Drohende Deregulierung

Wie können wir noch wissen, was in unseren Lebensmitteln steckt?

Die EU-Kommission hat 2021 einen Prozess gestartet, in dessen Folge viele der neuen Gentechnik-Anwendungen dereguliert werden könnten. Warum sollten wir unbedingt an einer Regulierung festhalten und welche Folgen hätte eine Aufweichung des EU-Gentechnik-Rechts?

Kompletter Schwerpunkt unter: https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/publikationen/gid/261

Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR-Cas sollen Lösungen für die großen Probleme unserer Zeit bringen: z.B. den Hunger bekämpfen oder helfen, mit dem Klimawandel umzugehen. Sie eröffnen neue und tiefgreifendere Möglichkeiten der gentechnischen Veränderung – auch von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in unserer Landwirtschaft. Um ihre Anwendung zu ermöglichen, so eine Forderung der Gentechnik-Industrie und ihrer Lobbyist*innen, dürften die neuen Gentechniken jedoch nicht weiter reguliert werden. Anders als gerne dargestellt, sind Forschung und Anwendung der Techniken in der Europäischen Union (EU) nicht verboten. Allerdings müssen sie vor einer möglichen Nutzung, gemäß des geltenden EU-Gentechnik-Rechts, ein Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen, denn sie können mit Risiken verbunden sein. In der EU gelten für die neuen Gentechnik-Verfahren derzeit dieselben strengen Regeln wie für die alten Verfahren. Seit Jahren wird die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU nach dem Vorsorgeprinzip geregelt: Nur zugelassene GVOs dürfen auf den Markt, nachdem sie auf ihre Risiken geprüft und bewertet wurden. Sie unterliegen der Kennzeichnungspflicht, der Rückverfolgbarkeit und einem Monitoring. Im letzten Jahr hat die EU-Kommission jedoch einen Prozess in Gang gesetzt, in dessen Folge viele der neuen Gentechnik-Anwendungen dereguliert werden könnten. Würde der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt, würden zukünftig nur noch transgene GVO (in denen artfremdes Erbgut eingebaut wurde) nach dem geltenden EU-Gentechnik-Recht reguliert werden. „Gezielte Mutagenese“, damit meint die EU-Kommission SDN-1, SDN-2 und ODM-Verfahren, und „Cisgenese“, d.h. die Übertragung arteigener Gene, sollen aus dem Anwendungsbereich der bestehenden Gentechnik-Richtlinie ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat damit die Türen für eine Deregulierung geöffnet. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist noch offen. Dennoch lohnt es sich, mit diesem möglichen Szenario vor Augen, einen Blick auf einige der von einer Deregulierung betroffenen Bereiche zu werfen. In diesem Schwerpunkt schauen wir von der Saatgutarbeit, über die Landwirtschaft und den Handel bis auf die Teller der Verbraucher*innen. Was würde es für sie bedeuten, wenn die Regulierung der neuen Gentechniken tatsächlich aufgeweicht würde?

Im ersten Beitrag dieses Schwerpunkts gibt Annemarie Volling, Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), einen Überblick über die wichtigsten Argumente, Kritikpunkte und offenen Fragen, die uns in der kontroversen Debatte um die Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren und ihrer Anwendung in der Landwirtschaft aktuell beschäftigen.

Das Risiko der Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist bereits heute ein Problem für die gentechnikfreie Saatgutarbeit. Ein Wegfall des aktuellen Gesetzesrahmens hätte fatale Folgen für die Branche. Die Saatgutexpert*innen Isabella Lang von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) und Stefi Clar erläutern in ihrem Beitrag, warum eine Deregulierung eine existenzielle Bedrohung für die gentechnikfreie Saatgutarbeit darstellt.

Von der Saatgutarbeit aus werfen wir einen Blick auf die Landwirtschaft. Annemarie Volling (AbL) hat dafür mit der Bio-Landwirtin Bärbel Endrass gesprochen. Sie erklärt aus ihrer bäuerlichen Sicht, warum im Falle einer Deregulierung für gentechnikfrei wirtschaftende Bäuer*innen einiges auf dem Spiel steht. Das gilt für konventionell arbeitende Betriebe genauso wie für Biobetriebe.

Dass derzeit auf dem deutschen Markt praktisch alle Lebensmittel pflanzlicher Herkunft gentechnikfrei sind, ist vor allem dem EU-Gentechnik-Recht zu verdanken. Denn die EU-Kennzeichnungsverordnung verlangt eine entsprechende Kennzeichnung. Antje Kölling von Demeter e.V. beschreibt in ihrem Beitrag, welche Folgen den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft drohen, die ihre Wertschöpfungskette seit Jahren darauf eingestellt haben, Lebensmittel in gentechnikfreier Qualität zu liefern. Denn die Koexistenz von GVO- und gentechnikfreiem Anbau sowie die Trennung beim Transport und bei der Verarbeitung würde für Unternehmen hohe Kosten verursachen.

Transparenz und die Möglichkeit selbst zu wählen, was auf den Teller kommt, spielt auch für Verbraucher*innen eine große Rolle. Verbraucher*innen möchten darauf vertrauen, dass ihre Lebensmittel sicher sind und keine Gentechnik enthalten – oder eben als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, wenn Gentechnik drin ist. Warum das nur möglich ist, wenn die bewährten Instrumente des Gentechnik-Rechts erhalten bleiben, erklärt Jutta Jaksche vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.