Auch SoldatInnen dürfen ein Gewissen haben
Ende Juni 2005 gestand das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einem Major der Bundeswehr zu, aus Gewissensgründen rechtmäßig einen Befehl verweigern zu dürfen.
Ende Juni 2005 gestand das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einem Major der Bundeswehr zu, aus Gewissensgründen rechtmäßig einen Befehl verweigern zu dürfen.