NSU. 27 Tatorte und von den Tätern keine Spuren

Am 9. März hat der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine öffentliche Beweisaufnahme abgeschlossen und wird demnächst seinen Abschlussbericht vorlegen.
Ende April erschien in der taz ein Interview, das der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) gemeinsam mit Petra Pau, die DIE LINKE im Ausschuss vertritt, gegeben hat. Darin wiederholte Binninger eine Feststellung, die auch im Rahmen der Blättchen-Berichterstattung über den NSU-Komplex [1] bereits zur Sprache gekommen ist: „[…] an keinem der NSU-Tatorte fanden sich DNA-Spuren von Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe. Nicht bei den zehn Morden, nicht bei den zwei Anschlägen, nicht bei den 15 Raubüberfällen. Das ist ein Phänomen.“[2] Und kurz darauf äußerte Binninger mit Bezug auf die Periode unmittelbar nach dem Abtauchen des Trios Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe in die Illegalität: „Da wird ein Trio öffentlich gesucht, mit Haftbefehl. Und was machen die, wo alle denken, die verhalten sich unauffällig? Sie verüben gleich zu Beginn vier Morde, zwei Banküberfälle und einen Sprengstoffanschlag. Von Hamburg bis München, von Köln bis Chemnitz. Ohne irgendwo Spuren (also ebenfalls keine Fingerabdrücke – G.M.) zu hinterlassen. So etwas habe ich noch nie erlebt in der Kriminalgeschichte.“[3]
Zu diesem „Phänomen“ gehört der Polizistenmord von Heilbronn, der sich gerade zum zehnten Male jährte: Am 25. April 2007 parkten die Beamten Michèle Kiesewetter und ihr Kollege Martin Arnold während ihres regulären Streifendienstes mit ihrem Dienstfahrzeug kurz vor 14:00 Uhr auf dem auch als öffentlicher Parkplatz genutzten innerstädtischen Festplatz Theresienwiese, als sich Täter – nach offizieller Lesart der Bundesanwaltschaft Mundlos und Böhnhardt – dem Fahrzeug näherten und die beiden Beamten mit Kopfschüssen attackierten. Kiesewetter war sofort tot, Arnold überlebt schwerverletzt. Bevor die Täter sich entfernten, machten sie sich an den Opfern zu schaffen, um deren Dienstwaffen an sich zu bringen.[4]
Den heutigen Ermittlungsstand zu Heilbronn fasste Binninger jetzt folgendermaßen zusammen: „Wir haben keinen einzigen Tatortzeugen, der zweifelsfrei sagt, ich habe Mundlos und Böhnhardt gesehen. Wir haben kein Phantombild, das so richtig passt. […] Dazu kommt, dass in Heilbronn Zeugen blutverschmierte Männer gesehen haben wollen. Das LKA sagt: Die Zeugen sind glaubwürdig. Wenn das zutrifft, waren an der Tat mindestens sechs Personen beteiligt […].“[5]
Ausführlich mit ihren damaligen Beobachtungen zu Wort gekommen sind diese Zeugen in einem am 24. April 2017 erstausgestrahlten ARD-Feature von Katja und Clemens Riha: „Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“[6].
Der Journalist Andreas Förster hat die Ereignisse von Heilbronn sowie den Tatvorlauf und die polizeilichen Ermittlungen zu diesem Fall vor kurzem in Beiträgen für die Berliner Zeitung und die Frankfurter Rundschau rekapituliert. Dabei zitiert der Autor aus einem Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2012: „Ein eindeutiger Nachweis, dass zumindest Mundlos und Böhnhardt am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren, konnte […] bislang nicht erbracht werden.“[7] Zur Heilbronner Spurenlage vermerkte Förster darüber hinaus: „Von Mundlos und Böhnhardt konnten keine DNA oder Fingerabdrücke am Tatort sichergestellt werden. Dabei hatten die Täter in großer Eile und mit erheblichem Kraftaufwand[8] die Waffen der Opfer an sich gebracht. Es ist unwahrscheinlich, dass dabei keine DNA-Spuren zurückbleiben. Auch an den beiden Tatwaffen, die in der NSU-Wohnung sichergestellt wurden, fanden sich keine Spuren von Mundlos oder Böhnhardt.“[9]
Die letztgenannte Aussage bestätigt ein BKA-Dokument, betitelt „Gesamtüberblick über sichergestellte Waffen, Stand 23.12.2011“ (Zum Dokument hier klicken!), das sich auf die Tatorte Eisenach-Stregda (Auffindeort der Leichen von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011) und Zwickau, Frühlingsstraße 26 (letzter mutmaßlicher Wohnort des NSU-Trios) bezieht.
Dieser „Gesamtüberblick“, der zugleich einer zu den behördlichen Befunden bezüglich sämtlicher dem NSU-Komplex zugerechneter Waffen ist, weist eindeutig aus, dass bei allen dem NSU zugeordneten Mordwaffen keine Spuren von Mundlos oder Böhnhardt (DNA, Fingerabdrücke) nachgewiesen werden konnten:

