Eigentum und Zugang

- Herausforderung für den modernen Sozialismus

Spätestens mit Jeremy Rifkins "Access - Das Ende des Eigentums" ist das Eigentum wieder in die politisch-ökonomische Debatte der Linken geraten.

Schon immer war es zu kurz gegriffen, unter der Eigentumsfrage lediglich die Alternative zwischen privatkapitalistisch oder staatlich organisierten Produktionsmitteln zu verstehen. Es wird zu klären sein, wie sich die Eigentumsfrage unter den Bedingungen des heutigen Kapitalismus stellt.

Was ist Eigentum?

Die Eigentumsordnung ist die durch die staatliche Gewalt abgesicherte Ordnung von Rechten zur Nutzung und Aneignung materieller oder materiell verkörperbarer Gegenstände und Prozesse. Sie regelt zentral die Verfügung über Produktionsmittel und Produktionsbedingungen und die Aneignung von neuen Produkten. Die Eigentumsordnung ist keine natürliche Beziehung von Menschen und Sachen, sondern ein historisch, ökonomisch und politisch gewordenes Verhältnis zwischen Menschen (vgl. Wesel, 1997; Altvater u.a. 1999, S. 35, was auch aus seiner gesetzlichen Definition in § 903 Satz 1 BGB deutlich wird: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." Indem die Eigentumsordnung nicht nur das Behaltendürfen von Altem, sondern auch das Aneignen von Neuem regelt, beantwortet sie die Machtfrage einer Produktionsweise. Eigentum schließt heute nicht nur das alleinige Privateigentum an Gegenständen oder Ideen (Urheberrecht, Patente) ein, sondern auch das sozial gebundene Eigentum der eingeschränkt freien Verfügung und Aneignung, wie es im Klassenkompromiss des letzten Jahrhunderts entwickelt wurde. Schließlich gehört zur Eigentumsordnung auch die Existenz staatlichen oder anderen öffentlichen Eigentums mit verschiedenen Nutzungsformen einschließlich der zur allgemeinen Nutzung bestimmten öffentlichen Einrichtungen. Die Eigentumsordnung regelte insofern schon immer Zugänge und die Bedingungen für Zugänge zu Produkten und Produktionsmitteln auch für die Nicht-Eigentümer.

