BVerfG zu zauderhaft
Ihre Frustration über die zunehmende Demontage der grundrechtlich geschützten Freiheitssphäre des Individuums zugunsten einer technisch immer weiter perfektionierten Strafverfolgung ist den Richter
Ihre Frustration über die zunehmende Demontage der grundrechtlich geschützten Freiheitssphäre des Individuums zugunsten einer technisch immer weiter perfektionierten Strafverfolgung ist den Richter
In seltener Zurückhaltung hat sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 24. September 2003 (2 BvR 1436/02) geweigert zu entscheiden, ob es muslimischen Lehrerinnen gestatten werden soll