Einer lesbischen Iranerin droht die Todesstrafe. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde trotzdem abgelehnt.
"Bei uns im Iran gibt es keine Homosexuellen. Dieses Phänomen existiert nicht. Ich weiß nicht, wer Ihnen erzählt hat, es gäbe so etwas bei uns." Das sagt der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinejad bei seinem Vortrag an der Columbia-Universität am Rande der UN-Vollversammlung Ende September in New York. "Wer bin ich? Wer bin ich, wenn wir keine Homosexuellen im Iran haben?", entgegnet ihm der Leiter der "Iranian Queer Organization" Arsham Parsi am nächsten Tag aufgebracht in der New York Sun. Parsi musste 2005 wegen seiner Homosexualität in die USA flüchten.
Auch Yasmin K.* hat den Iran vor knapp zwei Jahren verlassen, weil sie lesbisch ist.
Die heute 31-Jährige wurde im Oktober 2005 in Teheran auf einem Fest ihrer Freundin gemeinsam mit den anderen Gästen von der islamischen "Sittenpolizei", dem so genannten "Revolutionskomitee", verhaftet. Dank des Einflusses ihres Vaters kam sie frei und konnte über die Türkei nach Deutschland fliehen. Doch trotz dieser Hilfe erhält Yasmin K. von ihren Eltern sonst keine Rückendeckung. Wie etwa achtzig Prozent der iranischen Bevölkerung verurteilen auch sie Homosexualität bzw. halten sie für eine Krankheit. Als die Tochter sich zum ersten Mal in ein Mädchen verliebt, verabreicht ihr die Mutter Medikamente.
2006 wird Yasmin von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt, in ihrer Abwesenheit, sie lebt zu diesem Zeitpunkt bereits in Berlin. Doch dort wird ihr Antrag auf Asyl abgewiesen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält den Antrag für "offensichtlich unbegründet" und ordnet die Abschiebung an.
Islamisches Recht. Die 1979 im Iran von Ayatollah Khomeini wieder eingeführte Scharia sieht für lesbische Beziehungen eine so genannte "hadd-Strafe" vor. Im Unterschied zu "qisas"- und "taÂ’zir"-Delikten sind die Sanktionen für hadd-Vergehen direkt durch den Koran festgelegt, denn sie verletzen unmittelbar die "Rechte Gottes". Während Schwulen abhängig von der ihnen zur Last gelegten Handlung bereits beim ersten Schuldspruch die Todesstrafe drohen kann, können sexuelle Beziehungen zwischen Frauen bei den ersten Vergehen auch "mit hundert Peitschenhieben" gesühnt werden.
Alleine in diesem Jahr wurden im Iran bis Anfang Oktober schon mehr als 210 Menschen hingerichtet, wird geschätzt, darunter zwei Minderjährige. Iran ist laut amnesty international eines der ganz wenigen Länder weltweit, das sich nicht an das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" hält und das Verbot der Todesstrafe gegen Minderjährige ignoriert - auch wegen Homosexualität wurden zuletzt 2005 zwei 14-jährige Jungen erhängt. Wie viele Menschen heuer wegen ihres Schwul- oder Lesbischseins ermordet wurden, lässt sich nur schwer ermitteln, denn die Regierung weigert sich häufig, die genauen Gründe für die Verhaftungen anzugeben, erklärt ein Sprecher der International Gay and Lesbian Human Rights Commission.
"Unglaubwürdig". Das Urteil gegen Yasmin K. liegt ihrer Anwältin Eva Lindenmaier vor und lautet auf Tod durch Steinigung. Doch auch ihrer Klage auf Gewährung von Asyl beim Berliner Verwaltungsgericht wurde nicht stattgegeben. Im Unterschied zum Bundesamt für Asyl glaubte man ihr dort aber zumindest, dass sie lesbisch ist, die vorgelegten Dokumente hält man jedoch für gefälscht. Auch die Angaben über Verfolgung und Flucht werden als unglaubwürdig eingeschätzt, sagt ein Gerichts- sprecher nach der Verhandlung am 19. September.
Bereits das Bundesamt begründete seine Ablehnung mit einer Aussage von Yasmins Mutter, die bei einer Befragung durch Beamte des Auswärtigen Amtes die Homosexualität ihrer Tochter abgestritten hatte. Eine Entscheidung, die Evrim Baba, Frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei, auf einer Kundgebung für Yasmin als absurd verurteilt: "Die Aussage der Mutter im Iran unabhängig von dem Fakt zu betrachten, dass das Outing der Tochter einem Todesurteil gleichkommt, ist fahrlässig. Denn die drohende Gefahr einer nichtstaatlichen Verfolgung durch ‚selbsternannte religiöse Sittenwächter‘ besteht auch für Familienangehörige." Babas Partei ist in der Berliner Landesregierung vertreten und es wäre, wie sie selbst sagt, nicht das erste Mal, dass sich Die Linke gegenüber ihrem Koalitionspartner SPD mit ihren flüchtlingspolitischen Forderungen nicht durchsetzen kann.
