Postkoloniale Erinnerungsprozesse in einer postnationalsozialistischen Gesellschaft - vom Umgang mit Rassismus und Antisemitismu

Für die Herausbildung eines postkolonialen Gedächtnisses wird eine Perspektive skizziert, die von der spezifischen zeitgeschichtlichen Konstellation in der Bundesrepublik Deutschland bedingt ist.

Für die Herausbildung eines postkolonialen Gedächtnisses wird im Folgenden eine Perspektive skizziert, die von der spezifischen zeitgeschichtlichen Konstellation in der Bundesrepublik Deutschland bedingt ist. Aufarbeitungsprozesse von Kolonialismus und Nationalsozialismus werden im Zusammenhang einer Gegenwart betrachtet, in der die Menschen- und Weltbilder des Nationalsozialismus präsent sind und die Erfahrungen kolonialer Herrschaftspraktiken sowie die darin erzeugten Bilder von den nicht-europäischen 'Anderen' und dem europäischen 'Selbst' nachwirken (vgl. Messerschmidt 2006). Die Auseinandersetzung erfolgt für mich auf dem Hintergrund erziehungswissenschaftlicher Reflexionen und pädagogischer Praxis im Feld historisch-politischen Lernens, auf dem ich versuche, in theoretischer Hinsicht und für die Konzeptionsentwicklung der Bildungsarbeit Ansatzpunkte für eine mehrdimensionale Sichtweise auf miteinander verwobene Vergangenheiten zu entwickeln. Gehe ich von der Gegenwart aus, kommen beide Dimensionen unabgeschlossener Geschichte(n) in den Blick, ohne dass die eine Geschichte aus der anderen abzuleiten oder zu erklären wäre. Die Frage des Umgangs mit dem Kolonialismus stellt sich auf dem Hintergrund der Erfahrungen im Umgang mit der Erinnerung an die NS-Verbrechen nicht, um beides zu vergleichen, sondern vielmehr, weil von beiden historischen Erfahrungen Nachwirkungen in der Gegenwart wahrnehmbar sind. Es sind diese Nachwirkungen, von denen ausgehend die Frage nach dem Ort eines postkolonialen Gedächtnisses in einer postnationalsozialistischen Gesellschaft gestellt werden kann. Systematisierbar sind sie in der Auseinandersetzung mit Rassismus und Antisemitismus als historisch herausgebildeten Praktiken der Kategorisierung, Diskriminierung und Verfolgung von Anderen, die durch diese Praktiken definiert und identifiziert werden. Beiden Phänomenen werde ich im Folgenden nachgehen, um Ansatzpunkte für eine postkoloniale Aufarbeitung im spezifischen zeitgeschichtlichen Kontext der Bundesrepublik zu entwickeln. Antisemitismus wird in der bundesdeutschen Öffentlichkeit und im Bildungswesen vorwiegend als etwas wahrgenommen, das mit der NS-Vergangenheit zusammenhängt und eben mit dieser auch vergangen ist, und Rassismus wird abgewehrt, weil man kaum etwas so sehr fürchtet wie die Diagnose, rassistisch zu sein. Die Monstrosität der NS-Verbrechen lässt alles, was mit ihnen zusammenhängt so erscheinen, als sei es in eine reine Vergangenheit übergegangen.

