Grundeinkommen und Vollbeschäftigung!

Arbeitslosigkeit gilt als das größte soziale Problem der Gegenwart in den entwickelten Industrieländern des Westens. Aber schon diese Prämisse ist falsch.

Arbeitslosigkeit ist zunächst ein Problem wirtschaftlicher Entwicklung. Ob dabei soziale Problemlagen entstehen, hängt nicht vom Ausmaß, sondern von der Art und Weise der gesellschaftlichen Verarbeitung von Arbeitslosigkeit ab. Dies kann an einem sehr einfachen Gedankenexperiment verdeutlicht werden. 15 Prozent Arbeitslosenquote kann bedeuten, daß alle Erwerbstätigen 15 Prozent des Jahres nicht erwerbstätig sind. Dann haben sie zwar gewisse Einkommensverluste, aber vermutlich kaum soziale Probleme – es sei denn, die Löhne waren vorher schon im Keller. Es gäbe keine soziale Ungleichheit hinsichtlich der Lasten von Unterbeschäftigung. Diese Arbeitslosenquote kann aber auch bedeuten, daß 15 Prozent der Erwerbstätigen das ganze Jahr erwerbslos sind, während 85 Prozent ununterbrochen beschäftigt sind. Wirtschaftlich ist dies derselbe Zustand, sozial ist es ein Unterschied wie Tag und Nacht. Erst die anhaltende Segregation der Erwerbstätigen in dauerhaft oder überwiegend Erwerbslose und solche, die ununterbrochen beschäftigt sind, und die Herausbildung eines gesonderten Verfahrens der Bearbeitung der Erwerbslosen machen aus wirtschaftlicher Unterbeschäftigung qualitative soziale Ungleichheit und generieren die typischen sozialen Problemlagen der Überflüssigen.


Arbeitslosigkeit entsteht in kapitalistischen Marktwirtschaften zunächst aus zwei Gründen: Erstens führen konjunkturelle Schwankungen zum temporären Rückgang des Arbeitskräftebedarfs. Zweitens führt der Strukturwandel zur Schrumpfung alter und zur Expansion neuer Branchen und Berufe, oft auch mit regionalen Disparitäten. Dies ist mit Freisetzung von Arbeitskräften in bestimmten Berufen, Qualifikationen bzw. Regionen und Nachfrage nach Arbeitskräften in neuen Berufen und Qualifikationen ggf. in anderen Regionen verbunden. Die Sozialsysteme aller entwickelten westlichen Länder waren bis in die 1970er Jahre in der Lage, mit beiden Problemen umzugehen – mehr oder weniger optimal, aber doch so, daß das soziale Fundament der Nachkriegsmoderne, die Integration (fast) der gesamten Bevölkerung durch Erwerbsarbeit, gesichert war.1 Das in Deutschland bis in die 1960er Jahre hinein aufgebaute System der Bearbeitung von Arbeitslosigkeit bewältigte Sucharbeitslosigkeit durch Lohnersatz und Vermittlungshilfen, Strukturwandel zusätzlich durch Qualifikation, Umschulung, regionale Wirtschaftsförderung und gegebenenfalls durch Mobilitätshilfen. Das Paradigma war, Arbeitslosigkeit durch Instrumente der Integration in Erwerbsarbeit – genauer: in Lohnarbeit, in abhängige Beschäftigung – zu bearbeiten.


Die seit Mitte der 1970er Jahre entstehende Arbeitslosigkeit hat ihren Grund dagegen in einer lang anhaltenden Rezessionslage2, die bis heute andauert. Die Freisetzung von Arbeit durch Produktivitätssteigerung liegt seit 25 Jahren tendenziell über der Bindung von Arbeit durch Investitionen und Wachstum, weshalb die kleinen Aufschwünge die in zyklischen Rezessionen entstandene Arbeitslosigkeit kaum wieder reduzierten und sich eine von Zyklus zu Zyklus steigende „Sockelarbeitslosigkeit“ aufbaute. Für diesen Typ Arbeitslosigkeit fehlte den Sozialstaaten der Nachkriegszeit eine Lösung, ein gesellschaftliches Verarbeitungsverfahren.


