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Teil 2

in (28.02.2002)

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[1]    Der Begriff der "immateriellen Güter" oder "immaterielle Produkte" ist mit Vorsicht zu gebrauchen. Immateriell ist letzlich nur die Information, diese aber ist zum Konsum und zur Verbreitung auf materielle Träger angewiesen, sei es das Übertragungskabel, die Festplatte, CD-ROM, der Bildschirm oder der CD-Player. Es läßt sich daher im Grunde nicht von einer getrennten, immateriellen Sphäre sprechen, lediglich von einer gelockerten Verbindung zwischen materieller und immaterieller Sphäre.

[2]    So der Radiomoderator in der Sendung "Cybercrime und Copywrong - Die neue Wissens(un)ordnung", Radio Akademie gutenbytes, www.swr2.de/gutenbytes/sendungen/ 000617_cybercrime.html, Download 08.07.2001.

[3]    Im folgenden werde ich die Vertreter einer Stärkung des Copyright daher "Traditionalisten" nennen.

[4]    In den "Enclosures" des früheren Gemeindelandes, die einerseits Produktionsmittel zu Privateigentum machten und andererseits die früheren Nutzer dieser Produktionsmittel zu "freien" Arbeitern, denen nichts anderes übrig blieb als ihre Arbeiskraft zu verkaufen, sah Marx den zentralen Prozeß der "ursprünglichen Akkumulation" in England, der Geburtsstätte des modernen Kapitalismus.

[5]    Diese beiden Begriffe sind hier nicht streng im juristischen Sinne zu verstehen, sie sollen nur kurz und prägnant für die beiden skizzierten, entgegengesetzten Positionen stehen.

[6]    Die Musiktauschbörse Napster ist ein klassisches Internetprodukt: Dank des speziellen Datenformats MP3 wurden Musikdateien klein und versendbar und konnten mittels der Napster-Software weltweit getauscht werden. Nach einer Klage der Musikindustrie gegen Napster ist die Anzahl der Nutzer von 200.000 bei Prozessbeginn im Dezember 1999 auf 20 Mio. gewachsen (vgl. Hamburg-newmedia.net). Der Medienkonzern Bertelsmann kaufte Napster mit dem Ziel, daraus eine kostenpflichtige, legale Musikbörse zu machen. Seit Sommer 2001 ist Napster geschlossen, inzwischen sind die Nutzer aber auf andere "freie" Tauschbörsen, sogenannte "Napster-Erben" umgestiegen (vgl. cÂ’t 6.9. 2001).

[7]    So Oliver Castendyk, Urheberrechtsexperte und Leiter des Erich-Pommer-Instituts in Potsdam, in einem Interview mit der Taz (Frank a.a.O.) Das ist zwar etwas salopp ausgedrückt, aber letztendlich entspricht es einer der Hauptbestimmungen des Urheberrechts, nämlich dem "vermögensrechtlichen Befugnis des Urhebers", also dem Recht des Urhebers, sein Werk zu verwerten. Die zweite Säule ist die persönlichkeitsrechtliche Befugnis des Urhebers und beinhaltet u.a. das Recht über das ob und wie der Veröffentlichung (vgl. Urherber- und Verlagsrecht 2001: XIII).

[8]    "Inhalte werden nur in ausreichender Weise angeboten, wenn Rechte an geistigem Eigentum ausreichend geschützt sind" (EU-Grünbuch 1997: 19).

[9]    "Aber man kann die Vertragserfüllung nicht als Selbstverständlichkeit betrachten. (...) ...ohne institutionelle Schranken wird selbstsüchtiges Verhalten komplexe Tauschvorgänge behindern" (North 1992: 39).

[10]   Die Ideologie kann nicht nur bewirken, dass die Individuen trotz ihres selbstsüchtigen Wesens nicht betrügen, sie kann auch redliches Arbeitsverhalten fördern: "...der Unterschied zwischen Arbeitern, die 'fleißig' oder 'gewissenhaft' sind oder 'schwer arbeiten' und denen, die 'faul' oder 'ungeschickt' sind oder 'sich drücken', ergibt den Unterschied in deren Ausstoß als Folge davon, wieviel die ideologische Überzeugung zur Vermeidung von Drückebergerei beiträgt" (North 1988:48).