Normalisierter Rassismus

Rassismus ist in der gegenwärtigen bundesdeutschen Gesellschaft weitgehend normalisiert (vgl. Mecheril 2007), d.h. er ist alltäglich und banal geworden und gerade deshalb unsichtbar. Seine Dauerhaftigkeit führt zur Gewöhnung und unterstützt die übliche Praxis, Rassismus nicht als gesellschaftliche Problematik zu benennen. Zur Normalisierung trägt seine Kulturalisierung bei. Nach dem NS ist ein biologistisch begründeter Rassismus diskreditiert und hat eine Leerstelle erzeugt, die vom Kulturalismus besetzt wird. Mit der Behauptung kultureller Unvereinbarkeiten zwischen Bevölkerungsgruppen wird es möglich, Rassismus unsichtbar werden zu lassen, ihn gar für überwunden halten zu können und sich doch der im rassistischen Diskurs herausgebildeten Vorstellungen von den Identitäten Anderer zu bedienen. Kultur ist zum Schauplatz von Dichotomisierungen geworden, aktuelle Gegensätze werden entlang der Kulturachse angeordnet. Gegenwärtig spiegeln sich kulturell begründete Spaltungen in der bundesdeutschen Einwanderungsgesellschaft durch die öffentlich praktizierte Dichotomisierung von Muslimen und Nicht-Muslimen, bei der Muslime als potenziell bedrohlich repräsentiert werden. "Das 'Wir' wird als aufgeklärt, demokratisch, frauenfreundlich dargestellt, 'sie' hingegen seien vormodern, unaufgeklärt, undemokratisch frauenfeindlich - so weit die aktuelle Repräsentation muslimischer Migrant/innen oder Menschen mit türkischem Migrationshintergrund" (Broden 2007, S. 10). Kultur wird für eine spaltende Selbstvergewisserung instrumentalisiert, wobei die Kulturalisierung der Anderen sich kolonialer Muster von Über- und Unterlegenheit bedient. Um rassistische Diskriminierungen nicht zu banalisieren, ist der Rassismusbegriff von Beschreibungen des Vorurteils abzugrenzen: "Rassismus ist nicht einfach ein Vorurteil, ein Gefühl, eine böse Absicht. Besser lässt sich Rassismus als ein ungleichgewichtiger Konflikt zwischen gesellschaftlichen Gruppen bezeichnen" (Weiß 1998: 278). "Gegen die Bezeichnung Vorurteil spricht u. a., dass der Begriff die Existenz eines 'richtigen' Urteils unterstellt" (Kalpaka 2003: 59) und dass er das "'Objekt' der Urteile als gegeben" annimmt. "Dabei wird dieses 'Objekt' erst durch eine bestimmte Praxis und in bestimmten Diskursen hervorgebracht" (ebd.). Stuart Hall definiert Rassismus als eine "soziale Praxis, bei der körperliche Merkmale zur Klassifizierung bestimmter Bevölkerungsgruppen benutzt werden" (Hall 1989: 913). Erst durch die rassistische Definition erhalten die Unterschiede, auf die rekurriert wird, eine Bedeutung und werden wirkungsvoll. Die rassistische Klassifikation spaltet die Welt in binäre Gegensätze. "Dieser Prozess (...) hat die Funktion, Identität zu produzieren und Identifikationen abzusichern" (ebd.: 919). Dabei wird Wissen produziert, ein Wissen über die Merkmale des "Anderen", das zum Ansatzpunkt hierarchischer Identifizierung wird. In dieser Hinsicht ähneln sich biologischer und kultureller Rassismus - beide Ausprägungen insistieren auf einer fundamentalen Ungleichheit. Im Kolonialismus kommen sowohl biologistische Rassenideologien wie die Vorstellungen kultureller Unvereinbarkeit zur Anwendung. Zur Popularität des Rassismus trug die "körperliche Visualisierung kultureller Eigenschaften" bei (Hund 2006: 25). Dabei kommt der an der Hautfarbe festgemachten Bedeutung die Funktion zu, "einem globalen Herrschaftsprogramm den Anschein naturbedingter Notwendigkeit (zu) verleihen" (ebd.). Der Unterschied dunkler und heller Haut wurde zu einem "Spektrum kolonialistisch und imperialistisch verwertbarer Differenzen" entfaltet (ebd., S. 33). [1] Im bundesdeutschen Kontext ist es lange besonders schwer gefallen anzuerkennen, dass es Rassismus in dieser Gesellschaft gibt, weil der Rassismus-Begriff auf die nationalsozialistische Judenverfolgung fixiert worden ist und man von sich selbst glauben wollte, alles damit Zusammenhängende hinter sich gelassen zu haben. D.h. der Denkfehler liegt nicht darin, Rassismus und nationalsozialistischen, auf Vernichtung zielenden Antisemitismus aufeinander zu beziehen, sondern zu meinen, mit der Vergangenheit des Holocaust sei auch Rassismus Vergangenheit. Nicht die mühsame und über Jahrzehnte zögerlich verlaufende Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Massenverbrechen hat, wie zuweilen vermutet wird, von einer Beschäftigung mit kolonialem Rassismus abgelenkt, sondern die Vorstellung, man habe nach der Demokratisierung auch die rassistischen Weltbilder überwunden. Neben dieser Fiktion einer erfolgreich geleisteten Geschichtsaufarbeitung, die postnationalsozialistische Welt- und Menschenbilder als vergangene erscheinen lässt, kommt es im Falle der Kolonialgeschichte zu einer Verlagerung nach außen. In der Selbstwahrnehmung der bundesdeutschen Gesellschaft ist ein Geschichtsbild jenseits eines kolonialen Herrschaftszusammenhangs verankert. Hinsichtlich des NS findet eine zeitliche Verlagerung statt - man hat es hinter sich - hinsichtlich des Kolonialismus kommt es zu einer territorialen Verlagerung - das ist ein Problem anderer Teile der Welt. Diese kollektive, den Kolonialismus relativierende Amnesie erklärt die eigene Kolonialgeschichte insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent für unbedeutend. Birgit Schmitz stellt noch 1998 fest, dass der Kolonialismus "in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit (...) bis heute überhaupt keine Rolle" spielt (Schmitz 1998: 233). Für mich bleibt es schwierig zu beurteilen, inwiefern es seit 2004 - einhundert Jahre nach dem Völkermord an den Herero im damaligen "Deutsch-Südwest" - zu einer breiteren gesellschaftlichen Anerkennung der Verbrechen der deutschen Kolonialgeschichte gekommen ist. Die verbreitete Weigerung, Rassismuserfahrungen in dieser Gesellschaft anzuerkennen, weist jedenfalls auf eine Ausblendung der Kolonialgeschichte und auf eine mangelnde historische Aufarbeitung in diesem Feld hin. [2] Auch werden die Zusammenhänge zwischen Kolonialismus und Nationalsozialismus kaum thematisiert, was insbesondere dann begünstigt wird, wenn der Nationalsozialismus als völlig unvermittelte "Epoche 1933-1945" repräsentiert wird, wodurch Fragen nach seinen Vorgeschichten und seinen Nachwirkungen mehr oder weniger ausgeblendet bleiben können. Mit der Aufarbeitung der Kolonialgeschichte kann die Geschichte des Rassismus und seiner spezifischen Ausprägungen innerhalb deutscher Kolonialherrschaft rekonstruiert werden. Rassistische Welt- und Menschenbilder werden im zwanzigsten Jahrhundert zu ideologischen Bestandteilen des nationalsozialistischen Gesellschaftskonzepts, so dass mit einer Aufmerksamkeit für die Geschichte des Rassismus auch die Übergänge von kolonialen zu nationalsozialistischen Vergemeinschaftungsprozessen heraus gearbeitet werden können. Um aber die spezifische Struktur der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" in den Blick zu nehmen, ist es erforderlich, sich mit den dieser zugrunde liegenden antisemitischen Vorstellungen und Praktiken auseinander zu setzen. Um Wege zu einer historischen Aufarbeitung der Kolonialgeschichte im Zusammenhang deutscher Zeitgeschichte zu finden, plädiere ich für eine unterscheidende Analyse der ideologischen Grundlagen von Rassismus und Antisemitismus.