Information und Wissen im modernen Kapitalismus und seiner Eigentumsordnung

In der sich verändernden Betriebsweise des Kapitalismus erhöht sich die Bedeutung von Information für die Produktion und Kapitalverwertung. Diese Informationen sind enthalten in Computerprogrammen, Daten über Produktion, Distribution und Konsum und Erkenntnissen und Entdeckungen der Funktion der Naturkräfte wie etwa chemischer und biologischer Abläufe im molekularen oder genetischen Bereich. Durch die Computer- und Netzwerktechnik und den Stand der Naturforschung haben sich die Möglichkeiten der Gewinnung und Sammlung von Informationen verändert. Indem so die Abläufe der Produktion und Distribution bestimmt werden, sind Informationen und das Wissen über ihre Anwendung Bestandteil der gesellschaftlichen Gesamtproduktivkräfte ("Algorithmusmaschine", Meretz, 2000, S. 44), welche die Kapitalverwertung ermöglichen. Werden Informationen und das Wissen über ihre Anwendung gewonnen und entwickelt, so sind diese regelmäßig beliebig oft und von einer Vielzahl von Personen reproduzierbar. Dies ist nicht erst seit Erfindung des Computers ein Charakteristikum der Information und des Wissens. Dadurch wird eine exklusive Nutzung - das Muster kapitalistischen Eigentums an Produktionsmitteln - erschwert. Schon bisher mussten und konnten die kapitalistische Ökonomie und die Eigentumsordnung mit diesem Charakteristikum des Wissens existieren. Eine Maschinenhalle kann man abschließen und bewachen, der Bauplan einer Maschine kann auf Dauer nicht geheim bleiben. Das Erfahrungswissen der Menschheit ist für die kapitalistische Produktion zunächst eine vorgefundene und notwendige Produktionsbedingung wie die Naturschätze (vgl. Altvater u.a. S. 107). Der Zuwachs an Wissen und Information wurde der Produktion oftmals durch das staatlich finanzierte Forschungs- und Bildungswesen frei oder zu günstigen Bedingungen zugänglich gemacht. Erst durch seine Anwendung in der Produktion wurde dieses Wissen im kapitalistischen Sinne in Wert gesetzt. Autoren, Forscher und Erfinder haben zu allen Zeiten ohne eigenes kapitalistisches Verwertungsinteresse Wissen und Informationen neu geschöpft, die erst von anderen zu deren Nutzen in die Verwertung von Kapital einbezogen wurden. Dieses Phänomen ist keine Neuigkeit der sogenannten freien Software, wie von Meretz angenommen wird, sondern ein Teil des Ausgreifens der Kapitalverwertung in zunächst außerkapitalistische Sphären, das für den Kapitalismus typisch ist und einen Teil seiner expansiven Dynamik ausmacht. Der Fortschritt der Information und Anwendungswissen speichernden und verbreitenden Technik ist ein qualitativer Sprung, weil sich mit ihm das gesamte System der Produktivkräfte und ihrer Betriebsweise umwälzen lässt. Wissen und Natur werden dabei in neuer Weise industrialisiert und unter die Kapitallogik subsumiert (vgl. Hofmann 2001; Altvater/ Mahnkopf, 1999, S. 326 ff.; Sass, spw 114, S. 40 ff.). Dieser Sprung betrifft zentrale Fragen der Eigentumsordnung. Dies gilt erstens, weil größere Teile der Produktionsmittel das zu ihnen gehörende und nötige Anwendungswissen nicht mehr nur in Maschine oder Arbeitskraft verkörpert haben, sondern in separierbaren und beliebig reproduzierbaren Einheiten. Zweitens sind viele Produkte ebenfalls reproduzierbar geworden. Um den Absatz einer solchen Ware zu sichern, muss der Produzent versuchen, die freie Verfügung des Eigentümers über die Ware aufzuheben oder zu behindern, wie es etwa an der Ware "Windows" oder MP-3-File deutlich wird (vgl. Charlier, 20.11.2001). Drittens ist die internationale Beweglichkeit von Information als Produktionsmittel, Produktionsbedingung und Ware viel größer geworden. Somit können einzelne Staaten dieses Eigentum nicht mehr im bisherigen Ausmaß sichern. Folge ist die Entwicklung eines über-, zwischen- und außerstaatlichen Regimes des Eigentumsschutzes, etwa durch das TRIPS-Abkommen der WTO, das Patente, Urheberschutz, Handelsmarken, Muster und Modelle sowie Halbleitertopographien einem internationalen Eigentumsregime unterstellt, aber auch das