Drogenpolitik und Drogenkontrolle

1. Teil: Geschichte und Ideologie der internationalen Drogenpolitik

Die Illegalisierung bestimmter Drogen beruht kaum auf medizinisch und empirisch haltbaren Annahmen.

Trotz Kriminalisierung der KonsumentInnen, ProduzentInnen und HändlerInnen und hoher Strafen ist die Durchsetzung deutlich gescheitert: Cannabis, LSD, Ecstasy, Kokain und Heroin sind ohne großen Aufwand auf dem Schwarzmarkt zu bekommen. Trotzdem wird seit Jahrzehnten weltweit ein repressiver und prohibitionistischer Ansatz verfolgt. VerliererInnen der herrschenden Drogenpolitik und des Drogenweltmarktes sind auf der einen Seite die NachfragerInnen, also die KonsumentInnen, die durch die Illegalisierung eine enorme künstliche Teuerung hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite, zumindest im Falle der organischen Drogen, sind es die ursprünglichen AnbieterInnen, also die Bauern und Bäuerinnen, die Cannabis, Opium und Koka in den so genannten Entwicklungsländern anbauen. Ob ihr Dope oder Koks fair gehandelt wurde, interessiert die KifferInnen und KokserInnen in den Industriestaaten nicht. Und von den enormen Gewinnspannen des Drogenmarktes haben die AnbauerInnen jedenfalls wenig (mehr dazu im 2. Teil). Alle Anderen, die am System des herrschenden Drogenkontrollregimes beteiligt sind, können von ihm profitieren: sei es durch direktes Geldeinkommen, die Garantie eines Arbeitplatzes und die Möglichkeit zur beruflichen Profilierung, durch die politische Ausschlachtung von Vorurteilen und Mythen, durch Korruption und Geldwäsche oder durch die Ausschaltung von potenziellen Konkurrenzprodukten. Neben den DrogenhändlerInnen handelt es sich um: PolitikerInnen, Sicherheitskräfte, ÄrztInnen, TherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, WissenschaftlerInnen, JournalistInnen, Banken und die Gefängnis-, Waffen-, Chemie-, Pharma- und Genussmittelindustrie.

Tief verwurzelt in abendländischen Traditionen

Der Rahmen, in dem sich die eben skizzierten Interessengruppen eingerichtet haben, wurde durch die Drogenkonventionen der Vereinten Nationen abgesteckt. Die 1. Konvention von 1961 konzentriert sich ausschließlich auf organische Drogenpflanzen und den aus ihnen gewonnenen Produkten (z.B. Heroin oder Kokain). 1971 folgte die 2. Konvention, die sich auf chemisch gewonnene Drogen bezieht, z.B. LSD, Amphetamine und Medikamente. Die 3. Konvention von 1988 schließlich richtet ihr Augenmerk auf den Handel, die Geldwäsche und die Chemikalien, die zur Herstellung der Drogen benötigt werden. In diesem dritten Gesetzestext wurde eine repressive Drogenpolitik endgültig besiegelt: Artikel 3 listet unter der Überschrift "Verstöße und Sanktionen" einen umfangreichen Katalog von Straftatbeständen auf, der nahezu alle Handlungen im Zusammenhang mit Drogenanbau, -produktion, -handel und -konsum umfasst und allen Unterzeichnerstaaten zwingend Strafverfolgung vorschreibt. So gilt das Verbot bestimmter Drogen für den privaten Gebrauch heutzutage nahezu weltweit: Opium, Koka und Cannabis und alle aus ihnen gewonnenen Produkte plus diverse chemische Stoffe sind "illegal". Wie konnte es dazu kommen? Die Ursprünge internationaler Drogengesetzgebung gehen auf das Wirken von christlichen TemperenzlerInnen, AbstinenzlerInnen und PuritanerInnen zurück, die Ende des 19. Jahrhundert als Ideal "einen reinen Geist im gesunden Körper" (Anima Sana In Corpore Sano) predigten. Vornehmlich konzentrierten sie sich auf Alkohol und konnten besonders in den USA, England und Schweden Fuß fassen - dort herrschen bis heute die restriktivsten Gesetzgebungen für die Abgabe von Alkohol. Die Forderungen nach Enthaltsamkeit, die sich auch zum Teil mit der protestantischen Lustfeindlichkeit erklären lassen, weiteten sich bald auch auf andere Drogen aus. Hauptsächlich ging es dabei um Opium, und zusammen mit der Thematisierung von Alkohol konnten die PuritanerInnen um die Wende zum 20. Jahrhundert wegweisenden Einfluss auf die Regierung der USA erlangen. Die Durchsetzung der Alkoholprohibition, die von 1920 bis 1933 in den USA herrschte und letztlich scheiterte, war Höhepunkt dieses Einflusses. Durch alle Schichten hinweg hatte im 19. Jahrhundert Opium großen Anklang in Europa und Nordamerika gefunden und es war frei erhältlich (meist als Tinktur). Morphium, ein aus Opium gewonnenes Alkaloid, war bereits 1803 entdeckt worden und wurde ab Mitte des Jahrhunderts zusammen mit der gerade erfundenen Spritze als Schmerzmittel genutzt. Bald kam der Begriff des "Morphiumhungers" auf und das Phänomen "Sucht" sickerte langsam in das kollektive Bewusstsein. Die langfristigen gesundheitlichen Schäden durch Alkohol- und Nikotinkonsum wurden dagegen kaum problematisiert oder medizinisch erfasst. Die erste internationale Konferenz zum Thema Drogen fand 1909 in Shanghai statt, bezeichnenderweise unter dem Vorsitz eines Bischofs aus den USA. Neben den Vereinigten Staaten nahmen alle europäischen Kolonialmächte und China, Japan, Thailand, Iran, Russland und Österreich-Ungarn teil. Sie vertagten sich ergebnislos, denn die Interessen waren zu unterschiedlich. Als bedeutende Weichenstellung muss aber gelten, dass eine Resolution, die zukünftig das Einbeziehen medizinischer Expertisen verlangte, deutlich abgelehnt wurde; bis in die heutige Zeit hinein sitzen auf den Drogenkonferenzen DiplomatInnen und Regierungsangestellte - medizinische Erkenntnisse fanden und finden kaum Gehör. In Den Haag tage 1911 eine Folgekonferenz unter Teilnahme von VertreterInnen derselben Staaten. Es wurde eine "Opium-Konvention" verabschiedet, die, wie auch die ihr nachfolgende Drogenkonvention des Völkerbundes, in den folgenden Jahrzehnten international nur bedingt um- und durchgesetzt wurde. Erst mit der Gründung der Vereinten Nationen (UN) 1946 sollte sich das ändern. Die US-Regierung machte ihren Einfluss geltend, um den Komplex Drogen bei den künftigen UN nicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugeordnet zu sehen. Weiterhin sollten medizinische und soziologische Erkenntnisse von den Entscheidungsprozessen fern gehalten werden. Die jeweiligen Regierungen wurden explizit aufgefordert, in Drogenbelangen MitarbeiterInnen ihrer Strafverfolgungsbehörden zu entsenden. Zuständig wurde der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC).

