Kein Recht auf Hochschulbildung für ausländische Studierende

Ausländischen Studierenden fällt es aufgrund ihres unsicheren Status in der BRD und finanzieller Probleme schwer ihre Rechte kundzutun, zu verteidigen und einzuklagen.

Die deutschen Hochschulen hegen hohe Erwartungen inwiefern ausländische Studierende zur Profilierung und Bereicherung der Hochschullandschaft beitragen sollen. Gleichzeitig wird der Aufenthalt an einer deutschen Hochschule zum Risikofaktor, wenn ausländische Studierende lediglich in ihrem Status geduldet werden. Die Zulassungsbedingungen sind ein willkürlicher Mechanismus, der jedem/r Bildungsausländer/in von Beginn an deutlich wird.

Grundproblem ist, dass die Hochschulzugangsregelungen für Bildungsausländerinnen und -ausländer nicht eine einfache Anerkennung der Gleichwertigkeit des Abschlusses sind, sondern mehr als ein bloßer Verwaltungsakt.

Stetiger Rückgang ausländischer Erstimmatrikulierten

Der Hochschulzugang für ausländische Studierende gestaltete sich in den letzten Jahren in Deutschland trotz des politischen Willens nach Erhöhung der Zahlen ausländischer Studierende nicht weniger problemlos als vorher. Es wundert daher nicht, dass die Zahl der sich zum Erststudium immatrikulierten BildungsausländerInnen stetig sinkt. 2006 waren es 53.554 Studierende, die sich zum erst- oder weiterführenden Studium eingeschrieben haben, 2005 lag die Zahl bei 55.773 und 2004 bei 58.247[1]. Die restriktive Auswahl der besten Köpfe der Welt gehört heute zur Programmatik der Hochschulen und ist nicht nur den Stipendienorganisationen vorbehalten.

Bis 2004 lief das Zulassungsverfahren ausländischer Studierender direkt an der Hochschule ab. Nur die Zulassung von Studierenden aus EU-Ländern zu NC-Fächern wurde durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen geregelt. Mittlerweile wird die Zulassung teilweise durch eine zentrale Bearbeitungsstelle gesteuert, die durch den Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) und die Hochschulrektorenkonferenz eingerichtet wurde: uni-assist. e.V..

Die erste große Hürde für die Hochschulzulassung bleibt trotz der Zentralisierung der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Viele schulische und universitäre Leistungen werden nicht anerkannt, sodass viele Immatrikulierte trotz Hochschulabschlusses in der Heimat zum Erststudium zurückgestuft oder zum Nachholen von Schulleistungen verpflichtet werden.

Das deutsche Abitur als Standard

Bilaterale Abkommen sollten zu einer Gleichwertigkeit verschiedener Abschlüsse führen. Diese Abkommen sind jedoch nicht nur von der Anzahl sehr gering, sondern oft veraltet. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen macht für jedes Land und Schulzeugnis einen »Bewertungsvorschlag« zur Feststellung der HZB. In den wenigsten Fällen wird das ausländische Sekundarschulzeugnis eins zu eins anerkannt. Zur Begründung der Nichtanerkennung wird die Dauer des Schulbesuches angeführt (zwölf oder elf Jahre). Der Erwerb der HZB wird zudem dadurch erschwert, dass sich auch die rechtliche Lage in den Herkunftsländern der ausländischen Studierenden ändert. Dies führt zum Beispiel dazu, dass einE StudienbewerberIn aus Griechenland, die ihren zwölfjährigen Schulabschluss vor 1999 gemacht hat, in Deutschland mittlerweile nicht mehr studieren darf. Theoretisch ist eine Zulassung bei einer erfolgreichen Teilnahme an den griechischen NC-Prüfungen, den von der ZaB so genannten „Allgemeinen Prüfungen", die nicht länger als drei Jahre zurückliegt, möglich. Diese Prüfungen finden in Griechenland aber seit 2000 nicht mehr statt, also ist die Zulassung praktisch nicht möglich[2].

Die Schulabschlüsse einer Reihe von Nichtindustrieländern werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt. Für diese Studienbewerberinnen und -bewerber sind die speziell eingerichteten, teils sogar kostenpflichtigen, ein- bis zweijährigen Studienkollegs vorgesehen. Nach einer Aufnahmeprüfung dürfen die Sachfächer des Abiturs nachgeholt werden. Nach Bestehen erfolgt die Zulassung zu dem konkreten Wunschstudiengang. Seit mehreren Jahren fordern StudierendenvertreterInnen eine Abschaffung des Studienkollegs. Die Studierenden plädieren stattdessen für eine leichtere Anerkennung aller erbrachten studienrelevanten Studienleistungen. Bei keiner Eins-zu-eins-Anerkennung der Schulabschlüsse unter zwölf Jahre sollte das Studienkolleg durch inneruniversitäre Propädeutik ersetzt werden. Diese wäre spätestens nach der Auflösung des staatlichen Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen fällig gewesen.

Die Absicht der Politik und der Hochschule die Erfolgsrate der ausländischen Studierenden zu erhöhen, wird also nicht von transparenten Regelungen zum Erlangen der HZB flankiert, sondern von einer willkürlichen Auswahl und Zulassung der Bewerberinnen und -bewerber. Die Selektionsregelungen werden weiter verschärft. Es ist offensichtlich, dass es bei der Diskussion um Auswahl und selektiveren Zugang nicht nur um die ausländischen Studierenden geht. Hier werden nur die Instrumente geschaffen und ausgetestet, die dann auf alle Bewerberinnen und -bewerber in ähnlicher Form angewandt werden sollen.

Eleni Andrianopulu

[1]          Studentenstatistik Statistisches Bundesamt; HIS-Berechnungen. In: DAAD (Hg.): Wissenschaft Weltoffen 2008; Bielefeld: Bertelsmann 2008.

[2] Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. (Stand 18.10.2008) verfügbar unter: http://www.anabin.de.