Biodiversitätsabkommen, welches den Schutz der Informationen über die Vielfalt genetischer Informationen regelt (Liebig 2001; Grefe 2001). Die neuen Netzwerke stehen in keiner Weise außerhalb der Eigentumsordnung: Der elektronische Raum des Internet ist nicht - wie der Schein lehrt - eigentumsfrei, sondern durch Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Netzzugängen, Netzknoten und Datenflüssen durch Eigentumsverhältnisse konstituiert (Sassen 2001, S. 701 ff.). Einmal dabei, den Erwerber und Eigentümer reproduzierbarer Waren zu knebeln, versuchen die "Cyberlords" umfassende Verfügungsrechte durchzusetzen. So verbietet der Lizenzvertrag von Frontpage 2001, einer Software für Internetseiten-Gestaltung, diese Anwendung "in Verbindung mit einer Site zu verwenden, die Microsoft (..) oder deren Produkte oder Dienstleistungen herabsetzt" (Charlier, FR 20.11.2001). Derartiger Zugriff auf die Rechte des Konsumenten zeigt, dass das Konzept bürgerlichen Eigentums im Zeitalter des Internets auch radikalisiert werden kann - als umfassender Zugriff mit dem Mittel des Netzes. In der gewachsenen Bedeutung von Wissen und Information für die Entwicklung der Produktivkräfte manifestiert sich der gesellschaftliche Charakter der Produktion und der ihr innewohnende Widerspruch zur privaten Verfügung und Aneignung (Haug 2001, S. 629; Krämer, spw 115, S. 49, 51). Die beliebig reproduzierbare und teilbare Information repräsentiert oft die notwendige Beziehung der einzelnen Produzenten zueinander und zu den Konsumenten. Der beste und oft einzig erfolgversprechende Weg zur Gewinnung und Optimierung von Forschungsergebnissen, zur Gestaltung von Computerprogrammen der zur Aussagekraft von Datensammlungen ist es, wenn der Zugang zu ihnen verallgemeinert wird ("Wissen vermehrt sich, wenn man es teilt.") Die Monopolisierung von Wissen nach dem Muster des privaten und ausschließlichen Eigentums behindert so den Fortschritt der Produktivkräfte. Dies wird deutlich an der Art und Weise, wie die Weiterentwicklung von Software unterhalb der technischen Möglichkeiten bleibt oder an "strategischen Patenten" im Bereich der Biotechnologie und Medikamentenforschung (Wodarg, spw 115, S. 14 f.; Enquete-Kommission 2001, S. 11; Wolfrum/ Stoll 2001, S. 16, 23; Pernicka 2001), durch welche Forschung und Produktion verhindert oder verteuert werden oder allgemein am eingeschränkten wissenschaftlichen Austausch zwischen Forschergruppen, deren Ziel eine ausschließliche Nutzung der Forschungsergebnisse ist. Für alle dieser Erscheinungen gilt: Die Produktionsweise wird zur Fessel der möglichen Produktivkraftentwicklung. Der Weg, dem Dilemma der neuen Qualität von Wissensnutzung zu entkommen, ist für die betroffenen Kapitale das Etablieren von Informationsmonopolen. Die faktische und/oder rechtliche Alleinverfügung über bestimmte Informationen und das Wissen über ihre Nutzung kann zur Realisierung von Extraprofiten aus Informationsrenten führen (vgl. Saltigan/ Marxhausen 1997; Krämer, spw 115, S. 49, 50; Haug 2001, S. 632; Müller 2001). Diese sind nicht durch die aufgewendete Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu erklären, sondern durch faktische Monopole und die dadurch ermöglichte Lenkung der weiteren Entwicklung, wie sich insbesondere am Beispiel von Microsoft erkennen lässt. Diese Extraprofite und die Kosten des behinderten Fortschritts werden im Ganzen zu unnötigen Kosten (faux frais) der Produktion und Zirkulation auf gesellschaftlicher Ebene (vgl. Haug 1999). Auf globaler Ebene behindert dies insbesondere die industriell und informationell geringer entwickelten Länder. In ihnen wird der Aufbau von Industrien zur Eigenversorgung (z.B. mit Medikamenten) oder zum Weltmarktzutritt durch das internationale Regime des geistigen Eigentums behindert. Nicht alle Mittel zur Realisierung von Informationsmonopolprofiten sind solche des geistigen Eigentums. Aber technische Mittel - wie z.B. die Geheimhaltung von Quellcodes der Software (vgl. Meretz 2000, S. 29) - bedürfen einer rechtlichen Sicherung in der Eigentumsordnung, um dauerhaft wirken zu können.