Rassismus und Antisemitismus

Bereits vor der Ausarbeitung des Rassekonzepts war der Antisemitismus ein "'kulturalistischer' Rassismus" (Hund 2006: 15). Kultur fungiert dabei als "flexibler Maßstab" (ebd.: 80), der immer wieder aus einer asymmetrischen sozialen Lage heraus von denen festgesetzt wird, die eine Definitionsmacht über die identifizierte Minderheit beanspruchen. Auf der Grundlage psychoanalytischer Reflexion analysieren Horkheimer und Adorno in den 1940er Jahren die "Elemente des Antisemitismus" hinsichtlich der darin enthaltenen "falschen Projektionen" (vgl. Horkheimer & Adorno 1994): Den Juden werden die Regungen zugeordnet, die bei sich selbst nicht zugelassen werden dürfen. Auf diese Weise wird die jüdische Bevölkerung zum Objekt, zum "prospektiven Opfer" (ebd.: 196), zum erwählten Feind. Der Antisemitismus kann keinen festen Halt in der Realität finden, da er auf Fiktionen, Projektionen, pseudowissenschaftlichen Behauptungen beruht, er wird so zur "fixen Idee" (ebd., S. 199). Von da ist der Weg nicht weit zur "Paranoia", die Horkheimer und Adorno als "Symptom des Halbgebildeten" bezeichnen (ebd.: 205). In der Paranoia wird ein Wahnsystem geschaffen, das nicht auf Erfahrung beruht. Mit der falschen Projektion erhält die Welt Sinn, und die gesamte Kultur wird von dieser Art Sinn besetzt. Paranoia lässt sich mit "Verfolgungswahn" übersetzen, der dazu führt, Herrschaft in Verfolgung übergehen zu lassen, einer Verfolgung, die von einer massenhaften Zustimmung und Beteiligung getragen wird (vgl. ebd.: 207). Paranoid ist die Praxis, bei der die Vorstellung, selbst verfolgt zu werden übergeht in die Verfolgung derer, von denen man sich verfolgt sieht. Nur durch die irrationalen Zuordnungen und Projektionen konnten die Juden so fremd gemacht werden, wie es zur Legitimation der Verfolgung notwendig war. Zu einem Zeitpunkt weit fortgeschrittener Assimilation lässt sich mit Hilfe des Antisemitismus festhalten am "Prinzip der Opposition", an der "Plausibilität der Dichotomie" und an der "Möglichkeit der Trennung" (Bauman 1995: 80). Hinsichtlich der geschichtlichen Ausprägungen und Begründungen unterscheiden sich Rassismus und Antisemitismus, sind aber zugleich beide Ausdruck von kulturellen Identitätsvergewisserungen und nationalistischen Herrschaftsbestrebungen. Die Positionen des hierarchisch definierten Anderen werden unterschiedlich besetzt, dienen aber jeweils einem überlegenen Selbstbild und der Ausdehnung eigener Macht. Während der Kolonialrassismus die Fremden exterritorialisieren konnte, ist der moderne Antisemitismus geprägt von der Vorstellung eines zersetzenden Elements im Inland. Koloniales Wissen bietet dem europäischen Subjekt die Gelegenheit, sich selbst als zivilisiert und aufgeklärt zu stilisieren. Antisemitisches Wissen eignet sich dazu, dieses Selbstbild so auszustatten, dass es auch moralisch bestehen kann. Insofern korrespondieren koloniale und antisemitische Selbst- und Fremdbilder, unterscheiden sich aber auch. "Im Unterschied zum kolonialen Anderen ist der antisemitisch markierte Andere nicht nur minderwertig, sondern mit Macht ausgestattet. Und deshalb gefährlich. Antisemitismus bietet Gelegenheit, sich selbst als Opfer zu sehen und sich vorzustellen, beherrscht und ausgebeutet zu werden" (Messerschmidt 2005: 139). Dieser Vorgang der Projektion funktioniert spiegelbildlich zum kolonialen Diskurs, in dem sich das europäische Selbst als überlegen stilisiert. Die Europäer betrachten sich im kolonialen Selbstbild nicht als Opfer, sondern als Sieger und verachten die Kolonisierten. Im Antisemitismus stilisiert sich dieses Selbst als ehrlich und uneigennützig, es geht produktiver Arbeit nach und verdient sich mühsam seinen Reichtum. Es glaubt von sich, nicht durch die Ausbeutung von Anderen reich geworden zu sein, sondern alles sich selbst zu verdanken. Dieses Selbst ist mit sich selbst im Reinen, weil es eine Projektionsfläche für alles Unreine gefunden hat. Die Ausbeutung des Anderen gilt ihm als moralisch verwerflich und wird den Juden zugeschrieben, die weniger das Verachtete, sondern das Bedrohliche repräsentieren. Der moderne europäische Antisemitismus kann somit auch als ein Element im Komplex der Abwehr der eigenen kolonialen Ausbeutungsgeschichte aufgefasst werden. Anstatt sich mit den Nachwirkungen des Kolonialismus zu befassen, kann man mit antisemitischen Weltbildern bestehende Ungleichheiten und fortgesetzte Ungerechtigkeit so erklären, dass eigenes Involviertsein nicht reflektiert werden muss.

