Franzki, Hannah

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Zur Kritik von transitional justice als Projekt historischer Gerechtigkeit

Transitional justice (TJ) hat, um es mit den Worten der früheren UN-Kommissarin für Menschenrechte Louise Arbour zu sagen, die Aufgabe, „durch die Aufarbeitung vergangenen Unrechts unterdrückte Gesellschaften bei der Transformation in freie Gesellschaften zu unterstützen“ (Arbour 2006: 2). Die Bezeichnung TJ fungiert als Sammelbegriff für Maßnahmen wie z.B. die strafrechtliche Ahndung systematischer Menschenrechtsverletzungen, die Einrichtung von Wahrheitskommissionen, Reparationsprogramme und institutionelle Reformen. Sie ist Ausdruck der im Westen hegemonial gewordenen Überzeugung, dass Gesellschaften sich mit ihrer gewaltvollen Vergangenheit auseinander setzen müssen, um eine demokratische Zukunft zu ermöglichen.

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