[11]   Der etymologische Blick auf das Wort "Eigentum" ergibt interessante Aufschlüsse. So gibt es im Mittelalter keinen einheitlichen Terminus für "Eigentum". Eine Vielzahl von Ausdrücken und Begriffen ("dominium", "proprietas", "eigen") entspricht vielmehr der konkreten Ausdrucksweise jeweiliger sehr unterschiedlicher "Eigentumsverhältnisse" mit unterschiedlichen Nutzungsregelungen, wobei der Nutzungsberechtigte (hier auf Land bezogen) als "Eigentümer" betrachtet wird  (Hecker 1990:46).

[12]   Wobei das Eigentumsverständnis der Römer dem der Neuzeit noch am nächsten kommt: "Die Römer haben als erste klar un­terschieden zwischen Eigentum und Besitz. Sie nannten es domi­nium und possessio. Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem sie gehört. (...) Anders die Griechen. Auch bei ihnen gab es schon lange Privat­eigentum. Aber sie haben es nie so klar formuliert und nicht so präzise vom Besitz unterschieden. Das Alleinverfügungsrecht des Eigentümers war nicht so kraß ausgebildet" (Wesel 1990: 50f).

[13]   Mit dieser Konstruktion eines rein physischen Vorgangs - die Vermischung von Arbeit und Natur - hat Locke gleich zweierlei begründet: zum einen das individuelle Aneignungsrecht und zum anderen die Effizienz von Privateigentum: Arbeit = Aneignung = Privateigentum, so die Gleichung. Umgekehrt bedeutet Gemeineigentum in dieser Logik, dass es keine individuelle Aneignung gibt und damit auch keine Bearbeitung. Als Beweis verweist Locke auf die "wilden Indianer" in Amerika, die deshalb brach liegendes Land haben, weil sie es schlicht nicht aneignen, ergo nicht bearbeiten.

[14]   Locke ist ganz Kind seiner Zeit und begreift Arbeit im vorhandenen sozialen Kontext: "Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgend einer Stelle gegraben, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Eigentum ohne die Anweisung oder die Zustimmung irgend jemandes." (§ 28). Er versteht also unter "meiner" Arbeit auch die "meiner" Knechte und Pferde. Der Erzeugung von privaten Eigentumsrechten ist demnach das Herrschaftsverhältnis des Herrn über Natur und Knecht vorausgesetzt.

[15]   Charakteristisch für das ältere Paradigma nennt Brocker die Antwort Ciceros auf die Frage nach der Verteilung der Güter. Nach Cicero soll derjenige Eigentümer einer Sache sein, der sie als erster hatte und sie mit der Absicht in seinen (physischen) Besitz brachte, sie zu eigen zu haben (= prima occupatio, daher auch "Okkupationstheorie" genannt). Es ist somit die zeitliche Priorität beim Auffinden und Aneignen der "herrenlosen" Güter, die ein Eigentumsrecht einräumt.

[16]   Auch der heutigen Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz kommt eine "übergesetzliche" Begründung zu, so schrieb der Bundesgerichtshof Ende der 50er Jahre dem Recht auf Eigentum eine "von staatlicher Rechtssetzung unabhängige Geltung zu" (BGHZ 6, 270 ff, zit. nach Brocker 1992: 345). Brocker weiter: "Dem Tenor all dieser Beurteilungen schloss sich auch das 1949 geschaffene Bundesverfassungsgericht an (...) Es bezeichnete das Eigentum als ein vor- bzw. überstaatliches Recht". Ebenso ist die Auffassung, dass Arbeit das Recht auf Eigentum begründet in die bürgerliche Rechtsprechung als unhinterfragbare Legitimation individuellen Eigentums eingeflossen, die Arbeitstheorie des Eigentums ist in der juristischen Literatur allgegenwärtig, stellenweise bezieht man sich sogar explizit auf John Locke.

[17]   Eine Aussstoßsteigerung an Gütern ist im Kapitalismus immer nur Mittel zur Kapitalverwertung, was man auch an brachliegenden Produktionskapazitäten sieht: Ausstoßsteigerung ist in dem Moment uninteressant, in dem damit keine Kapitalverwertung mehr erreicht werden kann.

[18]   "Und was die erste Welt angeht, so müssen wir nicht nur die Bedeutung eines umfassenden Institutionensystems erkennen, das für das Wirtschaftssystem verantwortlich war..." (ebd. 131) im Gegensatz dazu: "Den institutionellen Gegebenheiten der Dritten Welt fehlt die formale Ordnung (und Durchsetzbarkeit), auf der effiziente Märkte beruhen" (ebd. 81).