Sekundärer Antisemitismus in der Einwanderungsgesellschaft

Nach Klaus Holz ist Antisemitismus zu definieren als eine "spezifische Semantik, in der ein nationales/rassistisches und/oder religiöses Selbstbild mit einem abwertenden Judenbild einhergeht" (Holz 2005: 10). Als Merkmale des modernen Antisemitismus fasst er die Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft sowie eine Personifikation von Macht in den Juden. Nach wie vor bildet ein nationalistisches Weltbild die Leitideologie des Antisemitismus. Dazu gehört, dass die Juden als Feinde der Kategorien Volk-Rasse-Religion aufgefasst werden, sie sind also nicht Fremde, sondern liegen quer zu den Einteilungen von Fremdem und Eigenem, so dass Antisemitismus diese Unterscheidungen überbrückt und sich dazu eignet, verschiedenste politische, nationalistische Lager in der gemeinsamen Gegnerschaft zu den Juden zu vereinen. "Neben traditionellen ideologischen Bildern, aus dem Erbe vom christlichen Antijudaismus bis zum rassistischen Antisemitismus, überwiegen heute vor allem Macht- und Verschwörungsphantasien, Holocaust-Leugnung oder dessen Banalisierung, Ressentiments und Opferneid, weshalb den Juden die Täterrolle so gerne zugewiesen wird" (Eckmann 2006: 218). Die antisemitische Semantik nimmt immer neue Formen an, ist äußerst flexibel und passt sich der jeweiligen weltgesellschaftlichen Lage an. Aktuell werden Antisemitismen auffälligerweise auch unter marginalisierten Minderheiten mit migrantischen Hintergründen artikuliert (vgl. Gessler 2004). [3] Für den mehrheitsdeutschen Umgang mit sekundären Antisemitismen bietet sich dadurch eine Gelegenheit, zum einen das Problem jenseits der einheimischen Mehrheitsgesellschaft anzusiedeln und zum anderen die Nichtzugehörigkeit eben dieser "Nicht-ganz-Deutschen" bestätigt zu sehen. Dabei knüpft der Antisemitismus derer, die auch in der dritten Generation immer noch als "Migranten" bezeichnet werden, an jenen an, der in der deutschen Gesellschaft nach wie vor vorhanden ist. Antisemitismus eignet sich sowohl zur Provokation und damit zur Differenzmarkierung wie auch zum Erzeugen von Zustimmung und wird auf einem Territorium artikuliert, auf dem die Zugehörigkeiten umkämpft sind und das durch strukturelle Ungleichheiten gekennzeichnet ist. Mit Hilfe von Antisemitismen werden die den Diskriminierungserfahrungen von Minderheiten zugrunde liegenden rassistischen Spaltungen in der Einwanderungsgesellschaft verdrängt zugunsten einer Sichtweise, die Verursacher für die eigene Misere personifizieren und eine spezifische Gruppe dafür verantwortlich machen kann. Das Spezifische eines Antisemitismus nach Auschwitz drückt sich aus in der Abwehr der Erinnerung an die NS-Verbrechen, in der Legitimation des Antisemitismus durch Leugnung oder Relativierung des Holocaust sowie in einer Schuldprojektion auf die Juden, die verantwortlich gemacht werden für das, was ihnen angetan wurde und die als diejenigen angesehen werden, die einen dauernd mit der Erinnerung an Auschwitz belästigen. Zudem werden Juden im Zuge dieser Opfer-Täter-Umkehr für alle möglichen historischen oder aktuellen Untaten verantwortlich gemacht, "um so gleichsam den jüdischen Opferstatus zu entwerten" (Bergmann 2006: 44). Die Grundstruktur des sekundären Antisemitismus besteht in einem Abwehrverhältnis zum Nationalsozialismus, in dem Versuch, Geschichte dadurch abzuschließen, dass man die Opfer diskreditiert. [4] Ilka Quindeau spricht in diesem Zusammenhang von einem "Schuldabwehrantisemitismus" - "Antisemitismus nicht trotz, sondern wegen Auschwitz" (Quindeau 2007: 162). Darin spiegelt sich ein Umgang mit der NS-Vergangenheit, der noch stark auf Abwehr von Schuld, Schweigen und Verdrängung beruht. Bis in die 1980er Jahre sind diese Formen der Selbstentlastung durch Fernhalten der Geschichte in der bundesdeutschen Gesellschaft vorherrschend gewesen. Dabei zeigen sich die Formen des postnationalsozialistischen Antisemitismus nicht mehr in der Gestalt des rassistischen Programms, sondern durch Praktiken der Derealisierung der Verbrechensvorgänge, durch deren Relativierung sowie durch Täter-Opfer-Umkehr. Erinnerungsabwehr und Relativierungen historischer Erkenntnisse bedingen sich in diesen Abwehrpraktiken gegenseitig. Ein wirksames Instrument dieser Relativierung besteht darin, "die Opfer von damals als die Täter von heute" erscheinen zu lassen (Holz 2005: 59). Holz sieht in dieser "Umkehrung des Verhältnisses von Täter und Opfer (...) den Kern des Antisemitismus nach Auschwitz" (ebd.). Zwar hat der Antisemitismus nach 1945 seine rassentheoretische Begründung weitgehend verloren, dabei aber nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt (vgl. Bergmann 2004). Strukturell lässt sich nicht von einem "neuen Antisemitismus" sprechen, eher ist es zu "Verschiebungen in den Thematisierungsanlässen und Motiven" gekommen (Bergmann 2006: 47). [5] Nach 1990 transformiert sich der bundesdeutsche Erinnerungsdiskurs von der Abwehr der Schuld hin zu ihrer Anerkennung, wodurch sich aber das Problem des Antisemitismus nicht löst, sondern die gesellschaftlich weitgehend übernommene Verantwortung für die NS-Verbrechen fordert wiederum Entlastung. Versprechen kann man sich eine Entlastung zum einen durch eine Erlösungsvorstellung, bei der aus der Übernahme der historischen Verantwortung ein geläutertes Selbstbild hergestellt wird. Zum anderen kann Entlastung durch die "zwanghafte Suche nach jüdischen 'Tätern' erfolgen" (Quindeau 2007: 163). In dieser Perspektive beruht der sekundäre Antisemitismus nicht auf der Abwehr der Schuld, sondern auf "deren Anerkennung, die Entlastung sucht" (ebd.). Zugleich ist jedes Sichtbarwerden von Antisemitismus bedrohlich für eine gesellschaftliche Identität, die Schuldanerkennung und Verantwortungsübernahme als nationalen Konsens verankert hat. Die "neue gesellschaftliche Übereinkunft" (ebd.: 164), historische Verantwortung nicht mehr abzuwehren, sondern offensiv anzunehmen führt dazu, dass das Auftreten antisemitischer Äußerungen und Praktiken die nationale Identität bedroht und möglichst auf die Außenseite der Gesellschaft verlagert werden muss.