Arbeitspolitische Aspekte

Das Problem der Verfügung über das Wissen spiegelt sich auch arbeitspolitisch. Der neue Entwicklungsstand der Produktivkräfte beinhaltet die Möglichkeit, dass die Produzenten ein höheres Maß an Verständnis und Kontrolle ihrer Arbeit entwickeln, wenn sie bewusst über die informatorisch-wissenschaftliche Basis der Produktion verfügen müssen. Wenn die qualitativ neue Rolle des Wissens in der Produktion sich auch in höherer Qualifikation der Arbeitenden äußert, ist deren Verteilungsposition verbessert und die Alleinverfügung des Kapitals über die Produktionsmittel wird erschwert (vgl. Sass, spw 114, S. 40 ff.). Als Antwort auf diese Entwicklung ist eine neo-tayloristische Arbeitsorganisation zu betrachten, welche die Produzenten wieder stärker von den Produktionsmitteln trennt (Sennett 1998, S. 81 ff.; Welti, spw 112, S. 33, 35; vgl. den Beitrag von Dörre in diesem Heft). Auch hier wirkt der Schutz der Aneignung durch die Eigentümer der Produktionsmittel als Fessel der Entfaltung menschlicher Arbeits- und Produktivkraft.

Die Eigentumsordnung als Feld der politischen Gestaltung

Die Gestaltung der künftigen Eigentumsordnung insbesondere in Bezug auf das "geistige Eigentum" ist somit ein wichtiges Kampffeld für die Gestaltung des Kapitalismus und die Verankerung sozialistischer Elemente gemeinschaftlicher Nutzung und Produktion in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Dabei geht es nicht um eine Abschaffung von Eigentumsrechten. Eine Zuordnung von Nutzungs-, Verfügungs-, Zugangs- und Aneignungsrechten braucht jede Gesellschaft. Auch die "freie Software" steht nicht außerhalb der Eigentumsordnung. Sie soll vielmehr gerade durch die "General Public Licence" in einer bestimmten Weise - nämlich allgemein - verfügbar gemacht werden und ist Teil der staatlich und überstaatlich garantierten Eigentumsordnung. Auch andere Forme gemeinschaftlicher Nutzungs- und Verfügungsrechte bedürfen der Ermöglichung und Sicherung durch Staat und Recht. Die Alternative zur herrschenden Eigentumsordnung ist nicht ihre ersatzlose Abschaffung oder ihre Unterwanderung, sondern die Verankerung von Elementen der "gemeinsamen Benutzung aller Produktionsinstrumente und der Verteilung aller Produkte nach gemeinsamer Übereinkunft." (Engels, MEAW I, S. 344). Etablierung und Schutz von Eigentumsrechten können auch fortschrittlich wirken. Auch Aneignungs- und Alleinverfügungsrechte sind nicht in jedem Fall rückschrittlich. Sie können im Urheber- und Patentrecht auch dem notwendigen Schutz der Produzenten davor dienen, dass das Ergebnis ihrer Arbeit von anderen in Wert gesetzt wird, ohne dass ihre Existenz gesichert bzw. ihnen ein angemessener Anteil gesichert ist. Produzenten und Konsumenten sind auch vor der Enteignung zu schützen (vgl. Altvater u.a. S. 175), die in der Erstreckung von Verfügungsrechten der Inhaber geistiger Eigentumstitel liegt. Dies gilt ebenso für Computerprogramme wie für Saatgut. Schließlich kann Eigentum auch den Schutz grundlegender Menschenrechte dienen, etwa bei der Verfügung über den eigenen Körper und die eigene genetische Information. Die sozialistische Linke, die Gewerkschaften, die Sozialdemokratie, soziale Bewegungen, die sich auf die neuen Verhältnisse und ihre Folgen beziehen, müssen die Bedeutung und die möglichen Entwicklungspfade von Eigentumsverhältnissen im Bereich des "geistigen Eigentums" aufarbeiten und daraus politische Forderungen entwickeln. Zu diesen können nach heutigem Stand gehören: * Ein Urheberrecht mit möglichst wenigen Rechten zur ausschließlichen Nutzung, der Sicherung kollektiver Verhandlungsmöglichkeiten der Urheber über ihren Lohn und dem Ausbau von arbeits- oder verwertungsbezogenen Entlohnungsmodellen wie VG Wort oder GEMA, welche die Interessen der Urheber schützen ohne die Zirkulation von Informationen zu behindern. Die Verbreiterung des Modell der "General Public Licence" und seine staatliche Stützung können dabei helfen (vgl. Charlier, FR 4.12.2001). * Ein Patentrecht, in welchem anstelle von Produktpatenten Prozesspatente und anstelle von Stoffpatenten Anwendungspatente treten, damit durch weitere Forschung durch Patentrecht so wenig wie möglich behindert wird sowie mit kurzen Schutzfristen (Enquete-Kommission 2001). * Konkret dürfen nicht Gensequenzen, sondern nur ihre Nutzungsmöglichkeiten Patentschutz erhalten. Die Informationen über die Natur müssen als gemeinsames Erbe der Menschheit (vgl. Braun 2000, S. 265; Pernicka 2001, S. 60) betrachtet und behandelt werden. Das Recht auf die eigene Information muss Vorrang vor fremden Rechtstitelinhabern haben (Datenschutz, menschliches Genom; vgl. Kollek/ Schneider 2001) * Das Patentregime muss international diversifiziert sein, um weniger entwickelten Ländern die Nutzung von Wissen zu ermöglichen. * Bestimmte Nutzungen sind generell freizugeben oder einem geringeren Schutzniveau zu unterstellen, insbesondere Medikamente und Saatgut. Falls nötig ist in diesen Bereichen die öffentliche Forschung auszubauen oder die Rechte der Erfinder sind durch einmalige Zahlungen statt durch Ausschließlichkeitsrechte zu sichern. * Öffentlich finanzierte Forschung und öffentliche Kontrolle über Datennetze müssen gesichert und ausgebaut werden. Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung dürfen nicht privat angeeignet werden, sondern müssen einer öffentlichen Wissensordnung unterstellt werden. Das schließt nicht aus, dass Forscherinnen und Forscher für ihre Erfindungen und Entdeckungen belohnt werden. Diese Belohnung darf aber nicht regelmäßig in einem Aneignungsrecht bestehen, denn hierdurch wird der Forschritt der Wissenschaft gehemmt und öffentliche Wissenschaft pervertiert. * Die Datennetze und der Zugang zu gesellschaftlich wichtigen Daten (Statistik, politische Planungsdaten, Gerichtsurteile etc.) müssen öffentlich und allgemein zugänglich gemacht werden. * Die öffentliche Wissensordnung muss keine staatlich gestaltete, sondern eine staatlich geschützte Wissensordnung sein, in welcher der offene Raum des Austauschs von Informationen und Wissen auch in Selbstverwaltung der Nutzer liegt (vgl. Lohmann, spw 121, 16, 17 f.). Die öffentliche elektronische Infrastruktur sollte auf der Basis freier Software ausgebaut werden, damit Form und Inhalt einer öffentlichen Wissensordnung korrespondieren. * Das Recht der öffentlichen Sachen - vom öffentlichen Straßenraum über die Naturräume bis hin zur öffentlichen Wissensordnung - muss als zeitgemäße Ergänzung und zukunftsweisende Antithese zum privaten Eigentum entwickelt und reformiert werden.