Deutsches Recht. Das deutsche Asylgesetz wurde bereits 1993 durch eine Änderung des Grundgesetzes entscheidend verschärft. Der durch die Erfahrung des Nationalsozialismus bewusst weit definierte Artikel 16a "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" wurde durch die Einschränkung, dass Personen aus so genannten "verfolgungsfreien Herkunftsländern" wie auch jene, die über "sichere Drittstaaten" in die Bundesrepublik eingereist sind, kein Recht auf Asyl haben, vollkommen ausgehöhlt. Seit 2006 existiert eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete, die im Juni dieses Jahres mit dem " Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" noch erweitert wurde. Allerdings kritisiert bspw. der Verein "Pro Asyl", dass dieses Bleiberecht durch zahlreiche Ausschlussgründe letztlich wieder ausgehebelt würde, sowie auch weitere Verschärfungen im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, die unter dem Deckmantel der Umsetzung von EU-Richtlinien dabei vorgenommen würden. Evrim Baba sieht daher "das eigentliche Problem" in einer "rassistischen Asylgesetzgebung, die gezielt vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration zur Flüchtlingsabwehr und nicht als Möglichkeit zur Schutzgewährung genutzt wird."
Auch Lesben und Schwule, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, besitzen in der Bundesrepublik nicht selbstverständlich ein Bleiberecht. "Sie müssen in der Regel eine ‚irreversible VeranlagungÂ’ nachweisen", kritisiert Baba. "Im Asylverfahren werden oft gerade Lesben diesbezüglich diskriminiert, wenn sie sich auf ihre lesbischen Neigungen hin untersuchen lassen müssen. Stellt der Gutachter oder die Gutachterin fest, dass ein ‚Ausweichen auf eine heterosexuelle Lebensweise‘ möglich ist, besteht kaum noch eine Chance auf Asyl."
Auch Renate Rampf vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) empört diese Diskriminierung, denn einer vergleichbaren Anforderung wären Heterosexuelle niemals ausgesetzt. Ebenso wie auch der Umstand, dass die Behörden argumentieren, im Iran stehe schließlich nur die homosexuelle Handlung unter Strafe und nicht die Neigung selbst.
"Vergesst eben einfach euren Wunsch nach Liebe und Sexualität" hieße das im Klartext.
Unterstützung. K.s Anwältin Lindenmaier hat versichert, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Nach der Ablehnung des Asylantrags durch das Verwaltungsgericht kann nun ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Danach bliebe Yasmin K. nur noch die Härtefallkommission. Die Demonstration, an der in Berlin etwa fünfzig Personen teilnahmen, richtete sich deshalb auch direkt an den Berliner Innensenator Erhart Körting, der ein Urteil der Härtefallkommission gegebenenfalls bestätigen müsste. Interne BeobachterInnen sind hinsichtlich Körtings Entscheidung optimistisch, wozu vermutlich auch die prominente Unterstützung beigetragen haben wird. So hat sich beispielsweise die Schauspielerin Jasmin Tabatabai, die Hauptdarstellerin des Film "Fremde Haut", der eine ganz ähnliche Geschichte erzählt, für die Iranerin eingesetzt."Lesbische Beziehungen sind absolutes Tabu im Iran. Menschen bringen sich lieber um, als auch nur darüber zu sprechen. Ihre Abschiebung wäre ein Skandal", sagt Tabatabai der Berliner "B.Z". Immer wieder darauf hinzuweisen, "dass es ein Skandal ist, dass Lesben und Schwule in Länder wie Saudi-Arabien und Iran abgeschoben werden", betrachtet auch Renate Rampf als zentrale Aufgabe. Zumindest im Fall Yasmin K. hat der LSVD damit auch Gehör gefunden. "Wir sind ganz beglückt über die große Solidarität, die Yasmin erfahren hat. Und wir haben gesehen: Niemand, kein Innensenator, weder hier in Berlin noch anderswo, kann mal eben eine lesbische Frau oder einen schwulen Mann abschieben - die Zivilgesellschaft passt da ordentlich auf."
Dieser Artikel erschien in: an.schläge, das feministische Magazin,
www.anschlaege.at