PID

Freigabe via Verfahrensregeln?

Kabinett verabschiedet Rechtsverordnung zur PID

Ziemlich genau ein Jahr nachdem das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die noch ausstehende Rechtsverordnung gebilligt, die die Anwendungspraxis des umstrittenen Verfahrens regeln wird. Wie schon die erste Fassung aus dem Bundesgesundheitsministerium steht auch der jetzt abgenickte Entwurf in eklatantem Widerspruch zu dem vom Bundestag gefundenen Gesetzeskompromiss: Sollte der Bundesrat ihm Anfang Februar zustimmen, wird die PID nicht lange auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

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Dynamik der Selektion

Dieses Jahr sind wir in Deutschland mit zwei Neuerungen konfrontiert, die uns einmal mehr mit den selektiven Potenzialen der Humangenetik konfrontieren. Die eine ist technischer Natur: Die Markteinführung eines Testverfahrens ist angekündigt, mit dem es möglich wird, die DNA eines Embryo aus dem Blut der Schwangeren zu filtern und sehr früh in der Schwangerschaft schon auf Down-Syndrom zu testen. Die andere ist rechtlicher Art: Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) soll demnächst via Rechtsverordnung in die Praxis umgesetzt werden.

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Mit wem wollen wir leben?

(Wann) wird der vorgeburtliche Check Standard?
Schon heute sind verschiedene pränataldiagnostische Untersuchungsmethoden in der Schwangerschaft zur Routine geworden. Was aber, wenn einfache Bluttests zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft möglich werden? Wird ein umfassender billiger und nichtinvasiver „Gencheck“ dann Standard?
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Alle Jahre wieder

Seit Wochen wird diskutiert, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen oder durch den
Gesetzgeber verboten werden soll (siehe GID 202, Seite 36). Für manche ist das ein Déjà-vu: Der Bundestag hat schon im Jahr 2005 über die PID debattiert. Anlass war ein Gesetzentwurf der FDP, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Wir dokumentieren Auszüge aus der Debatte.
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