Zunächst wurde das vorhandene Instrumentarium – Lohnersatz, Vermittlungshilfen, Umschulung, Arbeitsbeschaffung usw. – quantitativ ausgedehnt: die Sucharbeitlosigkeit wurde länger, die Zahl der Umschulungen und der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stieg auf ein Mehrfaches. Dann aber entstand schon in den 1980er Jahren ein neues soziales Phänomen: die Segregation der Erwerbstätigen. Aus einer an sich gleichen Beziehung aller zur Erwerbsarbeit wurde eine faktisch ungleiche, weil ein Teil der Bevölkerung aus der an die Erwerbsarbeit gebundenen Teilhabe an gesellschaftlicher Entwicklung – in Form von Einkommen, Konsum, aber auch an Mitbestimmung und berufsimmanenter Fortbildung – ausgeschlossen war. Dazu gehörten Langzeitarbeitslose ebenso wie Vorruheständler, die aus Altersgründen mit Abfindungen ausgesondert wurden, aber auch Frauen, die ihren Erwerbswunsch nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen konnten, ebenso wie junge Erwachsene, die nach Schule bzw. Ausbildung oft in Warteschleifen landeten.


Das aus der Prosperitätsphase der Bundesrepublik stammende Instrumentarium der Bearbeitung von Arbeitslosigkeit wurde auch auf Ostdeutschland übertragen und sollte in den 1990er Jahren den „Vereinigungsschock“ durch „Brücken“ in neu entstehende Beschäftigung bewältigen. Der Mißerfolg hat diesem System den Todesstoß versetzt. Denn als auf den Vereinigungsschock kein ostdeutscher Aufschwung, sondern eine fast flächendeckende Deindustrialisierung folgte, war offensichtlich, daß die Brücken nicht in eine neue Erwerbsarbeitsgesellschaft führen, sondern für mehr als ein Drittel der Ostdeutschen in den „sekundären“ Integrationsmodus (vgl. Alda u.a. 2005; Land/Willisch 2005). Sein Funktionsprinzip ist nicht Re-Integration in die doppelt freie Erwerbsarbeit, die wird reiner Schein, sondern in ein Zwangssystem sozialer Segregation durch Maßnahmeschleifen, verordnetes Beschäftigungstraining, mehr oder weniger sinnvolle Beschäftigungsmaßnahmen, behördliche Kontrolle der Lebenswelt (Partner, Kinder, Wohnung, Auto, Ersparnisse) bei sinkenden Einkommen und Teilhabechancen, immer ohne längerfristige Perspektive, ohne die Möglichkeit sozialer Aufwärtsmobilität. Der sekundäre Integrationsmodus transformiert wirtschaftliche Unterbeschäftigung in soziale Segregation, produziert Überflüssige sowie soziale Destruktion, von der mehr als ein Drittel der ostdeutschen Erwerbsbevölkerung betroffen ist und die unter den seit 1991 ins Erwerbsleben eingetretenen jungen Erwachsenen eine soziale Katastrophe angerichtet hat. Diese bereits in den 1980er Jahren sich andeutende Praxis der Segregation hat sich in den 1990er Jahren faktisch etabliert; die dazu passenden, diese Praxis nun auch formell ordnenden Institutionen entstanden mit den sogenannten Hartz-Reformen seit 2002.


Segregation als Prinzip sozialer Ordnung ist ein Rückfall hinter den universellen Anspruch der Moderne, hinter das nach dem Zweiten Weltkrieg schon einmal erreichte Niveau von Emanzipation und die in den modernen Nachkriegsgesellschaften entstandene Praxis der Teilhabe. Persönliche Merkmale – wie Beschäftigungsfähigkeit, Vermittlungsfähigkeit, Alter, Geschlecht, Suchtabhängigkeit, Gesundheitszustand, familiärer Kontext, oder auch regionale und soziale Herkunft – werden nicht nur öffentlich als „Ursachen“ von Arbeitslosigkeit kommuniziert, sie werden in der Fallbearbeitung, Maßnahmeverordnung, Vermittlung und Leistungsbemessung faktisch und teilweise sogar formell Gegenstand sozialstaatlicher Bearbeitungsverfahren und praktischer Segmentation.3 Damit wurde der Pfad der Tugend in der Entwicklung der Moderne verlassen: Ein vormodernes Prinzip – die Segregation der Bevölkerung nach individuellen Merkmalen – ersetzt funktionale soziale Differenzierung, selektive Fallbearbeitung ersetzt gesellschaftliche Regulierung des Arbeitsmarktes.