  • nicht an der Pistole Ceska 83, 7.65 mm Browning, mit der den Behörden zufolge zwischen 9. September 2000 und 6. April 2006 neun Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund ermordet wurden;[10]
  • nicht an der Pistole Bruni Mod. 315 Auto, die beim ersten und dritten dieser Morde ebenfalls als Tatwaffe geführt wird;[11]
  • nicht an der Pistole TOZ, TT3, 7.62 mm Tokarew, erste Tatwaffe zum Polizistenmord in Heilbronn;[12]
  • nicht an der Pistole RADOM VIS Mod. 35.9 mm Luger, zweite Tatwaffe zum Polizistenmord in Heilbronn.[13]

„Das vollständige Fehlen jeglicher verwertbarer Fingerabdrücke an den vier zentralen Tatwaffen im NSU-Komplex“, so der Wissenschaftsjournalist Ekkehard Sieker, der seit langem zu diesen Fragen recherchiert, „ist im Übrigen auch nicht damit zu erklären, dass diese Waffen vor ihrer für Zwickau protokollierten Sicherstellung möglicherweise physischen Beeinträchtigungen ausgesetzt waren – durch Explosion in der Wohnung des Trios mit nachfolgend Brand sowie Löscharbeiten und anschließender Beräumung des Tatortes mittels eines Baggers. Denn Spuren von Mundlos oder Böhnhardt fehlten in allen Fällen nicht nur außen, auf den Waffenkörpern, sondern offenbar ebenso auf den jeweiligen Magazinen im Inneren der Waffen und auf den Patronen im Inneren der Magazine. Und was DNA von Mundlos und Böhnhardt an diesen Waffen anbetrifft – gleichermaßen Fehlanzeige.“
Dabei ist völlige Spurenbeseitigung gar nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen. Martin Schulz vom Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Fingerabdrücke sind recht empfindliche Gebilde, die bereits bei kurzen Berührungen entstehen, auf glatten, wasserabweisenden Oberflächen aber auch leicht wieder zerstört werden können. So ist es auf der Metalloberfläche einer Waffe tatsächlich möglich, das Papillarlinienmuster (den Fingerabdruck) mit einem Textil zu verwischen und somit für eine Auswertung unbrauchbar zu machen. In einem solchen Fall bleiben jedoch oft noch Reste von DNA auf der Oberfläche haften. Bei einem flüchtigen Reinigungsversuch wird das Fingerabdruckmuster möglicherweise verwischt, das übertragene biologische Material aber nicht vollständig abgewischt. Kurzum: trotz zerstörtem klassischen Fingerabdruck kann der genetische Fingerabdruck erhalten bleiben.“[14]
Die Untersuchung aller in Stregda und Zwickau sichergestellten Waffen auf DNA und Fingerabdrücke erfolgte durch Gutachter des BKA. Einer davon, Carsten Proff, Sachverständiger für forensische DNA-Analytik, trug dazu am 23. und 24. September 2015 im Münchner NSU-Prozess vor. Keine der genannten vier Mordwaffen wurde dabei seinerseits überhaupt nur erwähnt.[15]
„Da geht man im Falle dieser Waffen“, so nochmals Ekkehard Sieker, „mit folgenden Fragen wohl kaum zu weit: Sind die vor ihrem Auffinden besonders gründlich gereinigt worden, um DNA und Fingerabdrücke zu beseitigen? Welche Veranlassung aber sollten ausgerechnet Mundlos und Böhnhardt gehabt haben, solches zu tun?“
Doch zurück zu Clemens Binninger, der selbst auf 20 Jahre aktiven Polizeidienst[16] zurückblicken kann. Eine auf den Grundlagen der Kriminologie und der ermittlungstechnischen Praxis basierende Schlussfolgerung aus dem von ihm jetzt nochmals konstatierten Sachverhalt, dass an keinem der vorgeblichen NSU-Tatorte forensische Spuren von Mundlos und Böhnhardt nachweisbar waren, müsste, wenn Mundlos und Böhnhardt für die 27 sogenannten NSU-Tatorte schon nicht komplett als Täter ausgeschlossen werden sollen, zumindest lauten: Die beiden scheiden mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit als Täter aus, denn dass sie denn dafür infrage kämen.
Was aber sagt Binninger: „Ich bin […] überzeugt, dass es Mittäter (Hervorhebung – G.M.) gab. Vier mutmaßliche Unterstützer sind ja in München angeklagt. Und wir haben an den Tatorten anonyme DNA-Spuren, die bis heute nicht zuzuordnen sind.“[17] Also auch den vier neben Zschäpe in München Mitangeklagten nicht, wie zu ergänzen wäre. Mit dem Hinweis auf diese „Unterstützer“ kommt Binninger dem von ihm so charakterisierten Phänomen – „noch nie erlebt in der Kriminalgeschichte“ – mithin keinen Schritt näher.
Seine augenscheinliche Scheu vor der deduktiven Konsequenz aus den von ihm selbst referierten Fakten ist allerdings kognitiv und psychologisch verständlich. Sollte nämlich das ganze NSU-Konstrukt implodieren, dann stellte sich ja nicht nur die Frage nach den eigentlichen Tätern und womöglich Auftraggebern sowie den Strukturen, die das Konstrukt ermöglicht und geschaffen haben, es müsste nicht minder die Rolle der staatlichen Exekutiv- und Ermittlungsorgane, die daran bis heute festhalten, völlig neu bewertet werden. Thomas Feltes, Professor an der Ruhr-Universität Bochum und dortselbst Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft[18], zieht für diesen Fall die Schlussfolgerung, „[…] dass dann natürlich […] alle […] Ermittlungen vollkommen neu auf den Prüfstand gestellt werden müssten und vielleicht sogar die ganze These, was dieses NSU-Trio anbetrifft, im Grunde genommen hinfällig werden würde. Also wenn Heilbronn kippt, dann kippt das ganze NSU-Verfahren, und wenn das ganze NSU-Verfahren kippt, dann haben wir tatsächlich ein rechtsstaatliches Problem.“[19]
Dann hätte der hiesige Rechtsstaat womöglich ein so grundsätzliches Problem, wie es der italienische Staat von den späten 1960er bis in die 1980er Jahren hatte und für das dort bis heute neben anderem vor allem zwei Begriffe stehen:

