Küster, Melanie
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Bundesgerichtshof hebt „fast grotesk falsches“ Brechmittelurteil auf
Am 20. Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum zweiten Mal den Freispruch des Polizeiarztes im Bremer Brechmittelfall aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht (LG) Bremen zurückverwiesen (Az. 5 StR 536/11).
„Ich weiß, dass wir für dieses Urteil Schläge einstecken werden.“
Über die neue Entscheidung im Bremer Brechmittelfall
Fast sieben Jahre nach dem Tod von Laya Condé entschied das Landgericht (LG) Bremen erneut über die Strafbarkeit des Polizeiarztes, der Ende 2004 den tödlich verlaufenden Brechmitteleinsatz durchgeführt hatte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch des LG Bremens aufgehoben. Jedoch wurde der Arzt erneut der fahrlässigen Tötung und vorsätzlichen Körperverletzung für nicht schuldig befunden.[1]