Illegal angebauter MON810

 Rechtsgutachten fordert Verbot von gv-Mais Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Spanien ist vermutlich illegal. In einem neuen Rechtsgutachten werden starke Argumente aufgefahren, die sich auch auf verschiedene aktuelle Zulassungsverfahren auswirken könnten.WEITERE INFOS: www.Gen-ethisches-Netzwerk.de

MON810 ist aktuell die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, für die in der Europäischen Union überhaupt eine Anbau-Genehmigung vorliegt.(1) Der Mais des US-amerikanischen Gentech-Konzerns Monsanto wurde in den vergangenen Jahren in Spanien auf einer Fläche von mehr als 100.000 Hektar angebaut. Ein Rechtsgutachten des Bremer Juristen Ludwig Krämer für die Nichtregierungsorganisation Testbiotech kommt jetzt zu dem Schluss, dass die Anbaugenehmigung für den gv-Mais MON810 nicht mehr gültig ist. Basis für die Einschätzung Krämers ist die Tatsache, dass in Spanien seit 2009 Teosinte nachgewiesen werden kann. Mit Teosinte wird eine Pflanzengruppe bezeichnet, zu der auch Mais gezählt wird. Die Pflanzen gelten als die natürlichen Ursprungsvarietäten von Mais. Nutzpflanzen-Linien des Mais können Teosinte-Pflanzen befruchten - und umgekehrt. Das führt dazu, dass Eigenschaften von Mais auf wild lebende Teosinte-Populationen übertragen werden können. Im Falle von gentechnisch verändertem Mais MON810 gilt dies entsprechend auch für die mit der Gentechnik übertragenen Eigenschaften, zum Beispiel die der Insektengiftigkeit.(2) Nach Darstellung von Krämer wurde die Genehmigung für den Anbau von gv-MON810-Mais in der Europäischen Union im Jahre 1998 auf der Basis einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt, die davon ausgeht, dass es in der EU keine Kreuzungspartner für Maispflanzen gibt. Diese Basis sei nicht mehr gegeben. Zudem sei Monsanto dazu verpflichtet, alljährlich Beobachtungsberichte an die Europäische Kommission zu schicken. Darin müssen Erfahrungen aus dem Anbau von MON810-Mais und neue Informationen, die für den Anbau und seine Umweltwirkung von Bedeutung sind, dokumentiert werden. Monsanto hatte es jedoch bis 2016 (3) für nicht notwendig erachtet, das Auftauchen von Teosinte in den eigenen Beobachtungsbericht aufzunehmen. Der Konzern argumentierte, Teosinte habe sich außerhalb von Maisanbau-Flächen nicht verbreitet und die MON810-Farmer hätten keine Unterschiede zwischen den Flächen mit konventionellen Maislinien und dem gv-Mais festgestellt. Krämer zufolge liege es jedoch nicht im Ermessen des Unternehmens, derartige Sachverhalte zu bewerten.

EFSA sieht kein Problem

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA vertritt in einem 2016 veröffentlichten Gutachten die Ansicht, dass es keinen Grund gibt, die früheren Umweltverträglichkeitsprüfungen - und die daraus abgeleiteten Risikomanagement-Maßnahmen - zu aktualisieren. Nach EFSA-Lesart liegen keine entsprechenden Daten oder Publikationen vor.(4)