  • das Bombenattentat von Bologna (1980) mit seinem geheimdienstlichen Hintergrund – den Sprengstoff hatte der italienische Militärgeheimdienst geliefert[20], der seinerseits auf ein verdecktes Gladio[21]-Depot der NATO zurückgegriffen haben könnte[22], illegal angelegt für Guerilla-Operationen im Hinterland vorgestoßener Streitkräfte des Warschauer Paktes – und
  • die Verschwörungsorganisation Propaganda Due, die berüchtigte Loge P2; deren „Endziel“, so das Fazit eines Untersuchungsausschusses des italienischen Parlaments, „war die politische Konditionierung des Systems“[23].

Binninger sieht die Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex im Bundestag als praktisch beendet an: „Natürlich gibt es weiter offene Fragen, leider. Aber wir sind eben auch an einen Punkt gekommen, an dem wir sagen müssen: Ohne neue Spuren kommen wir, zumindest hier im Bundestag, nicht weiter. Im jetzigen und dem vorherigen Untersuchungsausschuss haben wir es auf 13.000 Aktenordner gebracht. Wir haben wirklich jedes Dokument, das relevant war, einmal angeguckt. So eine umfassende parlamentarische Aufklärung gab es noch nie.“[24]
Dem soll gar nicht widersprochen werden. Aber offenbar ist zum Beispiel beim „Angucken“ der Sektionsprotokolle und zugehörigen Fotos von Mundlos und Böhnhardt der Jenenser Rechtsmedizin kein einschlägiger Forensiker beigezogen worden. Denn der hätte feststellen müssen – und diese Erkenntnisse sind inzwischen öffentlich –, dass die am 4. November 2011 in Eisenach-Stregda aufgefundenen Leichen zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung bereits seit mindestens zwölf Stunden tot waren. Die offizielle Version der Ermittlungsbehörden vom erweiterten Suizid der beiden kann folglich nicht zutreffend sein.[25]
„Neue Spuren“ gibt es also durchaus.

