Willkür bei Einberufungen zum Wehrdienst
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Urteil vom 21. April 2004 (AZ.: 8 K 154/04) der Klage eines Wehrpflichtigen stattgegeben, der sich gegen seine Einberufung gewendet hatte.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Urteil vom 21. April 2004 (AZ.: 8 K 154/04) der Klage eines Wehrpflichtigen stattgegeben, der sich gegen seine Einberufung gewendet hatte.