Eine zentrale Frage für die Zukunft moderner Teilhabegesellschaften ist, ob und wie sich diese Tendenz zur Segregation wieder aufheben wird, ob sie sich überhaupt auflösen läßt. Eine der möglichen Antworten in der öffentlichen Diskussion lautet: Grundeinkommen bzw. Grundsicherung. Zu ihrer Ausgestaltung gibt es inzwischen eine Vielzahl von Vorschlägen, die von einem bedingungslosen Grundeinkommen deutlich oberhalb des Existenzminimums bis zu Varianten reicht, bei denen das Grundeinkommen das Existenzminimum kaum erreicht und nur bei Bedürftigkeit zugestanden wird.


Ist Grundeinkommen eine Alternative? Meines Erachtens dann, wenn sie mit einem universellen und für jede und jeden gleichen faktischen Zugang zu Erwerbsarbeit verbunden ist. Faktische Sicherung des Zugangs zu Erwerbsarbeit ist aber mehr als Chancengleichheit, denn die gewährleistet jede Lotterie.


Grundeinkommen ohne gleichzeitige Sicherung des faktischen Zugangs zu Erwerbsarbeit hingegen würde meines Erachtens die derzeitig vorhandene Segregation nicht aufheben, sondern – je nach Ausstattung – auf einem mehr oder weniger erträglichen Niveau hinnehmen und verfestigen. Dies soll im folgenden begründet werden. Zuvor aber ist eine Voraussetzung zu klären:


 


Welche Beschäftigungsentwicklung haben wir in den kommenden Jahren zu erwarten?


Werden wir künftig mit einer Unterbeschäftigung in den Größenordnungen der 1980er oder 1990er Jahre rechnen müssen, wird diese noch wachsen, oder könnte sie deutlich zurückgehen? Eine empirisch gesicherte Antwort gibt es derzeit nicht. Einige verweisen auf die vorhergesagte demographische Entwicklung, die zu einem Rückgang der Erwerbstätigenzahlen und damit zu einer sinkenden Arbeitslosigkeit führen könnte. Speziell für Ostdeutschland läßt sich absehen, daß die geburtenschwachen Jahrgänge ab 1991, die jetzt auf den Arbeitsmarkt nachrücken, bei gleichzeitig wieder steigender Anzahl von Rentenabgängen zumindest für die nachwachsende Generation die Chancen auf einen Erwerbsarbeitsplatz verbessern (vgl. Steiner/Wiener 2006; Lutz 2001). Allerdings ist offen, wieweit dabei auch die Sockelarbeitslosigkeit der über 30jährigen reduziert wird. Ein Szenarium von Nachwuchskräftemangel bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit ist wahrscheinlicher (detaillierter im Bericht zur Lage in Ostdeutschland Teil 4 und 6; Busch/ Land 2006).


Aber die demographische Entwicklung allein determiniert nicht die Beschäftigungsentwicklung. Viel wichtiger ist, ob die Freisetzung von Arbeit durch Produktivitätssteigerung auch in Zukunft dauerhaft größer bleiben wird als die Bildung von Arbeit durch Erweiterungsinvestitionen und Wachstum.


Wird die seit drei Konjunkturzyklen andauernde rezessive bzw. depressive Wirtschaftsentwicklung weiter andauern? Oder ist eine Erholung, ggf. sogar der Übergang in eine langfristig wieder dynamische Entwicklung denkbar? Man könnte zunächst darauf verweisen, daß lang anhaltende Rezessionslagen in der überschaubaren Geschichte der kapitalistischen Welt- und Nationalökonomie (also etwa seit 200 Jahren) im Prinzip drei Konjunkturzyklen dauerten (1814–1842, 1870–1893, 1928–1949) und dann von Phasen dynamischer Entwicklung (1843–1869, 1896–1913, 1949–1975) abgelöst wurden, die auch drei Konjunkturzyklen umfaßten. Rein statistisch wäre es also denkbar, daß der derzeit zu beobachtende konjunkturelle Aufschwung nicht nur eine kurze Unterbrechung einer weiterhin depressiven Lage ist, sondern der Beginn der Erholung, dem ggf. eine Phase längerfristiger dynamischer Entwicklung folgen könnte.


