Sexualisierte Kriegsgewalt

Sexismus und Rassismus in Kriegen und Konflikten

in (14.12.2010)

Aktuell sorgt sexualisierte Gewalt in den Konflikten im Osten Kongos für Schlagzeilen. "Massenvergewaltigungen überschatten Jubiläum: UN räumt scheitern im Kongo ein." Am 3. September 2010 berichtete diestandard.at unter Berufung auf die dpa über 242 vergewaltigte Frauen in der Provinz Nord-Kivu, die sich nach einer Massenvergewaltigung medizinisch behandeln ließen. Nach Angaben eines Behördenvertreters wurden innerhalb von vier Tagen zwischen Ende Juli und Anfang August fast 390 Frauen vergewaltigt. Die jüngste betroffene Frau sei 16 Jahre, die älteste 75 Jahre alt und einige der vergewaltigten Frauen seien schwanger gewesen. Vertreter der United Nations schätzen, dass bis zu 500 Frauen von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Rebellen-Millizen und Regierungstruppen, beide sollen sexualisierte Gewalt als Waffe eingesetzt haben. Auch sechs Männer seien betroffen (www.nytimes.com, 09.08.2010).

Die aktuellen Berichte schildern eben nicht einzelne Vergehen einzelner Männer, sondern systematische Vergewaltigungen, die strategisch eingesetzt werden. Die Gewalt im Osten Kongos reiht sich ein in eine lange Liste von Kriegen und Konflikten in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten ein, in denen sexualisierte Gewalt gegen Frauen als militärisches Mittel eingesetzt wurde.1 Allerdings begannen Medien in den 1990er Jahren, sexualisierte Kriegsgewalt stärker zu thematisieren: Die Vergewaltigungen in Bosnien und Herzegowina stellen insofern nach Meinung der Organisation medica mondiale einen Wendepunkt dar, da sie 1992 Aufmerksamkeit in der Berichterstattung und auch in der Öffentlichkeit erlangten. In den nachfolgenden Jahren wurden weitere Fälle publik: Sierra-Leone, Ruanda, Burundi, Kongo, Uganda oder im Sudan, um nur wenige zu nennen.

Die Aufdeckung von sexualisierter Kriegsgewalt, die anschließende Berichterstattung, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und Lobbyarbeit zu diesem Thema führte zur Verabschiedung unterschiedlicher Resolutionen, die derartige Gewaltformen als Menschenrechtsverletzung ächten. Beispielsweise nahm der Internationale Gerichtshof sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in sein Statut auf. Hier sind berücksichtigt: "Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere" (www.icc-cpi.int). Ebenso gilt die Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als Meilenstein. Claudia von Braunmühl (S. 19 f.) fasst den Inhalt dieser Resolution so zusammen:

"Die Resolution listet einen Katalog von Schutz- und Partizipationsrechten für Frauen und Mädchen in allen Konfliktphasen und in allen Einrichtungen von Konfliktbearbeitung und Friedensförderung auf, fordert umfassenderes Datenmaterial zu den Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen und verlangt ein Ende der Straflosigkeit. Die Umsetzungspflicht dieser international rechtsverbindlichen Normen und die Rechenschaftspflicht liegen auf nationaler Ebene."

Die Resolution 1325 wurde am 31. Oktober 2000 verabschiedet. Ihre unzureichende Umsetzung führte zu weiteren Resolutionen, von denen drei hervorzuheben sind: die Resolution 1820 (2008), 1888 (2009) und 1889 (2009). In der Resolution 1820 definierten die Vereinten Nationen erstmals sexualisierte Gewalt als „Kriegstaktik" und klassifizierten sie als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Somit wird festgestellt, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die nationale Sicherheit bedeutet. Leider ändern diese Resolutionen wenig an der Tatsache, dass sich strategische und systematische sexualisierte Kriegsgewalt mehrheitlich ungestört fortsetzt: siehe Kongo. "... for her tireless commitment to working with women who have experienced the most horrific sexual violence in some of the most dangerous countries in the world, and campaigning for them to receive social recognition and compensation...": Mit dieser Begründung erhielt 2008 Monika Hauser, Gründerin von Medica Mondiale e.V. den "alternativen Nobelpreis", den Right Livlihood Award. Er verhalf dem Thema zu erneuter Aufmerksamkeit.

