Kinder an die Macht!
Für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze
In den meisten Staaten ist das Wahlrecht eines der wichtigsten politischen Rechte. Kinder und Jugendliche bilden in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe, der dieses Recht nach wie vor vorenthalten wird. Durch die im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 2) für Bundestagswahlen festgelegte Altersgrenze von 18 Jahren werden mehr als 13 Millionen Menschen ausgeschlossen.