Verfassungsgericht rügt Praxis des Asylbeauftragten
Es geschieht nicht häufig, daß Gerichte ein Urteil dazu nutzen, eine für rechtswidrig erachtete Behördenpraxis zu rügen, die nicht unmittelbar Gegenstand des jeweiligen Gerichtsverfahrens ist.
Es geschieht nicht häufig, daß Gerichte ein Urteil dazu nutzen, eine für rechtswidrig erachtete Behördenpraxis zu rügen, die nicht unmittelbar Gegenstand des jeweiligen Gerichtsverfahrens ist.