Rassismus und Antisemitismus als postnationalsozialistische Phänomene

Die bundesdeutsche Diskussion um Rassismus bleibt bis in die 1980er Jahre weitgehend auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus beschränkt (vgl. Müller 1997: 357). Aufgrund der historischen Anbindung der Thematik findet diese Diskussion, wenn überhaupt dann nur hinsichtlich des Antisemitismus statt, so als seien Rassismus und Antisemitismus sich grundsätzlich ähnlich oder gar austauschbar. Heinz Müller weist in diesem Zusammenhang auf ein "deutsche(s) Tabu um den Begriff des Rassismus" hin, "der für die historisch einmalige Unmenschlichkeit des Nationalsozialismus stand" (ebd.: 361). So setzt erst sehr spät eine Auseinandersetzung mit aktuellen Rassismen und deren historischen Wurzeln im Kolonialismus ein, wobei dieser Prozess diskontinuierlich verläuft und der verharmlosende Begriff der "Ausländerfeindlichkeit" immer wieder auftaucht, insbesondere dann, wenn es zu spektakulären rassistischen Übergriffen gekommen ist. Genauso populär ist nach wie vor die Rede von der "Fremdenfeindlichkeit", wobei man sich ganz sicher zu sein scheint, dass es sich bei den Bedrohten oder Verfolgten um 'Fremde' handelt. Schwierig ist die Verhältnisbestimmung von Rassismus und Antisemitismus geblieben. Wurde einerseits Rassismus im deutschen Kontext kaum reflektiert oder kurzschlüssig auf den Antisemitismus nationalsozialistischer Ausprägung bezogen, so wird andererseits die Auseinandersetzung mit Antisemitismus allzu schnell unter das Stichwort Rassismus subsumiert. Beide Vereinnahmungen verkennen spezifische Begründungen und Wirkungen rassistischer wie antisemitischer Diskriminierung. Wird Rassismus historisch ausschließlich auf den Nationalsozialismus bezogen, kann die koloniale Geschichte rassistischer Welt- und Menschenbilder ausgeblendet bleiben. Enzo Traverso macht deutlich, dass die "Gewalthandlungen in den Kolonien als erste Umsetzung des Vernichtungspotenzials des modernen rassistischen Diskurses gewürdigt" werden müssen (Traverso 2003: 24). Dieser rassistische Diskurs geht aber nicht nahtlos in den antisemitischen über. Eher bedient sich der moderne Antisemitismus in seiner nationalsozialistischen Ausprägung bei dem wissenschaftlich legitimierten Rassismus, wie er im 19. Jahrhundert zur Fundierung eines europäischen Selbstbildes entwickelt worden ist. Wird umgekehrt Antisemitismus nur als eine besondere Ausprägung von Rassismus aufgefasst, bleiben die ideologischen Elemente antisemitischer Denkweisen unreflektiert. Zum anderen führt die Wahrnehmung und Thematisierung der aktuellen Rassismusproblematik durch die Bezugnahme auf die NS-Rassenpolitik dazu, Rassismus als Programm einer fundamentalistisch-völkischen Politik innerhalb eines diktatorischen Herrschaftszusammenhangs wahrzunehmen. Auf diesem historischen Hintergrund fällt es dann schwer, Alltagsrassismen in der demokratischen Gesellschaft (an)erkennen zu können. Das Problem scheint in einen anderen Herrschaftskontext zu gehören, mit dem man aktuell nichts zu tun zu haben scheint. Die Vereinnahmung des Antisemitismus als Rassismus wiederum verkennt die spezifischen Ausprägungen des sekundären Antisemitismus und bleibt in der Geschichte vor 1945 stecken. Für die Analyse von Rassismus und Antisemitismus ist deshalb ein Zugang zu entwickeln, der die Unterschiede in den aktuellen Ausprägungen deutlich macht wie auch die historischen Zusammenhänge erarbeitet. Rassismus funktioniert in erster Linie als ein Diskriminierungsinstrument, bei dem die rassistisch Identifizierten entmachtet werden. Alltäglich bedeutet Rassismus die Einschränkung von Rechten und Zugängen zu Ressourcen sowie Erfahrungen der Entwürdigung. Demgegenüber kommt es beim Antisemitismus zu einer "Umkehrung des Machtparadigmas" (Eckmann 2006: 221), indem ein übermächtiges Feindbild geschaffen wird. Dieses Feindbild kommt in der Geschichte des modernen Antisemitismus insbesondere in der "klassenbezogene(n) Rhetorik des Antisemitismus" zum Ausdruck (Hund 2006: 91). Dabei werden Juden gleichzeitig als "rücksichtslose Aufsteiger" und als "Drahtzieher dunkler und zersetzender Machenschaften verdächtigt, die das soziale Ganze sowohl im Bereich der Unterschichten wie der herrschenden Klassen destabilisierten" (ebd.). Die Überbrückung des Klassengegensatzes mittels Antisemitismus funktioniert bis in die Gegenwart, wenn antisemitische Klischees von links wie von rechts herangezogen werden, um das eigene Unbehagen an gesellschaftlichen Entwicklungen an Verursachern festmachen zu können, die nichts mit einem selbst zu tun haben. "Wesentlich dabei ist die Produktion eines Feindbildes - das eines mächtigen und bedrohlichen Gegners, als dessen Opfer man sich selbst verstehen und identifizieren kann" (Eckmann 2005: 109). Erst die analytische Unterscheidung von Rassismus und Antisemitismus macht die spezifisch postnationalsozialistische Konstellation erkennbar. Neben einem als minderwertig und machtlos repräsentierten Anderen erscheint ein übermächtiger Anderer, der es einem ermöglicht, sich selbst in der Rolle des Diskriminierten zu sehen. Das Selbstbild, beschuldigt und angeklagt zu werden und einem Tribunal politischer Korrektheit ausgesetzt zu sein, bildet eine Ressource zur Abwehr von Kritik. Durch die gruppenbezogene Zuschreibung von Macht an die Juden wird es möglich, das kollektive Gedächtnis von seiner Gewaltgeschichte zu entlasten. Zum einen kommt es zu einer Projektion auf die Gruppe der Juden als diejenigen, die einen mit einer nicht vergehenden Geschichte belasten, zum anderen artikuliert sich ein Selbstbild als Opfer einer unzulässigen Beschuldigung. An