[19]   Stewart Brand auf der ersten Hackerkonferenz 1984, www.well.com/user/sbb/

[20]   "While we parade around in our certainty that perfekt property is perfect progress - while we insist the east died because it didnÂ’t protect property - right in our midst is a phenomenon that is inconsistent with this story - the internet" (Lessig 2000: 14).

[21]   "Property is a hindrance, not an aid, when peer produktion of a public good like information is possible" (Benkler 2001: 89).

[22]   Digital Rights Management-Systeme erlauben die Sammlung sehr detaillierter Informationen über den Nutzer, wie bpsw. Interessen, finanzielle Ausstattung, Kaufprofil, usw. Es wird befürchtet, dass damit Datenbanken entstehen, die zum einen wiederum kommerziell verwertet werden können und zum anderen auch staatlichen Behörden zugänglich gemacht werden, kurz: DRM könnte die Vorstellung vom "gläsernen Menschen" wahr werden lassen. Laut Andy Müller-Maguhn, einer der ICANN-Direktoren und Sprecher des Chaos Computer Clubs, werde gleichzeitig mit dem Vordringen von Lösungen rund ums Digital Rights Management "der Überwachungsstaat installiert" (zit. aus: Krempl 2001).

[23]   James Boyle (2001) beispielsweise fordert eine Art Umweltschutz-Regime für Information.

[24]   Der Quellcode ist in einer menschenlesbaren Sprache geschrieben. Dieser Code muss erst von einem "Compiler" übersetzt werden, damit der Computer ihn versteht.

[25]   Bei Freier Software, so Stallman in einem Interview, könne man nicht von "stehlen" sprechen, wenn sie jemand aus dem Netz laden würde, um sie in eigenen Produkten zu nutzen, denn: "dieses Wort impliziert eine Art von Eigentum, die sehr sehr schlecht wäre. (...) Diese Software gehört der Allgemeinheit, und ich will nicht, dass jemand die Allgemeinheit schlecht behandelt" (zit. aus: Klagges 1996).

[26]   So verbindet eine FAZ-Autorin mit dem "Mißtrauen gegenüber Privateigentum" eine Bereitschaft zu "Enteignung und Sozialisierung" (Horn 2000: 13).

[27]   Bei Schriftstellern wäre es denkbar, dass der Autor ein Kapitel ins Netz stellt und das zweite erst dann veröffentlicht, wenn ein bestimmter von ihm ausgeschriebener Betrag von der Netzcommunity eingegangen ist (vgl. Schneier/Kelsey 1998), ebensolches wäre übertragbar auf Musik, die der Künstler nur sukzessive, Titel für Titel, ins Netz stellt, quasi gegen Vorausbezahlung. Ein Portal für Spenden an Künstler gibt es inzwischen schon, siehe www.fairtunes.com.

[28]   Auf die einzelnen Modelle einzugehen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Über die Möglichkeit ihrer Realisierung und die Folgen für die betroffenen Künstler und die derzeit noch agierenden Intermediäre, deren Bedeutung möglicherweise an Gewicht verlieren würde, läßt sich nur spekulieren.

[29]   Zwei der wohl bekanntesten Beispiele für diese Strategie sind der Adobe Acrobat Reader und der Internet-Browser Netscape Communicator

[30]   Die hohe Bedeutung von Aufmerksamkeit angesichts der unübersichtlichen Fülle an Informationen im Internet, hat einige Autoren dazu veranlaßt, von "Aufmerksamkeitsökonomie" zu sprechen, (vgl. dazu Goldhaber 1998: 117ff; Franck 1998). Es wird jedoch in der These von der Aufmerksamkeitsökonomie (um die inzwischen Ruhe eingekehrt ist) unzulässigerweise ein Einzelaspekt (die Aufmerksamkeit) zum dominierenden Faktor der Wertschöpfung überhöht, der im übrigen noch nicht einmal neu ist: Aufmerksamkeit ist das Ziel jeglicher Werbestrategie von Unternehmen. Dass dies im Internet eine größere Bedeutung gewinnt, liegt lediglich an einer größeren Konkurrenz aufgrund des quantitativ höheren Angebots.

[31]   So die Unternehmensberatung Diebold auf der O'Reilly Peer-to-Peer-Konferenz in San Francisco 14.-16. Februar 2001.