Ausschließlich ein Problem der Sicherheit

Nach langer Vorbereitung wurde 1961 die oben erwähnte 1. Drogenkonvention auf einer Konferenz von 73 Staaten verabschiedet. Damit war auch die Einrichtung eines Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) beschlossen, der über die Einhaltung und Umsetzung der Drogenkonventionen wacht. Generell sind in allen Gremien der UN die westlichen Industriestaaten am Drücker; im Bereich der Drogenkontrolle sind es die Hauptgeldgeber, die maßgeblich auf die politische Linie Einfluss nehmen (vor allem Italien, England, USA, Japan, Schweden). So wundert es kaum, dass die 13 Mitglieder des Rates bislang fast ausschließlich aus dem Lager der drogenpolitischen Hardliner kamen. Sie gelten als "Hohepriester" der orthodoxen Drogenpolitik. Ihrer "theologischen" Herangehensweise folgend schlägt Peter Cohen vom niederländischen Zentrum für Drogenforschung (CEDRO) vor, die Drogenkonventionen als "religiöse Texte zu betrachten. Sie haben eine Patina innerer und unangefochtener Werte angenommen und eine Gemeinde von wahren Gläubigen und Neubekehrten zu ihrer Förderung um sich versammelt. Sie möchten eine Version der Menschheit verwirklichen, für die eine Abstinenz von gewissen Drogen ein Dogma ist, und zwar auf gleiche Weise, wie andere religiöse Texte bestimmte Nahrungsmittel oder Aktivitäten verbieten können."