Aber ein Verweis auf die Vergangenheit allein ist kein Argument. Es könnte ja sein, daß die seit den 1980er Jahren andauernde Depression auf der Basis der kapitalistischen Wirtschaftsordnung grundsätzlich nicht zu überwinden ist, der „immerwährenden“ Prosperität der 1950er und 1960er Jahre also eine nun endgültig immerwährende Depression folgt. Es gibt aber durchaus Anzeichen für die Möglichkeit einer neuen Phase dynamischer Entwicklung, und zwar dann, wenn nicht nur konjunkturelle, sondern fundamentale Bedingungen für einen anhaltenden neuen Entwicklungspfad entstehen, wie dies in den 1890er oder 1950er Jahren der Fall war.


Die Entwicklungsdynamik der Nachkriegszeit beruhte auf der fordistischen Kopplung von Massenproduktion und Massenkonsumtion bei mit der Produktivität proportional steigenden Masseneinkommen. Dieser Entwicklungspfad erschöpfte sich in den 1970er Jahren, und zwar vor allem deshalb, weil er mit steigendem Verbrauch natürlicher Ressourcen verbunden war, vor allem der Energieressourcen, der Emissionen von CO2 und anderen Abprodukten. Je mehr man sich den Grenzen der Belastbarkeit dieser Ressourcen näherte, desto deutlicher verteuerten sich ihre Kosten, die terms of trade kehrten sich Ende der 1960er Jahre zu Lasten der Massenprodukte um, die steigenden Ressourcen- und Umweltkosten konterkarierten die Effekte der Produktivitätssteigerung durch Massenproduktion (economy of scale). Die lange Prosperität wurde durch eine lange Rezession mit schwachen und kurzen Aufschwüngen und längeren und tieferen Abschwüngen abgelöst.


Ein neuer Entwicklungspfad ist denkbar, wenn genau diese Grenze des fordistischen Regimes der Produktivitätsentwicklung überwunden wird, d.h. steigende Produktivität durch absolut sinkenden Ressourcenverbrauch (Energie, Emissionen, Rohstoffe) erreicht wird. Dann könnten die fundamentalen Ursachen der langen Rezession überwunden werden und eine neue lange Welle wirtschaftlicher Entwicklung beginnen. Mit einem Regime ressourcensparender Produktivitätsentwicklung wäre auch ein moderates Wachstum des Konsums, vor allem aber eine Verbesserung von Lebensqualität vereinbar.


Es hat lange gedauert, bis sich in der öffentlichen Diskussion der Standpunkt verbreitet hat, daß nur der Umbau in einen „Öko-Kapitalismus“ (Land 1996) aus der Krise führen kann. Noch bis heute sind Positionen stark, die den ökologischen Umbau der Produktions- und Konsumtionsweisen nicht als technologische, wirtschaftliche und soziale Produktivitätsrevolution hin zu einem neuen sozioökonomischen Entwicklungsmodell erkennen, sondern als Einschränkung oder Beschränkung wirtschaftlicher Entwicklung und dies je nach Orientierung begrüßen (Abschied vom Wachstum) oder ablehnen (weil Ökologie angeblich Wohnstand und Arbeitsplätze bedroht).


Aber es scheint so, als ob sich das Blatt wendet, und zwar nicht nur lokal oder national, sondern auch global. Gerade diejenigen, die Ökologie lange als wirtschaftsfeindlich verdächtigten und nur in kleinster Dosis einnehmen wollten, sind auf dem Sprung, nun massiv in eine „Energiewende“, einen „New Deal für eine ökologische Industriepolitik“ (Gabriel 2006) zu investieren, um dabei kräftig Geld zu verdienen und Wachstum zu generieren.


Der Einstieg in einen solchen neuen Entwicklungspfad könnte mit Entscheidungen für eine langfristig angelegte Strategie zum Umbau der Energiesysteme beginnen, die zunächst auf die Reduzierung der CO2-Emissionen zwecks Begrenzung der Klimafolgen einer globalen Erwärmung zielt. Man muß sich dabei vor Augen halten, daß der Energiemarkt der größte Markt der Welt ist und ein Umbau der Energiesysteme sowohl die Energieeffizienz bei der Herstellung und Anwendung von Wärme, Strom und Kraftstoffen als auch die Umstellung der Energieträger (erneuerbare Energien, Geothermie, CO2-freie Verarbeitung fossiler Energien) umfassen müßte. Die gesamte Produktion, die gesamte Infrastruktur und ein großer Teil der Konsumtion müßten sich nach und nach umstellen. Dies würde eine Vielzahl von umfangreichen Innovations- und Investitionsprozessen über Jahre und Jahrzehnte umfassen, die in der „sekundären Welle“ (Schumpeter) entsprechende Innovationen und Investitionen in andere Branchen nach sich ziehen – vor allem in Maschinen- und Anlagenbau, Elektroindustrie, Chemie, aber auch in dBauindustrie und Konsumgüterproduktion.


