Die kämpfenden Genossen in der Heinrich-Böll-Stiftung erhalten unbefristet Arbeitsverträge
Am 5. September folgte das Amtsgericht Berlin der Argumentation der FAU Berlin. Das Gericht stellte fest, dass der klagende Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis mit der Heinrich-Böll-Stiftung hat und es sich nicht, wie sich das die Stiftung so dachte, um eine outgesourcte Arbeitskraft handelt. Dadurch hat er nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das Kalkül, unliebsame MitarbeiterInnen einfach kalt kündigen zu können, geht daher für die grüne Parteistiftung nicht mehr auf. Ebenso die Rechnung, durch die Niedriglöhne der outgesourcten ArbeiterInnen viel Geld zu sparen. Denn am 6. März wird vor dem Arbeitsgericht über die Höhe der zu leistenden Nachzahlung verhandelt. Da ja faktisch schon seit Jahren ein Arbeitsverhältnis direkt mit der Böll-Stiftung bestand, steht dem Arbeitnehmer auch der übliche Lohn für Festangestellte der Stiftung zu. Und der ist natürlich um einiges höher.
Nach diesem juristischen Erfolg reichten auch weitere Kollegen des nun festangestellten Stiftungsmitarbeiters Klage ein. Die meisten der klagenden Mitarbeiter wollen sich damit einen relativ gut bezahlten unbefristeten Arbeitsplatz erstreiten. Und so könnte die Gründung einer FAU-Betriebsgruppe schon bald anstehen. Denn es ist davon auszugehen, dass diese „neuen“ Kollegen auf wenig Wohlwollen der Geschäftsführung treffen werden. Und ArbeiterInnen, die der Chef nicht mag, organisieren sich natürlich am besten in der Gewerkschaft, die der Chef nicht mag.
Denn dass die Geschäftsführung nicht viel von gewerkschaftlicher Organisation hält, wurde schon bald nach dem Urteil klar. Da die strukturellen Probleme innerhalb der Stiftung allein auf juristischem Wege nicht gelöst werden können, forderte die FAU als Gewerkschaft der betroffenen Mitarbeiter die Geschäftsführung wiederholt zu Gesprächen auf. Erst einen Tag vor Ende der Frist und vier Tage vor der Bundestagswahl reagierte die Stiftung. Die Geschäftsleitung lud die FAU Berlin dann zum 11. Oktober ein, nur um ihr mitzuteilen, dass sie die FAU nicht als Verhandlungspartner sieht. Stattdessen setzt sie auf Einzelgespräche mit den klagenden Kollegen. Aber genau hier sieht die FAU eine ihrer Kernaufgaben: Diese Strategie der Vereinzelung durch gewerkschaftliche Organisation zu durchbrechen. Daher wird die FAU, nach dem Aussetzen der Aktionen während des Gesprächsangebots, nun weiter offensiv für die gewerkschaftlichen Rechte der betroffenen Genossen kämpfen.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Direkten Aktion #220 - November / Dezember 2013