[1] – Siehe Gabriele Muthesius: Fünf Jahre NSU-Ermittlungen – Fakten, Fakes & Fehler, Das Blättchen, Sonderausgabe, 14. November 2016; http://das-blaettchen.de/2016/11/fuenf-jahre-nsu-ermittlungen-%e2%80%93-fakten-fakes-fehler-37920.html – aufgerufen am 29.04.2017, Sucheingabe: Mordtatorte.

[2] – Konrad Litschko: Pau und Binninger über den NSU. „Es gab weitere Mittäter“, taz (online), 25.04.2017; http://www.taz.de/Pau-und-Binninger-ueber-den-NSU/!5400122/  – aufgerufen am 26.04.2017.

[3] – Ebenda.

[4] – Der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft für den Münchner NSU-Prozess zufolge soll der exakte Tatablauf dieser gewesen sein: „Am 25. April 2007 töteten Böhnhardt und Mundlos die 22-jährige Polizeimeisterin Michele Kiesewetter und verletzten ihren Kollegen, den zur Tatzeit 24-jährigen Polizeimeister Martin Arnold, schwer. Kurz vor 14.00 Uhr traten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von hinten an den neben dem Trafohäuschen auf der Theresienwiese in Heilbronn geparkten Streifenwagen heran, in dem Michele Kiesewetter auf der Fahrerseite und Martin Arnold auf der Beifahrerseite bei geöffneten Fahrzeugtüren Pause machten. Ihrem zuvor gefassten Tatplan entsprechend gaben sie unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments aus kürzester Entfernung jeweils von schräg hinten Kopfschüsse auf die ahnungslosen Beamten ab und nahmen ihnen ihre Dienstwaffen, 3 Magazine, Handschellen, ein Reizstoffsprühgerät, eine Taschenlampe und ein Multifunktionswerkzeug ab. Michele Kiesewetter starb an den Folgen des Kopfschusses aus der Pistole Radom, Mod. VIS 35, Kaliber 9 mm Luger noch am Tatort, Polizeimeister Arnold, den eine Kugel aus der Pistole TOZ, Modell TT 33, Kaliber 7,62 mm Tokarew, getroffen hatte, konnte durch intensivmedizinische Behandlung gerettet werden.“ (Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Anklageschrift, BJs 162/11-2, 2 StE 8/12-2, 05.11.2012, S. 17.)

[5] – Konrad Litschko, a.a.O.

[6] – Siehe Katja und Clemens Riha: Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter; http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Tod-einer-Polizistin-Das-kurze-Leben-d/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=42293798 – Aufruf und Download: 29.04.2017, ab Minute 17:55.

[7] – Andreas Förster: Tod von Michèle Kiesewetter. „Das soll Zufall sein?“, Frankfurter Rundschau (online), 25.04.2017; http://www.fr.de/politik/rechtsextremismus/nsu-neonazi/tod-von-michele-kiesewetter-das-soll-zufall-sein-a-1265984 – aufgerufen am 29.04.2017. In einem von Förster herausgegebenen Buch – „Geheimsache NSU. Zehn Morde, von Aufklärung keine Spur“, Verlag Klöpfer und Meyer, Tübingen 2014 – wird im Beitrag „Tatort Theresienwiese“ von Frank Brunner auf Seite 26 als Quelle für diesen BKA-Vermerk angegeben: Ermittlungsbericht der Bundesanwaltschaft vom 22. Oktober 2012.

[8] – Das BKA hat diesen Aspekt des Tathergangs von Heilbronn nachgestellt; vgl. dazu Katja und Clemens Riha, ab Minute 36:56.

[9] – Andreas Förster: Tod von Michèle Kiesewetter, a.a.O.