Überzeugungstäter mit großer Portion Doppelmoral

Seit Jahrzehnten gedeiht der Drogenweltmarkt - trotz aller Bemühungen des "War on Drugs" - gut. Die Verfügbarkeit und Qualität der Drogen ist besser denn je und die Preise sinken. Diese Fakten werden seitens der Drogenbehörden geflissentlich ignoriert oder durch statistische Spielereien schöngefärbt. Die UN ruft im Jahrzehnte-Rhythmus Fristen aus, die eine "Drogenfreiheit" der Welt bis zu einem bestimmten Datum anstreben. Bisher hat es nicht geklappt, jüngst heißt es seit 1998 "a drug free world is possible" und zwar soll es 2008 soweit sein. Aber selbst der Direktor des UN-Büro für Drogen und Kriminalität (UNODC), Antonio Maria Costa, gestand 2003 zur Halbzeit ein, dass es sich bei diesem Vorhaben um ein "immer noch entferntes" Ziel handeln würde. Die den Religionen eigene Irrationalität führt bei der "Kirche" der Drogenprohibition dazu, dass die Auswirkungen der angeblichen "Kulturdrogen" der westlichen Welt, also Alkohol und Nikotin, nicht in einen Zusammenhang mit den illegalisierten Drogen gebracht werden. So wird in der bürgerlichen Presse jährlich über die relativ geringe Zahl an Opfern durch "Drogenmissbrauch" berichtet, aber die Todesfolgen durch den Konsum von Alkohol und Nikotin werden nicht erwähnt. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) spricht im Zusammenhang mit diesen Zahlen von einer "kollektiven und politischen Wahrnehmungstörung". 160.000 Drogentote, nicht 1.835, gäbe es im Jahr (vgl. Tabelle). Darüber hinaus wundert sich die DHS, dass potenziell tödliche Drogen als "Genuss- oder Lebensmittel" bezeichnet würden. Die Doppelmoral beim Thema Drogen tritt sichtbar zu Tage: PolitikerInnen, die eine harte Hand gegen DrogenkonsumentInnen fordern, treten bei Massenbesäufnissen wie dem Oktoberfest oder Karnevalsveranstaltungen auf. Das "Doping" im Sport, das meist unter der Überschrift "unfaires Verhalten" abgehandelt wird, ist Auswuchs einer Leistungsgesellschaft, das hier medial zu Tage tritt und ansonsten totgeschwiegen wird: Die alltägliche Einnahme von Medikamenten zur Beeinflussung von Körper und Geist, um mit den Lebensumständen zu Rande zu kommen, ist mittlerweile "normal" geworden. Die Zahl von 1,4 Mio. Medikamentenabhängigen spricht für sich. Allerdings sollte man vorsichtig sein, wenn man Vokabeln wie "süchtig" oder "abhängig" benutzt. Scheinbar ist allen klar, was damit gemeint ist, dabei sind die Definitionen denkbar wage. Sie sind von oben erwähntem puritanischem Menschenbild geprägt, dem jeglicher Kontrollverlust über das Selbst ein Graus ist. Jemand, der/die als "Süchtige/r" oder "Abhängige/r" klassifiziert wird, gilt generell als "krank" und ihr/ihm wird die Fähigkeit und das Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen. Dass Menschen sich auch mit einer "Sucht" arrangieren können, kommt in diesen Konzepten nicht vor. Das Elend der "Junkies" dient in der Öffentlichkeit als abschreckenden Beispiel und prägt das allgemeine Bild des/der "Abhängigen". Da hauptsächlich solch extreme DrogennutzerInnen in Kliniken und therapeutischen Einrichtungen landen, sind in der Regel nur sie als Forschungsobjekte verfügbar. Die meisten KonsumentInnen von illegalisierten Drogen pflegen eine Drogenpraxis in privaten Räumen oder im gesellschaftlich akzeptierten Rahmen; sie leben ein "geregeltes" Leben und fallen mit ihren Formen von "süchtigem" Verhalten nicht weiter auf. Insofern halten sie auch wenig Einzug in wissenschaftliche Studien.

Der Verstand setzt aus und die Ressentiments ein

Wenn es um illegalisierte Drogen geht, setzen der Verstand aus und die Ressentiments ein. Die Mythologisierung und Verteufelung der Drogen müssen als Projektion derjenigen betrachtet werden, die sie betreiben. In ihr offenbart sich deren simpeles Weltbild, das die Welt in schwarz und weiß teilt. Das Gerede von "bösen" Drogen oder von der "Seuche Cannabis", wie der Spiegel erst kürzlich in reaktionärer und tendenziöser Weise titelte (27/04), betreibt Desinformation. So hält sich z.B. hartnäckig das Gerücht, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei, obwohl alle ernst zu nehmenden Untersuchungen diesen Effekt vor allem Alkohol zuschreiben. Im Zusammenhang mit der Wortschöpfung "Drogenkontrolle" bekommt die Verbreitung falscher Tatsachen einen Sinn und leistet Vorschub. "Kontrolliert" werden soll nicht das willenlose Ding Droge, sondern der Mensch, der mit ihr im Zusammenhang steht. In den nächsten Teilen der Serie wird das Bild dieses Kontrollregimes an Konturen gewinnen. Betont sei hier zum Abschluss, dass es sich bei den IdeologInnen der Drogenprohibition um FanatikerInnen handelt. Denen fällt bei der Frage, was man mit dem Bösen oder einer Seuche macht, nur ein Wort ein: Ausrotten. Lorenz Matzat Teil 2 der Serie zu Drogenpolitik und Drogenkontrolle unter dem Titel "Drogenweltmarkt und Entwicklungspolitik" erscheint in ak 489. aus: ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 488 / 15.10.2004