Critical Race Theory
Eine „andere“ Sichtweise im deutschen Recht
Durch das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthaltene Benachteiligungsverbot „aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“ gewinnen „Rasse“ und Rassismus als zentrale Topoi der Critical Race Theory (CRT) an Aktualität. Dennoch bleiben die Kategorien „Rasse“ und „Rassismus“ im politischen, und besonders im juridischen Diskurs weiterhin unbeachtet.