Keine Basis für Entscheidung

Die Nichtregierungsorganisation Testbiotech kommt aus genau diesem Grund jedoch zu dem Schluss, dass die Bewertung der Risiken nicht abgeschlossen werden dürfe, solange keine Ergebnisse vorliegen, die die Unbedenklichkeit des Nebeneinander von gentechnisch veränderten Maislinien und Teosinte belegen. Diese Einschätzung unterstützt auch Krämer. Der Nachweis von Teosinte in der EU müsste seinem Gutachten zufolge allerdings noch andere Konsequenzen haben: Aktuell dürften auch keine Anbaugenehmigungen für andere gv-Maislinien erteilt werden. Zunächst müsse das Risiko erforscht werden, das der beschriebene Teosinte-Nachweis mit sich bringt. Darin liegt einige Brisanz, wird doch damit gerechnet, dass die EU-Kommission in den kommenden Wochen die Neuzulassung von MON810-Mais durchwinkt. Außerdem liegen der Kommission die Anträge von zwei gentechnisch veränderten Maislinien vor, deren Anbau in der Europäischen Union sie zulassen will - daran hat die Kommission in der jüngeren Vergangenheit keinen Zweifel gelassen.(5) Dies sind die Linien „Bt11“ und „1507“ der Gentech-Konzerne Syngenta und Pioneer. Dem Rechtsgutachten von Krämer zufolge dürften diese Anbau-Zulassungen nicht erteilt werden. In dem Zulassungsantrag von Pioneer steht zum Beispiel, dass es sich bei Teosinte um eine ursprüngliche wilde Grasart handelt, die „in Mexiko und Guatemala auftritt, aber nicht in der EU“. - Das ist offenkundig nicht richtig.(6) Im Verlauf der Recherchen zum Umgang mit dem Auftauchen von Teosinte in Frankreich und Spanien sind auch verschiedene Unzulänglichkeiten der gesetzlich vorgeschriebenen Beobachtung von gentechnisch veränderten Pflanzen zutage getreten. Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then: „Es sieht so aus, als hätte Monsanto es versäumt, geeignete Netzwerke aufzubauen, die es dem Konzern ermöglichen würden, nach dem Erlöschen des Patents die vorgeschriebenen Berichte über mögliche Umweltauswirkungen zu liefern.“(7) Eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Testbiotech, hat sich bereits Anfang des vergangenen Jahres an die spanische Regierung und in der Folge auch an die EU-Kommission gewandt. Die Organisationen fordern, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Spanien gestoppt wird. María Carrascosa von spanischen Saatgut-Netzwerk Resembrando e Intercambiando: „Niemand weiß, wie die Teosinte nach Spanien gelangt ist, aber sie breitet sich schnell aus und verursacht bereits heute erheblichen Schaden bei Landwirten, die Mais anbauen. Wenn der Gen-Austausch erst einmal stattgefunden hat, kann es sehr schwierig und sehr teuer werden, die Pflanzen wieder zu entfernen und den Schaden für die Umwelt und die Landwirte zu begrenzen“.(8) Bisher gibt es von Seiten der EU-Kommission kein Signal, der Forderung nach einem Anbaustopp nachzukommen.

Christof Potthof ist Redakteur des GID und Mitarbeiter im Gen-ethischen Netzwerk.

Fußnoten:

(1) Genau genommen ist die Genehmigung auf den Zeitraum von 1998 bis 2008 befristet. 2007 hat das Unternehmen die Erneuerung der Zulassung beantragt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, die Geltungsdauer der alten Zulassung verlängert sich automatisch. Diese alte Zulassung ist jedoch in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten außer Kraft gesetzt - so zum Beispiel in Deutschland, Österreich, Frankreich. (
2) MON810 ist ein sogenannter Bt-Mais. Mit einem gentechnischem Verfahren wurde er so verändert, dass er ein Gift produziert, das ursprünglich aus Bakterien stammt. Die Bakterien gehören zur Art der Bacillus thuringiensis, das Gift wird entsprechend Bt-Toxin genannt. Verschiedene Bakterien-Stämme produzieren verschiedene Bt-Gifte.
(3) In dem 2016 veröffentlichten Beobachtungsbericht für das Jahr 2015. Siehe dazu auch Testbiotech Hintergrundbericht 24-11-2016: „Anbau von Gentechnik-Mais: Risiken nicht unter Kontrolle“. Im Netz unter www.testbiotech.org/node/1758.
(4) EFSA (2006): „Relevance of new scientific evidence on the occurrence of teosinte in maize fields in Spain and France for previous environmental risk assessment conclusions and risk management recommendations on the cultivation of maize events MON810, Bt11, 1507 and GA21“. Auf Anfrage der EU-Kommission (EFSA-Q-2016-00388) erstellt. Im Netz unter www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/en-1094.
(5) Am 27. Januar hat die EU-Kommission die Beschlussvorlagen für die Neuzulassung von Bt11 und 1507-Mais im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, vorgelegt. Darin befürwortete die Kommission die Zulassungen. Gleiches gilt für die Erneuerung der Zulassung von MON810. Der aus ExpertInnen der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammengesetzte Ausschuss erreichte weder qualifizierte Mehrheiten für noch gegen die Vorlagen der Kommission. Damit fällt die Entscheidungskompetenz in allen drei Verfahren an die Kommission selbst.
(6) Frankreich hat den Anbau von MON810-Mais verboten, in Spanien liegt er seit Jahren bei etwas über 100.000 Hektar.
(7) Siehe zum Beispiel in der Pressemitteilung von Testbiotech vom 30.04.15. Im Netz unter www.testbiotech.org/node/1224.
(8) Siehe dazu zum Beispiel www.testbiotech.org/node/1677.