DA-Online: Leiharbeitsfirma scheitert mit Klage. LeiharbeiterInnen genießen gleiche Rechte
Seit mehreren Jahren währte nun der Rechtsstreit, wobei die Leiharbeitsfirma African Labour Services (ALS) gegen einen Abschnitt im New Labour Act klagte. Ende letzten Jahres berichtete die DA bereits über diesen langjährigen Vorgang (siehe Verleihen oder versklaven?). Ausgangspunkt war der Absatz 128, der Leiharbeit damals faktisch verboten hat und sie als Sklaverei brandmarkte. Dieser Absatz wurde jedoch alsbald durch die Justiz per richterlichen Schiedsspruch wirkungslos. Die Regierungspartei SWAPO kündigte Nachbesserungen an.
Die letzte gesetzliche Aktualisierung des Absatz 128 stellte dann LeiharbeiterInnen rechtlich so gut wie gleich mit den Festangestellten. Als in dem jeweiligen Unternehmen tätig Werdende, genießen sie fast sämtliche Recht wie die hiesige Belegschaft, wie Gewerkschaftszugehörigkeit, den selben Lohn, bezahlten Urlaub, Schwangerschaftsschutz und Sozialversicherung. ALS sah dies als ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit an, die per Gesetz geschützt ist.
Wie nun namibische Zeitungen wie die Namibian Sun oder die konservative deutschsprachige Allgemeine Zeitung berichteten, wurde die Klage der ALS abgewiesen. „Regulierung ist kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit“ urteilte der Richter John Christie Liebenberg. Die Richter wiesen die Argumentation, dass der Absatz „irrational“ sei zurück. Die Regulierung stehe nicht in Konflikt mit dem Gesetz und schränke ebenso wenig die unternehmerische Freiheit ein. Lediglich bedeute es den Verlust von vorher vorhandenen Wettbewerbsvorteilen. Das Gericht kommentierte außerdem, es sei letztlich nicht für Wirtschaftsfragen zuständig und könne nichts rechtswidriges an dem nachgebesserten Gesetzestext feststellen.
Damit wird Leiharbeitgebern eine wichtige Ausbeutungsgrundlage entzogen, und den leiharbeitnehmenden Firmen der Anreiz auf dauerhafte Leiharbeit genommen. Die ALS berichtete bereits von einem massiven Rückgang der Nachfrage nach Leiharbeit. Auf lange Sicht würde dies das Ende für die Leiharbeit bedeuten. Lediglich eine geringe Zahl an ArbeitnehmerInnen würde eventuell für den Zweck der Abfederung von Produktionshochphasen und Personalengpässen bleiben, ausgestattet mit den Rechten, die in dem jeweiligen Betrieb gelten wo sie eingesetzt werden. In Deutschland ist die Regelung des equal pay in der Leiharbeit nicht mehr durch die ungültigen Tarifverträge gelber christlicher Gewerkschaften, sondern nunmehr durch DGB-Tarifverträge außer Kraft gesetzt, da maßgeblich nur Tarifverträge das equal pay umgehen können. Daher mobilsieren GewerkschafterInnen weiterhin an der DGB-Basis für eine Aufkündigung der Tarifverträge und dem damit automatisch einsetzenden Prinzip des equal pay (siehe auch die Unterschritenaktion auf labornet). Mehrere hundert aktive GewerkschafterInnen und ganze Gremien haben sich der Protestnote bereits angeschlossen. Auch dies könnte dann zum Rückgang der massiv grassierenden Leiharbeit in Deutschland führen.
Dieser Artikel erschient zuerst auf DirekteAktion.org