dieser Stelle treffen Rassismus und Antisemitismus wieder zusammen, denn die Thematisierung beider Phänomene erzeugt ähnliche Abwehrreflexe - "wieder sollen wir beschuldigt werden - wieder haben wir etwas falsch gemacht". Dabei entsteht eine nationale Wir-Gemeinschaft zu unrecht Bezichtigter, die durch das demonstrative Zurschaustellen ihrer Harmlosigkeit nun endlich auch normal zu sein beansprucht. Zudem sind Antisemitismus und Rassismus dadurch miteinander vermittelt, dass antisemitische Projektionen dazu eingesetzt werden, um sich nicht mit eigenen Rassismen und eigener Kolonialgeschichte auseinander setzen zu müssen, weil das antisemitische Repertoire eine Täterfigur für die Erklärung von Weltproblemen bereit stellt. Aktuell wird diese Figur mit dem Staat Israel identifiziert, der in diesem Muster als Verursacher des Unfriedens in der Welt erscheint. Verdrängt wird dadurch die Auseinandersetzung mit der komplexen Geschichte der israelischen Staatsgründung und mit den vielfältigen Akteuren des Nahostkonflikts. Mit dem Verweis auf die israelischen Herrschaftspraktiken gegenüber Palästinensern, Libanesen und anderen erledigt sich die eigene Geschichte des Antisemitismus dadurch, dass dessen Opfer als Täter erscheinen und die eigene Geschichte des Kolonialismus erledigt sich dadurch, dass anderen koloniale Praktiken zugeschrieben werden können. Das Gegenstück zu dieser Projektion nach außen bildet eine Projektion im Inneren der nationalen Ordnung, wenn versucht wird, den nach wie vor vorhandenen Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft an Minderheiten festzumachen und den "Fremden" eine historisch unaufgeklärte Haltung zu unterstellen. Dabei können die in der deutschen Einwanderungsgesellschaft wirksamen Spaltungen von "wir" (einheimische Deutsche) und "ihr" (Migranten) zur Abwehr einer kritischen Selbstreflexion eingesetzt werden. [6] Rassistisch und antisemitisch erscheinen die Anderen und nicht wir, die wir uns jahrelang so intensiv und erfolgreich mit unserer Geschichte auseinandergesetzt haben. Derzeit ist ein disziplinierender Diskurs innerhalb der Debatten um die Integration von Migrant/innen zu beobachten, in dem die bundesdeutsche Aufarbeitung der NS-Verbrechen als Erfolgsgeschichte repräsentiert wird, die nun von den Einwanderern nachzuholen ist, insofern sie sich integrieren wollen. Als die Innenminister der Bundesländer im Mai 2006 über die Einführung von Einbürgerungstests verhandeln, äußert der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Günter Beckstein: "Was wichtig ist, ist die Achtung vor weltlichen Gerichten und die richtige Einordnung der deutschen Geschichte. Es geht nicht, dass Einbürgerungswillige zwar Stalin für einen Verbrecher halten, aber über Hitlers Taten hinwegsehen" (zit. in Süddeutsche Zeitung vom 2. 5. 2006, S. 1). Mehrere Stereotype über Migrant(inn)engruppen werden hier implizit aufgerufen: Sie könnten weltliche Gerichte missachten, d. h. sie werden unter den Verdacht gestellt, einem klerikalen Staatskonzept anzuhängen, wobei unausgesprochen auf muslimische Einwanderer angespielt wird. Der zweite Satz könnte glatt auf den deutschen Historikerstreit um 1988 abzielen, bei dem es um die Relativierung des nationalsozialistischen Massenmordes durch den Hinweis auf die kommunistischen Verbrechen ging. Das ist hier aber offensichtlich nicht gemeint. Schließlich vermeidet die Einbürgerungstestdebatte jede Selbstreflexion und problematisiert ausschließlich die "Fremden", die durch Wissenstests ihr Maß an Integration zu beweisen haben. Offensichtlich, so wird nahe gelegt, gibt es unter ihnen unverbesserliche Antikommunisten, die nicht in der Lage sind, auch die NS-Verbrechen als solche anzuerkennen. En passant wird den postsowjetischen Migrant/innen vom Baltikum bis nach Georgien eine einseitige Geschichtssicht bescheinigt. Dabei sagt dieser Satz einiges über das bundesdeutsche Geschichtsbewusstsein. Die Formulierung "Hitlers Taten" repräsentiert das deutsche Selbstbild eines verführten und missbrauchten Volkes, das einem Verbrecher in die Hände gefallen war. Das Problem der massenhaften Zustimmung und Mitwirkung der Deutschen an der NS-Politik wird unsichtbar, obwohl doch gerade dieses der Grund für die unabschließbare Auseinandersetzung mit der Geschichte ist. Die Formulierung Becksteins stellt in verdichteter Form eine neue Wendung im deutschen Erinnerungsdiskurs dar, bei der die Erinnerung an den Nationalsozialismus zum Instrument einer assimilatorischen Prüfung wird, wodurch es so aussieht, als hätte die Mehrheitsgesellschaft diese Prüfung bereits bestanden (vgl. Messerschmidt 2007: 57). Ein klassisch koloniales Muster kommt hier zur Anwendung, wenn die "Fremden" als defizitär, weil historisch unaufgeklärt repräsentiert werden. Die rassistische Spaltung der Gesellschaft dient als Instrument eigener Entlastung und befördert ein Selbstbild historisch-reflexiver Fortschrittlichkeit. Im Zusammenhang der Debatte um Einbürgerungskriterien wird das Verhältnis zum Nationalsozialismus zu einem Disziplinierungsinstrument, so als sei die Mehrheitsgesellschaft damit im Klaren und hätte sich ausreichend erinnert und diesen Teil ihrer Geschichte angemessen aufgearbeitet. Insgesamt ist die assimilatorische Tendenz der Einbürgerungsdiskussion auffällig, und das Geschichtsbewusstsein wird dabei als eine Anforderung an Einwanderer angesetzt. In dem Versuch, aus der NS-Vergangenheit ein nationales Gut geglückter Erinnerungsarbeit zu machen, wird Geschichte abgeschlossen und aus der Erinnerung verdrängt. Sie wird zu einem Vehikel nationaler Identität, das sich eignet, gesellschaftliche Spaltungen zu stabilisieren.