"The soldiers came and told 5 women to come with them. Two of them had babies. 2 mothers asked questions and were killed on the way. One bullet went through a mother and her baby. By the time they got to forest there were only 2 women, Lumo and her friend. Brought them in the forest. Men from the country. Interahamwe. They caught her looking at them and they started to beat her. They were afraid of being identified. 50 of them raped her and her friend. She lost her mind. Began at 2:30 and went on till 7pm. They shoved grass in my mouth and tied me with my clothes. After I couldn't walk. They used my clothes and dragged me on the ground. The next day a hunter found me. I was hospitalized for three years. I have fistula from the rapes. I still after 9 operations have fistula. I was going to be married. My husband left me after the rapes. He got his dowry back. My friend ended up dying."

Dieser von Eve Ensler in Bukavu aufgenommener Bericht einer Frau im Rahmen des Projekts "Women Breaking The Silence" entspricht dem, was häufig berichtet wird: Die gezielten und systematischen Vergewaltigungen durch (mehrere) Männer, trifft Frauen aller Altersklassen, schwanger oder nicht. Die Vergewaltigungen finden oft vor den Augen der Ehemänner, Kinder oder Angehörigen statt. Es handelt sich hierbei nicht um Handlungen pathologischer Triebtäter, jedoch um systematisches, taktisches und kalkuliertes Vorgehen. Alexandra Palt hat im Bericht "Frauen: Zerstörung der Person" für Amnesty International aus dem Jahr 2000 Massenvergewaltigung so beschrieben: "Bei Vergewaltigungen geht es nie um Sexualität, sondern um Macht, Unterdrückung und Herrschaft. Massenvergewaltigung in Kriegen haben Methode und System. Die Täter sind nicht einzelne, von der Norm abweichende Männer, die ihren Trieb nicht unter Kontrolle haben, sondern Soldaten, die gezielt und nach Plan handeln." Bei Vergewaltigungen als Kriegstaktik geht es nach der UN-Resolution 1820 darum, "dass es sich bei der großen Mehrheit der von bewaffneten Konflikten Betroffenen um Zivilpersonen handelt, dass der Einsatz sexueller Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen gerichtet ist [...] mit dem Ziel, die zivilen Mitglieder einer Gemeinschaft oder ethnischen Gruppe zu erniedrigen, Macht über sie auszuüben, ihnen Furcht einzuflößen, sie zu zerstreuen und/oder zwangsweise umzusiedeln, und dass die in dieser Weise begangene sexuelle Gewalt in einigen Fällen auch nach der Einstellung der Feindseligkeiten anhalten kann".

Das durch Massenvergewaltigungen zugefügte Leid ist unvorstellbar: Frauen verlieren während der Vergewaltigungen, Folter und den Verstümmelungen das Bewusstsein oder sterben an den Folgen. Dies auch, weil Behandlungs- und Beratungsangebote oder gynäkologische und allgemeinmedizinische Grundversorgung fehlen, da die medizinische Infrastruktur u.a. konflikt- oder kriegsbedingt zerstört wurde wie Schäfer (2008) berichtet.

Frauen, die sexualisierte Kriegsgewalt erlitten haben, können erstens an emotionalen bzw. psychischen, zweitens an physischen und drittens an sozialen Folgen leiden. Die Gewalt in kriegerischen Konflikten überschreitet oft das, was Menschen psychisch und sozial verarbeiten können. Der massive Angriff auf die psychische und körperliche Integrität sowie die reproduktive Selbstbestimmung führt zum Beispiel zu Traumatisierungen: Panikattacken, Angst, Depressionen, Psychosen, Flashbacks, posttraumatische Belastungsstörungen, Schlafstörungen, chronische Schmerzen - wie anhaltende Kopf- oder Unterleibsschmerzen - oder Gedanken an Selbstmord sind die Folge und können ein Leben lang anhalten wie medica mondiale auf ihrer Internetseite unter der Überschrift "Traumarbeit" darstellt. Viele der vergewaltigten Frauen leiden nach medica mondiale unter - oft lebenslang anhaltenden - gesundheitlichen Beeinträchtigungen, äußere und innere Verletzungen, wie Verstümmelungen, Fisteln und Beckenbrüche, treten auf. Massiv sind die Ansteckungen mit sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS, deren Verbreitung das Ziel der Vergewaltigungen sein kann, wie Braunmühl (S. 10) schreibt. Soziale Folgen sind z. B., dass betroffene Frauen aus Ehen und Familienverbänden aus unterschiedlichen Gründen ausgestoßen werden: Ihnen wird z. B. die Schuld an der Vergewaltigung gegeben oder sie werden als unrein angesehen. Stigmatisierungen und Tabuisierung des Geschehenen sowie Scham über das Erlebte beeinflussen das Zusammenleben, wie Schäfer (2008) beobachtet.

