EG verschärft Abschieberegeln

Rubrik Recht Kurz

Peter Altmeier, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, brachte es auf den Punkt: "Wir haben im Sinne Deutschlands erreicht, dass die Abschiebungen von denen, die wir loswerden wollen, in Zukunft erleichtert werden", sagte er, nachdem sich die InnenministerInnen der EG Anfang Juni auf gemeinsame Standards bei der Abschiebung unerbetener Menschen geeinigt hatten. Die sog. „Rückführungsrichtlinie“ verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Menschen ohne Aufenthaltsrecht auszuweisen und sieht ein fünfjähriges Einreiseverbot nach der Abschiebung vor. Daneben ging es vor allem um die Voraussetzungen der Abschiebehaft.

Die Regelung trifft vor allem abgelehnte AsylbewerberInnen und Menschen, die von Staats wegen als illegal bezeichnet werden. Aus unterschiedlichen Gründen ist den staatlichen Behörden nicht immer möglich, die Betroffenen sofort abzuschieben. Vor allem die Ausstellung der nötigen Dokumente für die Einreise in das Herkunftsland kann sich überMonate und Jahre hinziehen. Um während dieser Wartezeit die staatliche Kontrolle zu gewährleisten, werden viele Flüchtlinge eingesperrt. Mit der Begründung, sie würden ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann in Deutschland die Haft auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Wenngleich in anderen Ländern die maximale Haftdauer deutlich unter dem deutschen Niveau liegt – so etwa in Frankreich bei 32 und in Spanien bei 40 Tagen – liegt die maximal Haftdauer auch nach der neuen Richtlinie bei 18 Monaten. Die deutsche Regelung bleibt damit weiterhin möglich.

Umstritten war bei der Diskussion um die Richtlinie daneben die Regelung der Prozesskostenhilfe. Im Gegensatz zu anderen Staaten erhält man in Deutschland nicht immer finanzielle Unterstützung, wenn man die Abschiebung gerichtlich verhindern will. Auch in diesem Punkt konnten sich die StaatenvertreterInnen auf eine leere Formel einigen: Eine finanzielle Unterstützung kann, muss aber nach der Richtlinie nicht gewährt werden.

Bis zuletzt wurde schließlich über den besonderen Schutz von Kindern diskutiert. Im Ergebnis fandman warmeWorte, die den besonderen Schutz von Minderjährigen betonen, ohne jedoch deren Inhaftierung strikt zu untersagen. Auch Deutschland kann damit seine Praxis aufrechterhalten und weiterhin Menschen ab 16 Jahren einsperren.

In Deutschland sind über das gesamte Jahr verteilt etwa zwischen 20.000 und 30.000 Menschen unter miserabelsten Bedingungen inhaftiert, weil sie nicht mehr in Deutschland leben sollen. Damit dies so bleibt, hat die deutsche Regierung dem europäischen Einigungsprozess mal wieder ihren Stempel aufgedrückt.