Antidiskriminierung; sexuelle Identität; Grundgesetz

Wer ist eigentlich ‚wir‘?

Dossiereditorial iz3w 397 (Juli/August 2023): Identitätspolitik
Vieles, was in dieser Gesellschaft als normal gilt, engt ein, schließt aus, unterdrückt, macht unsichtbar und verursacht Leid: Heteronormativität, Nationalismus und Rassismus, Androzentrismus, Zweigeschlechtlichkeit, Barrieren oder Grenzen. Davon sind am häufigsten jene betroffen, die nicht der dominierenden Identität entsprechen. Diese ist meistens: männlich, weiß, gutverdienend, passbesitzend und heterosexuell. Wer davon abweicht, gilt als ‚das Andere‘. Doch diese ‚Anderen‘ wehren sich gegen die Zumutungen, die ihnen aufgrund gesellschaftlicher Zuschreibungen widerfahren – und das oft gemeinsam. Hier beginnt die widerständige Identitätspolitik.
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Aber doch nicht in der Öffentlichkeit!

Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz
in (27.04.2010)

Ein sich küssendes homosexuelles Paar kann sich einiger Blicke sicher sein, wobei diese nicht nur bewundernder Art sind. Daher wird weiterhin gefordert, die „sexuelle Identität" in den Anti-Diskriminierungskatalog des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG) aufzunehmen.

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