An den sozialen Folgen der sexualisierten Gewalt in Konflikten und Kriegen lässt sich erkennen, dass nicht nur Geschlecht, Sexismus und Krieg miteinander verknüpft sind. Auch Rassismus und Sexismus als Diskriminierungsformen verbinden sich. Jeder Konflikt verläuft anders, hat andere Voraussetzungen und ist bedingt durch den jeweiligen Kontext. Doch verstärken sich Sexismus und Rassismus oft bereits in der Phase der Konflikteskalation, in der es dazu kommen kann, dass Nationalität oder Ethnizität massiv aufgewertet werden, schreibt Schäfer (2009). In ethnopolitischen Konflikten würden, so Miriam Schroer, bestimmte Gruppen "mithilfe ethnischer und geschlechtlicher Kategorien als grundsätzlich 'anders' definiert". Diese Interpretationen können den Beteiligten ermöglichen, klare Grenzen zwischen einem "Innen" und "Außen", einem "wir" und "anderen" zu ziehen. Die "eigene" und die "verfeindete" Gruppe wird jeweils als geschlossen und einheitlich konstruiert und dadurch eben als solche hergestellt. Das kann in eskalierenden und unsicheren Situationen als Sicherheit und Ordnung stiftend wahrgenommen werden und eine klare Identifizierung - ein "Wir-Gefühl" - ermöglichen.

Als Sicherheit kann ebenso eine Überbetonung vorhandener Geschlechterstereotypen und eine damit einhergehenden Beschränkung und Vereinfachung von vielfältigen existenten Geschlechtervorstellungen empfunden werden. Dazu zählt nach Schäfer (2009, S. 4) z. B., dass das Bild der Frau als "Ikonen der nationalen oder ethnischen Einheit", der "Reinheit des Volkes" oder der "Hüterinnen von Kultur und Tradition" verklärt wird. Dazu zählt ebenso, dass Frauen als Mütter stark überhöht werden: Frauen bringen nicht Kinder zur Welt, "Mutterschaft selbst wird zur nationalen Tat". Der Körper der Frau wird in Folge, so formuliert es Claudia von Braunmühl, zum "umkämpften Terrain", zum "symbolischen Schlachtfeld mannigfacher nationaler und ethnisierter Konfliktlinien", er wird zum "Austragungsort kultureller Identitäten". "Mit der Unterwerfung und Entwürdigung des weiblichen Körpers" - durch sexualisierte Kriegsgewalt - "soll zugleich die Integrität der feindlichen Kultur getroffen werden. In der Frau des 'anderen' wird der feindliche Mann gedemütigt."

Die Vergwaltigungen werden als Besitzergreifung der Frauen der verfeindeten Seite inszeniert: Viele Berichte von Vergwaltigungen in Konflikten und Kriegen schildern, dass die Vergewaltigungen gezielt vor den Augen von Familienangehörigen vor allem Ehemännern stattfanden. Ziel ist z. B. eine Demütigung und ein Ehrverlust von Männern, die einer kulturell verankerten Vorstellungen von Männlichkeit entsprechen möchten und sich dementsprechend selbst als Verteidiger und Beschützer weiblicher Familienangehöriger verstehen, wie Schäfer (2008 & 2009) hervorhebt. Diesen Männern würde die Botschaft vermittelt, so Braunmühl, "dass sie schwach und verachtenswert sind und außerstande, die Integrität der Nation sowie die der Frauen zu schützen und die intakte Reproduktion ihrer ethno-nationalen Gemeinschaft zu sichern." Um die "Ehre" und "Reinheit" der Gemeinschaft zu wahren, werden Frauen dann vielfach von den Familien verstoßen.2 Die Kinder, die aus den ungewollten Schwangerschaften enstehen, schreibt Schäfer (2008), gelten als "Kinder der Feinde". Sie bedeuten eine Unterbrechung der Erbfolge und werden wenn nur schwer akzeptiert. Familienstrukturen werden so zerstört und der soziale Zusammenhalt untergraben. Sexualisierte Kriegsgewalt zielt nach Braunmühl auf die Zivilbevölkerung und die Stabilität ihrer Lebensverhältnisse. Vergewaltigungen als Kriegstaktik haben also immer wieder das Ziel, ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher ethnischer Gruppen in Regionen langfristig zu verhindern. So sind die sozialen Folgen dieser Form von Kriegsgewalt weitreichend. Denn nicht nur Sexismus, Rassismus, Krieg und Konflikte sind eng miteinander verbunden: Mit Ende des Krieges und in der Nachkriegssituation hört eben absolut nicht automatisch auch sexualisierte Gewalt auf.