Ein solcher Paradigmenwechsel wirtschaftlicher Entwicklung würde mehrere Konjunkturzyklen umfassen, könnte somit eine geeignete Grundlage für eine lange dynamische Phase der Wirtschaftsentwicklung werden. Voraussetzung aber sind Bedingungen, die es zunächst den Vorreitern, zu denen Deutschland gehören könnte, ermöglichen, die Risiken und Probleme der Startphase durchzustehen. Noch ist unklar, ob die derzeit erkennbare Bewegung auf diesem Feld nur ein Zwischenhoch in einer noch weiter anhaltenden Depression darstellt oder ob sie eine grundlegende Erholung einleitet und in eine neue längere Phase wirtschaftlicher Prosperität münden könnte.


Aber selbst wenn die kommenden Jahre in eine dynamische Entwicklung führen – folgt daraus, daß viel zusätzliche Erwerbsarbeit benötigt wird, daß alle nachwachsenden Menschen eine Erwerbsarbeit finden und zusätzlich der über viele Jahre aufgebaute Sockel an Arbeitslosen vollständig abgebaut werden kann? Grundsätzlich kann man zwei begründete Standpunkte beziehen.


Eine Position lautet, daß langfristig Produktivitäts- und BIP-Wachstum im Gleichgewicht sein müssen, also die Effekte der Freisetzung von Arbeit durch die Effekte des Produktionswachstums auf lange Sicht kompensiert werden (so z.B. Flassbeck/Spieker 2001; Flassbeck 2005). Abgesehen von demographischen Schwankungen würde dies bedeuten, daß es langfristig wieder zu Vollbeschäftigung kommen muß. Dann wäre die in den letzten Jahrzehnten beobachtete dramatische Arbeitslosigkeit wie in den 1930er oder 1870er Jahren Folge einer langwelligen Depression (oder noch simpler, einer falschen Wirtschaftspolitik in der Rezession).


Die Gegenposition wäre, daß die Modernisierung der Produktions- und Kommunikationsmittel zu einem Produktivitätsniveau geführt hat, das auch bei hoher wirtschaftlicher Dynamik nicht mehr alle Arbeitskräftepotentiale absorbiert; eine Position, die kaum von Volkswirten, aber nicht selten von Soziologen und Politikwissenschaftlern vertreten wird. Volkswirtschaftlich würde dies bedeuten, daß auch in einer möglichen Phase dynamischer Entwicklung der Zuwachs der Produktivität dauerhaft größer wäre als der Zuwachs des Bruttoinlandprodukts und des privaten Konsums (was im übrigen auch bedeutet, daß die Arbeitnehmereinkommen nicht mehr im Maße der Produktivität steigen könnten!).


Eine Umwälzung der Produktions- und Konsumtionsweise erfordert enorme Investitionen, qualitativer Wandel ist ökonomisch gesehen auch Wachstum. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß auch in einer Phase dynamischer Entwicklung die Produktivitätseffekte über dem Wachstum liegen, die Qualität des Kapitalstocks sich also schneller verändert, als seine Größe zunimmt. Aus meiner Sicht kann man diese Frage nicht empirisch gesichert entscheiden.