[10] – Siehe Bundeskriminalamt, ST 14- 140006/11, GBA 2 BJs 162/11-2, BAO Trio, Meckenheim, 06.12.2011: Gesamtüberblick über sichergestellte Waffen, Stand: 23.12.2011 (im Folgenden: Gesamtüberblick), S. 1; http://das-blaettchen.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/05/BKA_Gesamtüberblick-über-sichergestellte-Waffen-Stand-23.12.2011.pdf – hochgeladen von der Autorin am 01.05.2017, S. 1 und 7f.

[11] – Siehe ebenda, S. 1 und 10.

[12] – Siehe ebenda, S. 1 und 6.

[13] – Siehe ebenda, S. 1 und 9.

[14] – Niklas Záboji: Tatortsicherung Was tun bei einem Nagel im Oberschenkel?, FAZ.NET, 30.04.2017; http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tatortsicherung/faz-net-tatortsicherung-was-tun-bei-einem-nagel-im-oberschenkel-14991931.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 – aufgerufen am 01.05.2017.

[15] – Siehe NSU Watch: Protokoll 230. Verhandlungstag – 23. September 2015; https://www.nsu-watch.info/2015/09/protokoll-230-verhandlungstag-23-september-2015/ – aufgerufen am 04.05.2017 sowie NSU Watch: Protokoll 231. Verhandlungstag – 24. September 2015; https://www.nsu-watch.info/2015/09/protokoll-231-prozesstag-24-september-2015/ – aufgerufen am 04.05.2017. Dieser Experte sagte am 08.09.2016 auch vor den NSAU-Ausschuss des Bundestages aus: „‚Viele tausend Spuren DNA‘ seien in den NSU-Ermittlungen untersucht worden, ‚und das sehr intensiv‘. Dass sich an keinem einzigen Tatort Spuren des Trios fanden, sei aber ‚schon etwas ungewöhnlich‘, gestand Proff. ‚Gerade in dieser Summe.‘“ (taz.de, 08.09.2016; http://www.taz.de/!5338233/ – aufgerufen am 04.05.2017.)

[16] – Angabe in der Biographie Binningers auf der Website des Bundestages; https://www.bundestag.de/abgeordnete18/biografien/B/binninger_clemens/258198 – aufgerufen am 01.05.2017.

[17] – Konrad Litschko, a.a.O.

[18] – Siehe seine Vita; http://www.thomasfeltes.de/vita.php – aufgerufen am 06.05.2017.

[19] – Siehe Katja und Clemens Riha, a.a.O., ab Minute 37:47.

[20] – Siehe Gunther Latsch: Die dunkle Seite des Westens, DER SPIEGEL, 15/20005; http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39997525.html – aufgerufen am 07.04.2017.

[21] – „Gladio“ war der italienische Ableger eines westeuropaweiten verdeckten Netzwerkes. Dazu Daniele Ganser: „Über vier Jahrzehnte lang hat die Nato während des Kalten Krieges in 16 westeuropäischen Ländern geheime Guerillakommandos und Waffenlager unterhalten, ohne dass ein Parlament darüber informiert gewesen wäre.“ (Ebenda.) Ganser hat als Forschungsgruppenleiter am Zentrum für Sicherheitspolitik der Technischen Hochschule Zürich eine umfassende Untersuchung dieser Aktivitäten publiziert: „NATO-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung, Zürich 2008.

[22] – Siehe dazu Ed Vulliamy: Secret agents, freemasons, fascists… and a top-level campaign of political ‚destabilisation‘, The Guardian, 05.12.1990; http://www.cambridgeclarion.org/press_cuttings/vinciguerra.p2.etc_graun_5dec1990.html – Aufgerufen am 07.04.2017.

[23] – Zit. nach Erwin Brunner: Die Loge des Bösen, ZEIT ONLINE, 27. Juli 1984; http://www.zeit.de/1984/31/die-loge-des-boesen – aufgerufen am 06.04.2017.

[24] – Konrad Litschko, a.a.O.

[25] – Siehe Wolfgang Schorlau: Die schützende Hand. Denglers achter Fall, Taschenbuch-Ausgabe, Kiepenheuer & Witsch, Köln 2017 sowie Gabriele Muthesius: NSU. Wann, wie und wo starben Mundlos und Böhnhardt?, Das Blättchen, 10/2017; http://das-blaettchen.de/2017/04/nsu-wann-wie-und-wo-starben-mundlos-und-boehnhardt-39577.html – aufgerufen am 01.05.2017.