[32]   "Content providers should manage their businesses as if it were free, and then figure out how to set up relationships or develop ancillary products and services that cover the costs of developing content. Or players may simply try their hands at creative endeavors based on service, not content assets: filtering content, hosting online forums, rating others' (free) content, custom programming, consulting, or performing. (...) The way to become a leading content provider may be to start by giving your content away. This ‚generosity‘ isn't a moral decision: it's a business strategy." (Dyson 1995)

[33]   "Und da von ihrem Standpunkt aus (von dem der Zirculation, S.N.) fremde Waaren, also fremde Arbeit nur angeeignet werden kann durch Entäusserung der eignen, erscheint von ihrem Standpunkt aus der der Circulation vorhergehnde Aneignungsprocess der Waare nothwendig als Aneignung durch Arbeit" (Marx 1858: 48).

[34]   Marx unterscheidet zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie die einzelnen Kapitalisten die Verwertung des von ihnen angewendeten Kapitals steigern können: Sie können die Ausbeutung der einzelnen Arbeitskraft erhöhen, indem sie entweder die Arbeitszeit verlängern (wozu auch die Intensivierung der Arbeit zählt), was Marx im 1. Band des "Kapital" als "Produktion des absoluten Mehrwerts" abhandelt oder indem sie die Produktivität der Arbeit steigern und damit den Wert der Arbeitskraft senken ("Produktion des relativen Mehrwerts"). Und sie können den Einsatz der Elemente des konstanten Kapitals (Maschinerie, Roh- und Hilfsstoffe) "ökonomisieren", das heißt eine gegebene Produktmenge mit einem möglichst geringen Einsatz von konstantem Kapital produzieren.

[35]   In der Zirkulationssphäre treten sich ja Privateigentümer gegenüber und erkennen sich als solche an, als Voraussetzung von Tausch. Mit der freien Verfügbarkeit von Gütern aber gibt es keine exklusiven Eigentümer mehr, damit sind die ökonomischen Kategorien (in diesem Falle "Privateigentümer" als Personifikation einer ökonomischen Kategorie), die für den Kapitalismus charakteristisch sind, zumindest in der Zirkulation nicht mehr funktional für eine erfolgreiche Kapitalverwertung.

[36]   Statt nun zu beklagen, dass in der digitalen Welt eine künstliche Knappheit mittels exklusiver Eigentumsrechte hergestellt werden soll, könnte man diesen Focus zur Abwechslung auch auf die reale, nicht-digitale Welt richten. Privateigentum als Ausschluss und damit als Herstellung einer "künstlichen" Knappheit (die nur zahlungskräftige Bedürfnisse versorgt und andere ausschließt) gilt generell und nicht nur für die Güter der digitalen Ökonomie, wenn sie mit einem restriktiven Property-Rights-Regime versehen werden sollen.

[37]   "Durch die freie Verfügbarkeit aller Entwicklungsressourcen ist es möglich, bei Fachleuten jegliche Garantie und jeden erforderlichen zusätzlichen Service dazuzukaufen" (Lang 1998: 19).

[38]   Auch die FAZ schreibt: "Heute werden Kenntnisse öffentlich, ubiquitär und gratis, die Dienstleistung hingegen bleibt privat, lokal und kostet Geld" (Horn 2000: 13).

[39]   Es ist nicht einsichtig, wieso nach Rifkin die Kategorien des Anbieters und Nutzers etwas so grundsätzlich anderes sein sollen, als jene des Verkäufers und Käufers. Rifkin versäumt es, in seiner Analyse eine Trennung zu machen zwischen stofflicher Beschaffenheit der Produkte und ihrer ökonomischen Form, der Warenform. Die stoffliche Beschaffenheit aber - also die Immaterialität - eines Produkts ändert nichts an den ökonomischen Kategorien, in denen es sich befindet, insofern wird davon auch die Existenz des Privateigentums nicht berührt, geschweige denn, dass es verschwindet.

[40]   Normalarbeitsverhältnisse umfassen Arbeiter und Angestellte in unbefristeter vollzeitiger Stellung, ohne Leiharbeit (vgl. Oschmiansky/Schmid 2000).

[41]   Vgl. Klotz (1997), Picot (2000). In Bezug auf die Zunahme dieser "nonstandard work arrangements" in den USA (ca. 40 Mio. US-Amerikaner, d.h. 30% der Beschäftigten der USA, verdingen sich als "independent contractors", Werkvertragsnehmer, Zeitarbeiter, Teilzeit- oder befristet Beschäftigte und Tagelöhner) merken Altvater/Mahnkopf (2000: 772) an, dass die "New Economy" in den USA in beträchtlichem Umfang als eine "informelle Ökonomie, wie sie aus Ländern der Dritten Welt bekannt ist", verstanden werden könne.