Ohne Gentechnik: Regale und Felder

Geredet wird viel über die Agro-Gentechnik - aber wie sieht es eigentlich in den Regalen und auf den Feldern aus?

Die Causa Agro-Gentechnik wird in Deutschland, aber auch in anderen Ländern heiß debattiert. Das ist meines Erachtens an sich schon ein großer Erfolg. Ohne die Aktiven, die sich landauf, landab einmischen und das Thema damit am Köcheln halten, wäre das sicher nicht so; von allein halten in der Regel weder PolitikerInnen noch JournalistInnen einem Thema lange die Treue.

----> zum aktuellen Schwerpunkt des GID: Gentechnik im Essen siehe www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/226 -------

Die prominente Verhandlung der Agro-Gentechnik in der Öffentlichkeit hat aber andererseits zur Folge, dass viele Menschen davon ausgehen, gentechnisch veränderte Produkte seien inzwischen schon gang und gäbe. Das ist aber keineswegs der Fall.

In Deutschland gibt es heute praktisch überkaupt keine gentechnisch veränderten (gv) Lebensmittel. Das gilt für verarbeitete wie für unverarbeitete Lebensmittel; keine gv-Äpfel oder gv-Birnen, weder gv-Kartoffeln, gv-Salat, gv-Kohl oder anderes Obst und Gemüse. Auch die gentechnisch veränderte - fast schon legendäre - Flavr Savr-Tomate ist weitgehend Geschichte.(1) Und das, obwohl knapp 50 gentechnisch veränderte Pflanzen für die Nutzung als Lebensmittel zugelassen sind.(2)

AktivistInnen der Umweltorganisation Greenpeace sind seit Jahren als „Gen-Detektive“ in Lebensmittelgeschäften unterwegs, um den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen. Fündig wurden sie zum Beispiel im Berliner Kaufhaus des Westens (KaDeWe), dieses bildet allerdings eine Ausnahme. Supermarktketten achten sorgfältig darauf, ihre Regale frei von gentechnisch veränderten, das heißt als solche gekennzeichneten Lebensmitteln zu halten. Verkaufsstellen, in denen überhaupt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gefunden wurden, waren typischerweise Videotheken, Tankstellen und ähnliches. Insgesamt fanden die Greenpeace-AktivistInnen nur sehr wenige Produkte. Auf der Internetseite der Organisation findet man eine Auflistung der betreffenden Waren.(3) Neben einer Reihe von Soja-Produkten - aufgespürt unter anderem in so genannten Asia-Shops - waren dies hauptsächlich Süßwaren (vor allem mit gv-Mais und gv-Zuckerrüben) aus den USA, zum Beispiel des US-amerikanischen Herstellers Hershey‘s. Interessanterweise hatte dieser bereits 2010 zugesagt, gentechnikfreie Ware für den europäischen Markt zu produzieren. Asda, die britische Tochterfirma der US-Supermarktkette Walmart, hatte deutlich gemacht, die Hershey’s-Produkte nur in einer gentechnikfreien Variante zu verkaufen. Stephanie Töwe-Rimkeit von Greenpeace: „Wenn Verbraucher und Lebensmittelhändler an einem Strang ziehen und konsequent gentechnikfreie Ware verlangen, bringt dies offensichtlich auch einen großen US-Produzenten wie Hershey‘s zum Einlenken.“

Kennzeichnung
Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel spielt für die Verbreitung dieser Produkte natürlich eine entscheidende Rolle. Nach derzeitigem Recht muss in der EU gekennzeichnet werden, was aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt worden oder selbst ein GVO ist. Was jedoch unter Zuhilfenahme von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurde, muss nicht gekennzeichnet werden.

Das bedeutet: Ein Apfel von einem gentechnisch veränderten Apfelbaum wäre ein GVO und müsste gekennzeichnet werden; ebenso das Apfelmus, das aus ihm hergestellt werden kann. Es besteht aus einem GVO und müsste aus diesem Grund gekennzeichnet werden.

Ein anderes Beispiel: Weizenkörner von einer gentechnisch veränderten Weizenpflanze müssten gekennzeichnet werden, ebenso das Brot, das aus ihnen gebacken wird.(4) Würde der gleiche gv-Weizen jedoch an Tiere verfüttert, dann müsste der Weizen - zum Beispiel an dem Sack, der an den Landwirt geliefert wird - zwar gekennzeichnet werden. Die Produkte, die von diesen Tieren stammen - zum Beispiel Eier oder Milch - oder aus diesen Tieren hergestellt werden - zum Beispiel Fleisch und Wurst - müssten jedoch nicht gekennzeichnet werden.

Aus diesem Grund gibt es die freiwillige Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ - so kann sichtbar gemacht werden, wer auf gv-Futtermittel verzichtet. Aktuell zeigt sich durch eine Reihe von Entscheidungen verschiedener Supermarktketten, dass diese Kennzeichnung auch für den Handel Sinn macht. Die Ketten haben angekündigt, ihre Ohne Gentechnik-Kennzeichnung ausweiten zu wollen.
Die Kennzeichnungs-Debatte fokussiert sich momentan auf diesen Bereich der pflanzlichen Rohstoffe der Lebensmittel. Umwelt- und Verbraucherschutzverbände möchten vor allem verhindern, dass gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt werden.

