Rainer Rilling Medien & Internet (08.03.2004)
Reemtsma, Adorno und die Eigentumsfrage an die Rosa-Luxemburg-Straße
Jan Philipp Reemtsma, Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur („deren Vorstand ich bin“) hat in den 80er Jahren für die Stiftung die Pflegekosten für „Frau Adorno“ übernommen und dafür den Nachlass von Herrn Adorno (und Walter Benjamin) erhalten. Die Stiftung hat das Adornoarchiv eingerichtet und 6 Millionen Euro für 60 Publikationen ausgegeben. Ein Verdienst. Nun allerdings stellt der Postachtundsechziger die Eigentumsfrage - so rum natürlich und nicht andersrum. Also eben gerade nicht so, wie es damals Tick, Trick und Track ihrem herzensguten Onkel Dagobert erklärten, sondern so, wie es dieser Tage die Kultur der EU-Direktive zum Schutz geistigen Eigentums präsentiert. Worum geht es?
Der Betreiber der Website textz.com Sebastian Lütgert, wohnhaft in einer Rosa-Luxemburg-Strasse, hat die zwei Adorno-Texte „Jargon der Eigentlichkeit" und "Anti-Semitism and Fascist Propaganda“ dortselbst aufs Netz gelegt, deren Verwertungsrechte bei der Stiftung liegen. Dafür handelte er sich eine Menge Aktivitäten seitens des „Rechteinhabers“ ein, der über das Rechtsanwaltsbüro Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn das Landgericht Hamburg in Bewegung setzte: einstweilige Verfügung, zahlreiche Zahlungsaufforderungen, Ordnungsgelder, Haftbefehl zwecks Ermittlung der „Vermögensverhältnisse des Schuldners“ und als Versuch, Lütgert „endlich dazu zu zwingen“, sich über seine „Einkommensituation und (sein) Vermögen zu erklären.“ (Senfft u.a.), weiter Verfahrenskostenübernahme in Höhe von 3021 Euro, „Polizeibesuch bei meinen Nachbarn, das Aufbrechen meiner Wohnung und die - mangels pfändbaren Eigentums - Sperrung meiner Gasversorgung“ (Lütgert). Der Findung ökonomischer Wahrheit in Sachen Privateigentum stand Lütgert, so nachhaltig angehalten, nicht entgegen: „Meine Einkommenssituation ist schnell erklärt: ich beziehe weder ein festes Einkommen oder staatliche Beihilfen, noch verfüge ich über Vermögen oder Besitz, aus dem ich die Forderungen Ihrer Mandantin begleichen könnte. Ich bewerbe mich jedoch zur Zeit um eine Reihe von Stipendien, Spenden und Schenkungen, die dem Zweck dienen sollen, den von Ihrer Mandantin geforderten Betrag aufzubringen.“
Ausführlichere Begründungen und Argumente zur über den Einzelfall und seine beklagenswerten Verhältnisse hinausgehenden Eigentumsfrage lieferte dann JPR in einem TAZ-Interview vom 4.2. 04 und dann auch seine Rechtsvertretung. Diese argumentierte in einem Schreiben vom 26.1.04: „Es ist die Aufgabe unserer Mandantin, das Werk Adornos zu erhalten und zu pflegen und dessen nicht legale Verbreitung, insbesondere in Form von unberechtigten Raubkopien und durch das Internet zu unterbinden. Es bleibt wissenschaftlichen Interessierten unbenommen, die Werke kostenfrei in den Staatsbibliotheken auszuleihen. Im übrigen hat der Gesetzgeber den Interessen der Wissenschaft durch das im Urhebergesetz vorgesehene Zitatrecht hinreichend Rechnung getragen.“ JPR meint in der TAZ: „"Jemand kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, er wolle gewissermaßen als Freibeuter - nicht der Meere, sondern des ungesetzlichen Nachdrucks - dagegen verstoßen. Dann legt er sich mit den Rechtsnormen und mit dem Rechteinhaber an. Und dann muss er sich nicht wundern, wenn er Scherereien bekommt, und dann muss er einen Streit mit Anwälten und Kosten hinnehmen." Und zu der ganzen neueren Art des Umgangs mit dem Eigentum meint er noch: „Man möchte es billig haben. Dieses Bedürfnis ist verständlich, nur nicht immer legal zu befriedigen. Also klaut der eine oder andere. Das kann man natürlich mit schönen Worten adeln, es ändert aber nichts.