Für eine strategische Debatte über den Umgang mit Arbeitslosigkeit und sozialer Segregation ist es aber nicht entscheidend, ob wir es mit einer „ewigen“ Tendenz zur Reduktion des benötigten Erwerbsarbeitsvolumens zu tun haben, oder nur mit 30jährigen Schwankungen. Die bisher beobachteten Zeiträume langer Rezessionen mit hoher Arbeitslosigkeit umfassen mehr als ein halbes, fast ein ganzes Erwerbsleben. Aus der Perspektive der Individuen sind sie viel zu lang, um mit einem Verweis auf eine künftige Vollbeschäftigung – vielleicht in 20 Jahren – „überbrückt“ zu werden. Es gilt also, aus der Entwicklung der vergangenen drei Jahrzehnte grundsätzliche Schlußfolgerungen für die Reorganisation moderner Gesellschaften und ihrer Sozialsysteme zu ziehen, die den Umgang mit Zeiten sinkenden Beschäftigungsbedarfs auf eine neue Grundlage stellen. Für die heute lebenden Menschen (und vielleicht auch für die in der nächsten langen Depression irgendwann in ferner Zukunft) ist es entscheidend, auch für lange Rezessionslagen eine institutionell neue Antwort auf die soziale Frage nach der Erwerbsarbeit zu geben. Wie kann in Zeiten, in denen die Freisetzung von Arbeit langfristig größer ist als die Bindung, der gesellschaftliche Arbeitszeitpool also sinkt, Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Segregation verhindert werden? Was ist die Alternative zum sekundären Integrationsmodus? Ostdeutschland ist einer der möglichen Orte, an denen eine Antwort auf diese Frage gefunden werden kann und muß, denn hier hat die Arbeitslosigkeit und der daraus folgende Ausschluß aus zentralen Teilhabedimensionen das Maß möglicher „Überbrückung“ längst überschritten.


 


Grundeinkommen statt Vollbeschäftigung?


Eine mögliche Antwort lautet: Wenn der Arbeitszeitfonds insgesamt sinkt, dann müssen für einen Teil der Bevölkerung im Erwerbsalter Möglichkeiten geschaffen werden, auch ohne Erwerbsarbeit „angemessen“ zu leben. Die marktliberale Variante dieser Idee, die die Unternehmens- und Vermögenseinkommen schonen will, ist die Ausgrenzung der Überflüssigen durch den sekundären Integrationsmodus bei gleichzeitig zurückgehenden und sich differenzierenden Arbeitnehmereinkommen – also der Zustand, den wir faktisch in Ostdeutschland haben, nur institutionell neu verfaßt und rechtlich festgeschrieben als „kleines“ Grundeinkommen bei faktischem Verzicht auf Erwerbsarbeit – bis auf gelegentliche Jobs als Dienstboten. Dies wäre offensichtlich ein weiterer Ausbau sozialer Segregation.


Eine andere Variante dieses Grundmodells wäre, aus der Not eine Tugend zu machen und in der exklusiven Befreiung von der Erwerbsarbeit den Eintritt in das „Reich der Freiheit“ zu sehen. Bedingungsloses Grundeinkommen ohne Erwerbsarbeit würde eine soziale Schicht von Eigenarbeitern schaffen, die ihr Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst bestimmen und sich den Dingen widmen, die von bezahlter Arbeit nicht oder nur schlecht erledigt werden können. Auch hier wird ein größerer Teil der Bevölkerung dauerhaft und endgültig aus der Erwerbsarbeit freigesetzt, aber ihre Einkommen wären deutlich besser und das Modell liefe eher zu Lasten der Vermögens- und Unternehmenseinkommen (auch zu Lasten der Investitionen, z.B. in neue ökologische Energiesysteme?), vor allem aber zu Lasten der mittleren und höheren Arbeitnehmereinkommen.


Aber selbst wenn dieses Grundeinkommen hoch genug wäre, wenn es auch finanzierbar wäre und selbst wenn es zudem politisch durchsetzbar wäre (denen gegenüber, die es finanzieren müssen) – handelt es sich nicht auch um eine Form sozialer Segregation? Im Extremfall um eine umgekehrte? Die gut ausgestatteten Grundeinkommensbezieher widmen sich allem, was schön ist, lebensweltlichen Sinn hat und Freunde macht, und sie halten sich zur Finanzierung ein Heer von Erwerbsarbeitern, die zwar ganz gut verdienen, aber auf disponible Zeit weitgehend verzichten? Wenn die Bedingungen den Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Grundeinkommen faktisch schwer oder gar unmöglich machen, man aus dem Stand der Grundeinkommensbezieher kaum in den der Erwerbsarbeiter wechseln kann oder umgekehrt, nutzt eine juristisch ganz „freie“ Wahl wenig. Wenn der Zugang zu Erwerbsarbeit durch verschlossene Arbeitsmärkte und Qualifikationsbarrieren verstellt oder der Zugang zum Grundeinkommen durch Kontingente eingeschränkt ist, haben wir es mit einer selektiven Sozialisation, mit einer qualitativen Segregation zu tun, die zu sozialen Schichten mit divergenten Teilhabeformen führt. Während die eine Gruppe nicht an der Erwerbsarbeit und den Erwerbseinkommen partizipiert (und also auch kaum an den Formen des Kampfs um Mitbestimmung, Mitentscheidung, Mitgestaltung wirtschaftlicher Entwicklung), ist die andere aus der Teilhabe an disponibler Zeit ganz oder weitgehend ausgeschlossen.