Postkoloniales Erinnern nach Auschwitz

Die Verankerung der Kolonialgeschichte im kollektiven Gedächtnis der Deutschen kann nicht additiv geschehen - als Hinzufügung eines vernachlässigten Gegenstandes - sondern bedarf einer Reflexion des zeitgeschichtlichen Kontextes nach Auschwitz. Jedes historische Erinnern ist den Aneignungsformen und -interessen derer ausgesetzt, die Geschichte rekonstruieren, sichtbar machen und ins Gedächtnis rufen. Die Erinnerung an die Kolonialverbrechen kann im deutschen Kontext dazu benutzt werden, den Holocaust zu relativieren und die Erinnerung daran zurückzuweisen zugunsten vernachlässigter Geschichten anderer Opfer. Reinhart Kößler und Henning Melber sehen darin den Versuch, "im Modus des Schuldbewusstseins eine historische Schuld gegen die andere auszuspielen" (Kößler & Melber 2004: 40). Gedächtniskonkurrenzen werden aber weder den historischen Zusammenhängen gerecht noch den aktuellen Erfordernissen einer sich globalisierenden Erinnerungskultur. Sie verstellen den Blick auf die jeweils spezifische Geschichte. Um die Nachwirkungen von Kolonialismus und Nationalsozialismus in der Gegenwart wahrnehmen zu können, bedarf es einer unterscheidenden Analyse beider Geschichtszusammenhänge, die jede Nivellierung und zu Gleichsetzungen führende Ableitung vermeidet und sich zugleich bewusst ist, dass das Bedürfnis, den Holocaust zu relativieren, nach wie vor besteht. Die Neigung zur Relativierung der NS-Verbrechen, indem man sie mit den Verbrechen anderer bzw. mit den Massenmorden anderer historischer Zusammenhänge vergleicht, betrachte ich als ein Spezifikum der politischen Kultur in der BRD. Auch die Kolonialgeschichte kann dazu herangezogen werden und wenn es dazu kommt, dann geht es eben gar nicht darum, sich mit dem Kolonialismus auseinander zu setzen, sondern dieser wird instrumentalisiert, um den NS als etwas zu repräsentieren, das es quasi schon einmal gegeben hat und das deshalb auch keine herausgehobene Bedeutung mehr haben soll. Eine postkoloniale Erinnerungsarbeit ist hierzulande in besonderer Weise herausgefordert, sich in einem Geflecht zeitgeschichtlicher Verhältnisbestimmungen zu bewegen und eine Aufmerksamkeit dafür zu entwickeln, wie sich im Umgang mit der Kolonialvergangenheit Muster der Relativierung der NS-Vergangenheit abzeichnen und diesen entgegen zu treten. In der geschichtlichen Wahrnehmung des Verhältnisses von Kolonialismus und Nationalsozialismus erweist es sich als problematisch, einfach von einer "Kontinuität" auszugehen, so als führe die koloniale Herrschaftspraxis zwangsläufig zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik. In der "Kontinuitätsthese" und der Hypothese einer "Vorbildfunktion" der deutschen Kolonialkriege für den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg sieht Birthe Kundrus eine Form der "Kontingenzbewältigung" und der Leugnung historischer Diskontinuitäten und Parallelgeschichten (Kundrus 2006: 52). [7] Eine pauschale Zurückweisung jeglicher Kontinuitäten betrachte ich aber ebenso als unangebracht. Einen Anknüpfungspunkt für die Kontinuitätsannahme bildet die im deutschen Kolonialismus praktizierte Rassenpolitik, durch die die Kolonisierten als rassisch minderwertig repräsentiert worden sind. Jürgen Zimmerer erkennt in der "rassischen" Segregation ein zentrales Element des deutschen Kolonialregimes, ein "Prinzip des kolonialen Staates (...), der auf der binären Scheidung von 'Weiß' und 'Schwarz', von 'Eingeborenen' und 'Nicht-Eingeborenen', von '(Herren)menschen' und 'Knechten' beruhte" (Zimmerer 2005: 143). Die Vorstellung eines Rassenstaates findet sich auch im NS, und die rassistischen Vorstellungen wirken über den NS-Herrschaftszusammenhang hinaus bis in die Gegenwart. Sich damit auseinander zu setzen, bildet einen wichtigen Bestandteil einer postkolonialen Erinnerungsarbeit. Mit der Fixierung auf die Frage von Kontinuität oder Bruch zwischen Kolonialismus und Nationalsozialismus wird der Geschichtszusammenhang auf eine Eindeutigkeit reduziert, die dazu neigt, entweder die Bedeutung des Rassismus oder die des Antisemitismus zu relativieren. Auf dem Hintergrund der Analysen von Rassismus und Antisemitismus ist nach meiner Einschätzung eher von Kontinuitätselementen zu sprechen, die im Weiterwirken des Rassismus festzumachen sind. Zugleich kommt es darauf an, Diskontinuitäten in den Blick zu nehmen, die mit der antisemitischen Projektion eines überlegenen Gegners verbunden sind und ein populistisches Element bei der Repräsentation des "Anderen" zur Verfügung stellen. Im Nationalsozialismus wird auf der Grundlage eines ideologisch fundierten Antisemitismus eine spezifische völkisch-rassistische Praxis eingeführt, die sich vom kolonialen Rassismus unterscheidet. Es handelt sich hier nicht einfach um ähnliche Phänomene. Anstatt von Geschichtskontinuitäten auszugehen, betont Kundrus die Ebene der Rezeption. Die Nationalsozialisten griffen teilweise auf die koloniale Terminologie zurück, um ihr eigenes Projekt der Eroberung, Besetzung und Besiedlung zu beschreiben. [8] Zudem sieht sie in dem "Kurs gen Osteuropa" eine "ausdrückliche Diskontinuität zum klassischen Kolonialismus" (Kundrus 2006: 56). Demgegenüber spricht Enzo Traverso davon, dass die "von den Deutschen in Südwestafrika zu Beginn des Jahrhunderts geführten Kolonialkriege" über "alle Charakteristika eines Vernichtungsfeldzuges" verfügten, "der auf einer sehr kleinen Stufenleiter jenen vorwegnahm, den Hitler ab 1941 in der UDSSR führen sollte" (Traverso 2003: 69). Durch eine vergleichende Analyse kolonialer und nationalsozialistischer Gewaltpraktiken können Ähnlichkeiten und Unterschiede in den diesen zugrunde liegenden rassistischen Ideologien herausgearbeitet werden. Dabei sollte sich die Aufmerksamkeit meines Erachtens eher auf die Nachwirkungen der ideologischen Muster richten. Statt einer vereindeutigenden Erzählung der Kontinuität wäre der Blick auf Übergänge und Brüche geeignet für eine Erinnerungsarbeit, die sich auf Kolonialismus und NS bezieht. Zwei Formen des Umgangs mit Kolonialismus und Nationalsozialismus ergeben sich für mich aus diesen Überlegungen: zum einen die Wahrnehmung historischer Diskontinuitäten und jeweiliger Besonderheiten in den Herrschaftspraktiken, zum anderen die Auseinandersetzung mit den gleichzeitig vorhandenen Nachwirkungen beider Geschichtszusammenhänge in der Gegenwart. In dem Versuch, Kolonialismus und Nationalsozialismus so aufeinander zu beziehen, dass sich ein Ableitungs- und Ähnlichkeitszusammenhang ergibt, scheinen mir zwei Tendenzen sichtbar zu werden: zum einen die Tendenz, dem Kolonialismus mehr Bedeutung dadurch zu verleihen, dass man ihn mit dem NS vergleicht; zum anderen die Tendenz, den NS als dominierend im kollektiven Gedächtnis zu repräsentieren, indem implizit behauptet wird, durch die Fixierung auf den Holocaust habe die deutsche Gesellschaft andere Verbrechensgeschichten aus dem Blick verloren. [9] Beide Tendenzen betrachte ich als unangemessen gegenüber den jeweiligen geschichtlichen Gegenständen. Die Tendenz, die Erinnerung an die NS-Verbrechen als dominierendes Gedächtnis darzustellen, verfehlt zudem die Wahrnehmung der Fragilität dieses Gedächtnisses in der deutschen Gesellschaft und nimmt nur dessen Etablierung im öffentlichen Raum wahr (vgl. Messerschmidt 2003: 32ff). Jenseits dieses Raumes existiert aber bis heute überhaupt kein Konsens, an den Holocaust zu erinnern. Das private Gedächtnis in deutschen Familien kommt wunderbar damit aus, sich auf die Entbehrungen des Krieges zu konzentrieren. [10] Weil die Kolonialgeschichte weitgehend unthematisiert geblieben ist, kommt es zu einer verzerrten Wahrnehmung gegenüber dem Umgang mit der NS-Geschichte - so als handle es sich hier um eine erfolgreich verankerte Erinnerung. Es ist zu wünschen, dass die Herausbildung eines kollektiven Gedächtnisses kolonialer Geschichte von einem Bewusstsein über den fragilen und immer wieder gefährdeten Ort des Holocaust-Gedächtnisses begleitet wird. Um die gesellschaftliche Neigung zu wissen, den Holocaust durch Vergleiche "erträglich" machen zu wollen, bildet ein bleibendes Moment von Verunsicherung und notwendiger kritischer Analyse im Umgang mit einem erst noch herauszubildenden kollektiven postkolonialen Gedächtnis. Erforderlich wird deshalb eine doppelte Perspektive, bei der Nachwirkungen kolonialer und nationalsozialistischer Welt- und Selbstbilder in den Blick genommen und unterschieden werden. Deshalb möchte ich zugleich von einer postnationalsozialistischen und von einer postkolonialen Erinnerungsarbeit sprechen - einer Arbeit, die das, was sie reflektiert nicht loswird. Wenn ich heute versuche, eine Aufarbeitung des Kolonialismus anzustoßen, dann tue ich das in einer Gesellschaft, in der der Nationalsozialismus nachwirkt. Für die Erinnerungspädagogik ist diese kontextuelle Einbindung zentral. Auf der Ebene der historischen Erforschung von Kolonialismus und Holocaust ergeben sich die Zusammenhänge insbesondere durch eine vergleichende Genozidforschung, die Ähnlichkeiten und Unterschiede heraus arbeitet, Zusammenhänge und Diskontinuitäten rekonstruiert und sich dabei immer wieder fragt, wie die Unabgeschlossenheit der Geschichte deutlich gemacht werden kann. Erinnerungsarbeit meint, danach zu fragen, was nicht zu integrieren und deshalb nicht abzuschließen ist. [11] Und in dem Moment, wo ich aus meiner persönlich begrenzten Perspektive nach Auschwitz im Kontext der "Tätergesellschaft" über dieses nicht zu Integrierende nachdenke, bleibt meine Aufmerksamkeit eine postnationalsozialistische, der keine angemessene Repräsentation kolonialer Verbrechensgeschichte gelingt. Ich stoße auf eine Grenze, über die nachzudenken mir aber notwendig erscheint, weil Erinnerung unabschließbar bleibt. Eine postkoloniale Erinnerungsarbeit verlangt ein "solides Grenzgängertum" (Heyl 2005: 148) von Forschung und Bildungsarbeit zu Kolonialismus und Holocaust. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Holocaust-Gedächtnis gesellschaftlich gefestigt ist. Die Fragilität von Erinnerung, ihre Zurückweisung und Banalisierung gehören zu den Nachwirkungen nicht integrierbarer Verbrechensgeschichten. Analyse und Kritik gegenwärtiger Erfahrungen mit Rassismus und Antisemitismus bilden zentrale Ansatzpunkte für die gesellschaftliche und pädagogische Aufarbeitung dieser Nachwirkungen in der Gegenwart.