Literatur

Amnesty International (2000): Frauen: Zerstörung der Person. Massenvergewaltigung als Kriegsverbrechen. www.amnesty.de/umleitung/2000/deu05/015?lang=de (aufgerufen am: 26.09.2010).

Braunmühl, Claudia von (2008): "Geschlechterdimensionen gewaltätig ausgetragener Konflickte in der internationalen Politik", in: gender...politik...online, Januar 2008. web.fu-berlin.de/gpo/braunmuehl/claudia_braunmuehl.pdf (aufgerufen am: 12.09.2010)

Gunda Werner Institut (k. A.): Nach „Frauen, Frieden und Sicherheit" weitere UN-Resolutionen gegen Kriegsgewalt. www.gwi-boell.de/web/un-resolutionen-un-resolutionen-1642.html (aufgerufen am: 26.09.2010).

medica mondiale e.V. (k. A.): Sexualisierte Gewalt und ihre gesundheitlichen Folgen. www.medicamondiale.org/projekte-themen/themen/gesundheit/ (aufgerufen am: 26.09.2010).

medica mondiale e.V. (k. A.): Zeit zu sprechen: Sexualisierte Gewalt in Kriegen und Konflikten. www.medicamondiale.org/fileadmin/content/07_Infothek/Brosch%C3%BCren_Materialien/Zeit_zu_sprechen_-_medica_mondiale_-_2009.pdf (aufgerufen am: 26.09.2010).

medica mondiale e.V. (k. A.): Trauma-Arbeit: Wenn der Krieg vorbei ist: Kriegstrauma und die Folgen. www.medicamondiale.org/projekte-themen/themen/trauma-arbeit/ (aufgerufen am: 26.09.2010).

Schäfer, Rita (2008): "Zerstörung der sozialen Ordnung", in: Inwent (Hg.): E+Z, Nr. 09 2008, 49. Jahrgang, September 2008, S. 326-329. www.inwent.org/ez/articles/079224/index.de.shtml (aufgerufen am: 26.09.2010).

Schäfer, Rita (2009): "Männlichkeiten und Bürgerkriege in Afrika - Neue Ansätze zur Überwindung sexueller Kriegsgewalt", in: GTZ (Hg.): Issue Brief. Eschborn. www2.gtz.de/dokumente/bib/gtz2009-0237de-maennlichkeit-buergerkrieg.pdf (aufgerufen am: 26.09.2010).

Schroer, Miriam (2010): "Gender und Konfliktbearbeitung", in: Bundeszentrale für politische Bildung: Konzepte, Strategien und Tätigkeitsfelder. www.bpb.de/themen/E8SLIZ,0,0,Gender_und_Konfliktbearbeitung.html (aufgerufen am: 26.09.2010).

Links

medica mondiale e. V. www.medicamondiale.org

Stop rape now (UN action against sexual violence in conflict) www.stoprapenow.org

Filme

Esmas Geheimnis Grbavica (2005) Infos unter: www.esmasgeheimnis.de

Das geheime Leben der Worte (2005) Infos unter: www.clubcultura.com/clubcine/clubcineastas/isabelcoixet/vida_secreta/index.html

Women - the Forgotten Face of War (2002) Infos unter: www.blessblessproductions.com/index27.html

BeFreier und Befreite (1991/1992) Infos unter: www.helke-sander.de

 

1Frauen und Männer nehmen unterschiedliche Rollen im Konfliktverlauf ein: Frauen und Kinder werden immer häufiger Opfer von Kriegen. Sie stellen auch die überwiegende Zahl an Flüchtlingen. Auch wenn hauptsächlich Mädchen und Frauen von systematischen Vergewaltigungen in Krisen und Kriegen betroffen sind, ist nicht zu vernachlässigen, dass auch Jungen und Männer von sexualisierte Gewalt erfahren. Vergewaltigungen von Jungen und Männern unterliegen aber stärkeren Tabuisierungen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Frauen nicht per se Opfer von Konflikten und Kriegen sind: Frauen können natürlich in unterschiedlicher Form bis hin zur aktiven Mittäterschaft beteiligt sein. Kombatant/innen können immer sowohl Täter/innen als auch Opfer sein. Vgl. Schäfer (2009), S. 3; Braunmühl (2008), z.B. S. 4.

2Dies ist aber nur ein möglicher Erklärungsansatz für Vergewaltigungen als Kriegstaktik. Braunmühl verweist diesbezüglich auf Wissensbedarf: "Ein noch viel zu unbekanntes Terrain liegt in den Faktoren, Mechanismen und Funktionen sexualisierter Gewalt gegen Frauen, aber auch gegen Männer." Vgl. Braunmühl 2008, S. 21.