Literatur:

Christiane Grefe, Das künftige Patentrecht und die Pharmaproduktion der Entwicklungsländer, Medico International-Rundschreiben 2/2001, S. 21-23 Wolfgang Fritz Haug, Prolegomena zu einer Kritik der Neuen Ökonomie, Das Argument 238 (2001), S. 619-645 ders., Faux frais, in HKWM Bd. 4, Sp. 237-252 Ralf Krämer, Über Human Capital, Cyberlords und modernen Sozialismus, spw 115 (2000), S. 49-52 Jeannette Hoffmann, Digitale Unterwanderungen: Der Wandel im Inneren des Wissens, Aus Politik und Zeitgeschichte 36/2001, S. 3-6 Regine Kollek/ Ingrid Schneider, Verschwiegene Interessen, Süddeutsche Zeitung Nr. 152 vom 5. Juli 2001, S. 19 Ingrid Lohmann, Bildungspolitik am Ende der Moderne, spw 121 (2001), S. 16-19 Stefan Meretz., Freie Software - 20 Thesen für eine andere Gesellschaft, spw 120 (2001), S. 32-34 Wolfgang Müller, Wider die Mythen der New Economy, Die Mitbestimmung 9/2001, S. 58-59 Susanne Pernicka, Wem gehören die Gene?, 2001 Nail Saltigan/ Thomas Marxhausen, Extraprofite in: HKWM Bd. 3, Sp. 1193-1198 Fiete Sass, Human Capital - Menschliche Fähigkeiten im Zentrum der Produktivkraftentwicklung, spw 114 (2000), S. 40-44 Saskia Sassen, Machtverhältnisse im Elektronischen Raum, Das Argument 238 (2001), S. 701-707 Uwe Wesel, Eigentum in: HKWM Bd. 3, 1997, Sp. 79-83 Wolfgang Wodarg, Zur Patentierung von Genen, spw 115 (2000), S. 14-15 Rüdiger Wolfrum/ Peter Tobias Stoll, Die Gewährleistung freier Forschung an und mit Genen und das Interesse an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Ergebnisse, Rechtsgutachten für die BT-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Oktober 2001 Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Teilbericht zu dem Thema Schutz des geistigen Eigentums in der Biotechnologie, Bundestags-Drucksache 14/5157 vom 25. Januar 2001

Hervorhebungen im Text:

Die Eigentumsordnung regelte schon die Bedingungen für Zugänge zu Produkten und Produktionsmitteln auch für die Nicht-Eigentümer. In der gewachsenen Bedeutung von Wissen manifestiert sich der gesellschaftliche Charakter der Produktion und der ihr innewohnende Widerspruch zur privaten Verfügung und Aneignung. Die Gestaltung der künftigen Eigentumsordnung ist ein wichtiges Kampffeld für die die Verankerung sozialistischer Elemente in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.