Nichtsdestotrotz gilt die oben dargestellte Logik („was unter Zuhilfenahme von gv-Organismen hergestellt wird, muss nicht gekennzeichnet werden") auch für die Verwendung von Enzymen und anderen Zusatzstoffen, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden: Diese Stoffe können in verarbeiteten Lebensmitteln also zum Einsatz kommen, ohne dass diese gekennzeichnet werden müssen.(5)

Gerade die Gentechnik-freundliche Industrie verfolgt derzeit die Strategie, auch für Lebensmittel mit derartigen Zusatzstoffen eine Kennzeichnung zu fordern. Die Formulierung „zwei Drittel der Lebensmittel seien bereits heute mit der Gentechnik in Berührung gekommen“ macht in diesem Zusammenhang in den Diskussionen um die Gentechnik die Runde. Das Kalkül bei dieser Forderung ist klar: Sollte ein Großteil der Lebensmittel mit „aus genetisch modifiziertem Mais“ oder „aus genetisch modifizierten Sojabohnen“; gekennzeichnet sein, werde sich die Ablehnung der VerbraucherInnen früher oder später legen. Allerdings scheint die Industrie selbst nicht vollständig von diesem Vorgehen überzeugt: Aktuell scheitert schon eine Anfrage, ob ein bestimmter Zusatzstoff (zum Beispiel das Vitamin B12) mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen oder auf konventionellem Wege hergestellt wurde. Mit Transparenz über die Produktionswege hält die Industrie aktuell in der Regel doch lieber noch hinter dem Berg.

Christof Potthof ist Mitarbeiter des GeN und Redakteur des GID.


Fußnoten:
(1)    Die Tomate mit dem Markennamen Flavr Savr (abgeleitet von flavour, englisch für Aroma, und to save, englisch für bewahren) war die erste gentechnisch veränderte Pflanze, die in der Europäischen Union als Lebensmittel in den Handel kam. Sie wurde ab 1995 als Tomatenpüree in Großbritannien vertrieben, konnte sich dort jedoch nicht durchsetzen und wurde später wieder vom Markt genommen. Im GID fand die Flavr Savr-Tomate erstmals im Jahre 1991 Erwähnung. Siehe dazu www.gen-ethisches-netzwerk.de/files/199103_GID65_66.pdf. Mittlerweile ist die EU-Genehmigung für die Nutzung der Tomate als Lebensmittel abgelaufen. Der Status in anderen Teilen der Welt ist unklar. In der Vergangenheit ist Flavr-Savr-Saatgut als Kontamination in nicht gentechnisch verändertem Tomatensaatgut aufgetaucht, siehe dazu zum Beispiel „Flavr Savr auferstanden“ im GID 162 (Februar 2004), im Netz unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/252.
(2)    Für die Nutzung in Lebensmitteln sind in der EU genau 50 so genannte Events zugelassen. Ein Event ist in diesem Zusammenhang eine bestimmte gentechnische Veränderung in einem bestimmten Empfängerorganismus. Das Event MON810 zum Beispiel bezeichnet gv-Mais, der mit einem ganz spezifischem Gen cry1Ab verändert wurde. Es können verschiedene Maissorten beziehungsweise -linien mit diesem Gen verändert werden; sie werden immer als MON810 bezeichnet. Unter den zugelassenen GVO sind zwei gv-Mikroorganismen. Für die Liste der Zulassungen in der EU siehe http://ec.europa.eu oder www.kurzlink.de/gid226s.
(3)    Siehe www.greenpeace.de/node/12744.
(4)    Ausnahme: Kontaminationen bis 0,9 Prozent müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn die Produzenten nachweisen können, dass diese Verunreinigungen zufällig oder technisch nicht zu vermeiden sind.
(5)    Für die unterschiedlichen Verwendungen, zum Beispiel den Import (inklusive der Nutzung als Lebens- oder Futtermittel) oder den Anbau in einem der EU-Mitgliedsländer gibt es verschiedene Zulassungen. In der Regel werden gentechnisch veränderte Organismen - egal ob Pflanze oder Tier - in der EU als Lebens-  und als Futtermittel zugelassen. Ausnahmen sind möglich, wie das Verfahren der Zulassung der gv-Kartoffel Amflora gezeigt hat. Da es sich bei der Amflora um eine Stärkekartoffel handelte, die nicht zum Verzehr gedacht war, hat die EU-Kommission eine Ausnahme gemacht und bestimmte Nutzungen der Amflora als Futtermittel zugelassen. Mittlerweile sind sämtliche Zulassungen der Amflora jedoch vom Europäischen Gerichtshof als illegal eingestuft worden, da sich die EU-Kommission nicht an das vorgeschriebene Verfahren gehalten hatte.