Embryo

Verbot der PID aufrechterhalten

In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.

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Alle Jahre wieder

Seit Wochen wird diskutiert, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen oder durch den
Gesetzgeber verboten werden soll (siehe GID 202, Seite 36). Für manche ist das ein Déjà-vu: Der Bundestag hat schon im Jahr 2005 über die PID debattiert. Anlass war ein Gesetzentwurf der FDP, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Wir dokumentieren Auszüge aus der Debatte.
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