Unschuldsvermutung gilt nicht für Einbürgerungen
Eine Einbürgerung kann mit der Begründung abgelehnt werden, gegen den Einbürgerungswilligen sei zuvor wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt worden.
Eine Einbürgerung kann mit der Begründung abgelehnt werden, gegen den Einbürgerungswilligen sei zuvor wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt worden.