Anmerkungen

[1] "Doch erst mit der Entwicklung des transatlantischen Sklavenhandels entstand jene feste Verbindung aus Hautfarbe und Unterdrückung, die aus den Äthiopiern der Antike und Mohren des Mittelalters die Neger der Neuzeit machte und ihnen einen unteren Platz auf der Skala der Menschheit zuschrieb" (Hund 2006: 24). [2] Zugleich erlebe ich in meiner Tätigkeit als Lehrende mit Studierenden der Pädagogik, dass ein hohes Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus vorhanden ist. Die Studierenden, mit denen ich zu tun habe, erklären ihr Interesse am Kolonialismus mit einer Leerstelle in den schulischen Curricula - das Thema kam so gut wie nicht vor. Sie interessieren sich dafür, um die Geschichte rassistischer Weltbilder zu verstehen, deren Weiterwirken viele erleben. [3] In die Diskussion kam diese Problematik vor allem durch die 2002 erstellte, vom European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia EUMC in Auftrag gegebene Studie von Werner Bergmann und Juliane Wetzel, die sich den Ausprägungen von Antisemitismus in der Europäischen Union widmete (vgl. Bergmann & Wetzel 2003). Diese hat zu einer heftigen Debatte geführt, bei der die Wissenschaftlichkeit und Solidität der Datenbasis angezweifelt wurde. Juliane Wetzel bilanziert die öffentliche Debatte um die Studie dahingehend, "dass europaweit das Problembewusstsein für antisemitische Tendenzen generell, aber auch für jene in den Zuwanderergesellschaften geschärft wurde" (Wetzel 2005, 29). [4] "Der sogenannte sekundäre Antisemitismus ist, weit über Deutschland hinaus, ein europäisches Phänomen geworden. Gerade die Ressentiments gegenüber Juden als 'privilegierten Opfern' sind zum Beispiel in Frankreich sehr stark, was aber genauso mit der französischen Geschichte, sprich unaufgearbeiteter Kolonialgeschichte und Zweiter Weltkrieg, wie mit Israelkritik oder Antisemitismus zusammenhängt" (Eckmann 2005: 107, Hervorh. im Original) [5] Werner Bergmann weist auf vier Motive in den aktuellen Antisemitismen der letzten Jahre hin: erstens eine Form der Kritik an Israel mit "Annäherungen an antizionistisch-antisemitische Positionen" (Bergmann 2006: 33); zweitens ein linker Antisemitismus, der durch die Konflikte im Nahen Osten revitalisiert worden ist und der den "vergangenheitsbezogenen Schuldabwehr-Antisemitismus" ersetzt durch eine Sichtweise Israels als 'Täter'; drittens ein antirassistischer Antisemitismus, der in Israel die Verkörperung rassistischer Politik sieht; viertens die "Entwicklung einer radikal antijüdischen Haltung in der arabischen Welt" (ebd.: 34). [6] "Mechanismen des Rassismus spielen mit der Dynamik der Identitäten, es erfolgt ein ständiges Abwägen von 'wir' und 'sie', diesen durch Kategorisierungsprozesse differenzierten In-Groups und Out-Groups" (Eckmann 2006: 213). [7] Kundrus bezieht sich hier auf Reinhart Koselleck, der von der Gleichzeitigkeit und Vielfalt von Vergangenheiten ausgeht (vgl. Kundrus 2006: 53). [8] "Der Rückbezug auf koloniale Topoi ermöglichte Orientierung in einer fremden, unvertrauten und unsicheren Situation, reduzierte die Unübersichtlichkeit auf eine kompakte Formel und legitimierte zugleich stets die Anwesenheit der Deutschen" (Kundrus 2006: 61). [9] Sebastian Conrad und Shalini Randeria bemerken, "das zentrale Ereignis des Holocaust" habe die Aufmerksamkeit von Historikern und Kulturwissenschaftlern beansprucht "und im Vergleich andere Fluchtlinien der deutschen Geschichte marginal erscheinen lassen" (Conrad & Randeria 2002: 40). Zugleich lassen sie aber auch die Frage offen, inwiefern eine "intensivere Auseinandersetzung mit den Spuren der kolonialen Vergangenheit" die "genozidale Politik der Kriegsjahre anders beleuchten" könnte (ebd.). [10] "(...) die Vergangenheit der vernichteten jüdischen Deutschen kommt in nichtjüdischen deutschen Familien lediglich als Geschichte ihres Verschwindens vor, nicht einmal als Geschichte der Toten, geschweige denn als lebendige Geschichte" (Welzer u.a. 2002: 210). [11] "Wenn ich Auschwitz und all das, wofür Auschwitz gemeinhin steht oder zu stehen scheint, wenn ich die damalige Realität von Auschwitz, Ravensbrück und anderen nationalsozialistischen Terror- und Tatorten wirklich ernst nehme, stehe ich in so wachen, bewussten Momenten der Erkenntnis gegenüber, dass sich diese Realität mit meinen sprachlichen, gedanklichen und interpretatorischen Mitteln nicht wirklich in Gänze fassen, geschweige denn integrieren ließe" (Heyl 2005: 145, Hervorh. im Original).

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Aus: PERIPHERIE Nr. 109/110: "Vom Erinnern und Vergessen", 28. Jg. 2008, Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster, S. 42-60

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