“ Lütgert antwortet darauf: „Ebenso mag es in Ihrer eigenen Nachbarschaft möglich sein, die beiden Werke Adornos, über die wir streiten, wie von Ihnen angeregt "kostenfrei in Staatsbibliotheken auszuleihen". Mir selbst ist das in Berlin-Mitte nicht gelungen, und auch mehrere meiner Freunde, die gleiches auf meine Bitte hin im aussereuropäischen Ausland versucht haben, hatten keinen Erfolg. Ziemlich ratlos stehe ich auch vor dem von Ihnen verwendeten Begriff der "Raubkopie". Sie wissen genauso gut wie ich, dass der juristische Tatbestand des Raubes und der technische Vorgang der Kopie weder theoretisch noch praktisch zusammengehen, schon gar nicht in einem solchen Begriff.“ Lütgert weist darauf hin, dass es sich bei www.text.com „nicht um einen gewerblichen Vertrieb für raubkopierte Literatur handelt, sondern um ein kollektiv betriebenes Forschungsprojekt und - insbesondere - um eine künstlerische Arbeit.“ Während in offenbarer Kenntnis der rechtlichen Relevanz solcher Beschreibungen Lütgert dagegen von der TAZ als „Internet-Publizist“ charakterisiert wird, geht bei der Stiftung anscheinend die Angst um, mittels des Internets würde ihr das Eigentum an Adorno entrissen. Lütgerts Argumentation ist einfach: „Selbst wenn ich das juristische Konzept des "Geistigen Eigentums" - auf dem ja nicht nur Ihre vergleichsweise landläufige Klage in Sachen Adorno beruht, sondern in dessen Namen Tag für Tag Enteignungen vollzogen, Grundrechte ausser Kraft gesetzt und handfeste Verbrechen begangen werden - für einen Moment als einen naturgesetzlich gegebenen Sachverhalt betrachte, dann müsste ein solches Recht doch auch mit der Pflicht verbunden sein, dieses schwer greifbare Eigentum zumindest pfleglich zu behandeln und nicht zum Schaden Dritter durchzusetzen. Mir scheint, als liessen sich gerade in den Schriften, über die wir streiten, Hinweise darauf finden, dass ihr Verfasser nicht im Sinn hatte, mit seinem Werk geistigen Besitz zu schaffen, der von seinen späteren Eigentümern vor Deutschen Landgerichten gegen ein Weiterleben in den Künsten einklagbar sein sollte. Wäre es nicht denkbar, dass ein Verfahren wie das von Ihrer Stiftung angestrengte, mit dem von mir geschilderten Ergebnis, vielmehr ein Umgang wäre, durch den Sie Ihre flüchtigen Rechte an den genannten Texten statt zu sichern eher verwirken? Beziehungsweise, umgekehrt, Ihre Kulanz in dieser Sache ein Anzeichen dafür, dass Sie der Verantwortung, die aus dem Eigentum am Werk Adornos erwächst, gerecht werden, indem Sie es nicht nur schützen und bewahren, sondern zugleich offen halten - auch und gerade für einen Umgang, der in Gegenrichtung zu jenen Umverteilungen und Raubzügen verläuft, die derzeit im Digitalen stattfinden, und den zu praktizieren und zu verteidigen längst zu einer der dringendsten Aufgaben der Forschung und der Künste geworden ist.“
Geld ist „pure Möglichkeit“, sagt JPR. Das ist nicht falsch. Vielleicht sollte er es nutzen, um sich die aktuelle, auch kritische und liberale, womöglich auch die linke Debatte in Sachen Copyright und Copyleft, Urheberrecht und informations commons zu Gemüte zu führen? JPR, sein Haus und sein Anwaltsbüro haben davon keine Ahnung. Womit wir beim Gegenteil der puren Möglichkeit wären: der Not - oder auch Notwendigkeit.
Die einschlägigen Texte sind problemlos aufzufinden, allesamt Commons.
Gegen diesen ganzen Vorgang, die den Ruf der Stiftung und ihres Vorstandes massiv beschädigt, richtet sich jetzt eine Petition
der österreichischen Künstlergruppe monochrom.at. Und in einem Text der Gruppe heisst es: „Was ist schon der unerlaubte Nachdruck eines Textes gegen den Besitz eines solchen - sagt Brecht, zwar über Banken, aber es passt auch hier.“ Und was meinte Adorno zu Kultur als Ware und der dazugehörigen Industrie? Jaja, ein schwaches Argument. Das wissen wir doch. Gerade deshalb muss das Gut Adorno geschützt werden!
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