Feuer frei auch im Inland
Die Bundeswehr darf auch bei einem „Unglücksfall“ im Inland mit militärspezifischen Waffen eingesetzt werden. Das hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 3.
Die Bundeswehr darf auch bei einem „Unglücksfall“ im Inland mit militärspezifischen Waffen eingesetzt werden. Das hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 3.