Alle diskutierten Modelle eines Grundeinkommens oder einer Grundsicherung, die die Frage nach einem tatsächlichen Zugang zur Erwerbsarbeit für alle nicht systematisch in ihr Konzept integrieren, haben m.E. den Fehler, soziale Segregation als unvermeidlich oder sogar wünschenswert hinzunehmen, es wird nur eine jeweils andere Segregationsvariante vorgeschlagen. Selbst dann, wenn die Entscheidung „freiwillig“ fällt, fällt sie unter dem „stummen Zwang“ der Verhältnisse. Zwar wäre eine freiwillige Entscheidung für die Teilnahme an einer Maßnahme oder einem Ein-Euro-Job oder auch eine finanziell bessere Ausstattung des ALG II eine deutliche Verbesserung der heutigen Lage, aber keine Überwindung sozialer Segregation. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Arbeitslosen nach Grundsicherung, Maßnahmen und Qualifizierungen nicht nur eine rechnerische „Chance“ hätten, sondern eine praktisch gesicherte Perspektive auf einen Arbeitsplatz.


 


Grundeinkommen und Vollbeschäftigung


Die Alternative dazu wäre, die zeitweilig oder anhaltend zurückgehende Erwerbsarbeit und die gleichzeitig wachsende disponible Zeit insgesamt gerecht zu verteilen, also Teilhabe an Erwerbsarbeit und an freier Zeit für jede und jeden sicherzustellen, und zwar nicht nur juristisch, sondern praktisch. Arbeitslosigkeit, die durch langfristig steigende Produktivität entsteht, ist ja an sich gewonnene freie Zeit, die den Individuen und der Gesellschaft für Tätigkeiten zur Verfügung stehen könnte, die nicht mittels Erwerbsarbeit verrichtet werden können oder sollen, also insbesondere für individuelle und gemeinschaftliche Eigenarbeit, für Kinder, soziale und ökologische Projekte, für Bildung, Qualifizierung und Kultur, wenn solche Tätigkeiten nicht kommerzialisiert werden können oder sollen. Nur die seit den 1980er Jahren entstandene neue Form sozialer Segregation bewirkt, daß disponible Zeit nicht als Wohlstand erscheint, sondern die Gestalt überflüssiger Zeit sozial Ausgegrenzter annimmt.


Eine gerechte Verteilung der disponiblen Zeit – und damit auch eine Neuverteilung der Erwerbsarbeit – bildet den Hintergrund der Konzepte, die Arbeitslosigkeit durch Arbeitszeitverkürzung bekämpfen bzw. zumindest reduzieren wollen. Dabei hatten in der Vergangenheit zwei Modelle großes Gewicht: die Verkürzung der Wochenarbeitszeit und die Verkürzung der Lebensarbeitszeit durch Vorverlegung des Rentenalters. Auch Sabbatjahre gehören zu diesen Vorschlägen.


Zweifellos hat die Wochenarbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden in den 1980er und 1990er Jahren dem Anwachsen der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt. Trotzdem hatte sie nicht den erhofften Erfolg. Die Reduzierung der Lebensarbeitszeit kollidierte mit den Finanzierungsproblemen des Rentensystems – inzwischen wird das Rentenalter nicht mehr reduziert, sondern wieder heraufgesetzt.


Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit kollidierte vor allem mit der sich durchsetzenden Strategie einer neoliberal begründeten Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Zudem zeigte sich auch, daß die Arbeitszeitverkürzungen, soweit sie durchgesetzt wurden (von 40 auf 38,5 Std.) nicht ganz die erhofften Arbeitsmarkteffekte hatten, weil ein großer Teil durch verstärkte Rationalisierung kompensiert wurde und nicht zu Neueinstellungen führte. Beide Modelle haben zudem das Problem, daß sie keine neuen kulturellen Formen der Nutzung disponibler Zeit herausfordern. Es handelt sich einfach um mehr Freizeit, die in Form längerer Wochenenden, längerer Urlaube und längerer Altersruhe durch mehr Konsum verbraucht werden muß – weshalb mehr Freizeit mit sinkenden oder stagnierenden Einkommen nicht kompatibel war. Eine über die fordistische Arbeits- und Konsumgesellschaft hinausweisende Verwendung disponibler Zeit ist m.E. nur möglich, wenn daraus neue gesellschaftliche Formen der Kombination von Erwerbs- und Eigenarbeit im Erwerbsverlauf entstehen. Dies bedeutet, gleichzeitig mit der Verkürzung der Arbeitszeit die Infrastruktur und die Kultur zu entwickeln, die eine selbst bestimmte und zugleich gesellschaftlich sinnvolle Nutzung von disponibler Zeit auf neue Weise erst möglich machen.


Wenn die gerechte Verteilung und sinnvolle Nutzung der gewonnenen Zeit nicht über eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung verwirklicht werden kann oder soll, sondern durch einen Wechsel zwischen Erwerbszeiten und erwerbsfreien Zeiten, dann wäre ein bedingtes und befristetes Grundeinkommen ein sinnvolles Instrument. Eine denkbare und von mir präferierte Lösung wäre ein Anspruch auf Grundeinkommensjahre nach einer bestimmten Zahl von Erwerbsjahren (zum Beispiel ein Grundeinkommensjahr nach jeweils fünf Jahren Erwerbstätigkeit), der im Laufe des Erwerbslebens flexibel eingelöst werden kann, aber auch innerhalb des Erwerbslebens eingelöst werden soll und nicht bis an das Rentenalter verschoben werden darf.


Niemand würde juristisch gezwungen, seine Grundeinkommensjahre in Anspruch zu nehmen, aber der Anspruch würde nach einer gewissen Zeit verfallen. Die Zahl der Menschen, die in eine Grundeinkommenskasse einzahlen, den Anspruch aber nicht nutzen, würde m.E. nicht sehr groß sein. Der Anspruch auf Grundeinkommensjahre wäre aber nicht auf die abhängige Beschäftigung begrenzt, sondern sollte für jede Art von Erwerbstätigkeit gelten. Alle Erwerbstätigen können Grundeinkommensjahre in Anspruch nehmen, alle Einkommen werden zu ihrer Finanzierung herangezogen.


Zu finanzieren wäre dies Grundeinkommen entweder über einkommensbezogene Umlage auf alle Einkommen oder einen Teil der Einkommensteuer, die in eine Grundeinkommenskasse fließen. Die Ausgaben hängen von der Relation zwischen Erwerbsjahren und Grundeinkommensjahren ab, die derzeit zum Beispiel bei Fünf zu Eins liegen könnte. Im Gegenzug entfallen Kosten für andere Sozialleistungen, etwa für ALG II, teilweise für ALG I und ein Teil der Folgekosten der Arbeitslosigkeit. Der Aufwand würde sich etwa in der Größenordnung der heutigen Kosten der Arbeitslosigkeit bewegen.


Mit einem solchen Grundeinkommen könn-ten Grundeinkommensjahre finanziert werden, in denen Grundeinkommensbezieher nach eigener Entscheidung sich ihren Kindern widmen (das Elterngeld wäre schon eine solche Form von bedingtem Grundeinkommen), sie könnten in einem Projekt eigener Wahl mitarbeiten oder selbst eins ins Leben rufen, sie könnten aber auch an einer längeren Bildungs- oder Qualifikationsmaßnahme eigener Wahl teilnehmen. Solche selbst bestimmte Bildung soll natürlich nicht die betriebsbezogene und von den Unternehmen zu finanzierende arbeitsbezogene Qualifizierung ersetzen. Aber sie würde eine davon unabhängige, nicht von den Bedürfnissen der Betriebe, sondern von denen der Individuen bestimmte und von ihnen disponierbare Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeit eröffnen bzw. ausweiten. Einerseits würde dies die Möglichkeit der eigenen beruflichen Entwicklung unabhängiger von jeweils betrieblichen Erfordernissen machen, also auch Neuorientierungen erleichtern und die Stellung der Arbeitnehmer im Verhältnis zu den Betrieben stärken. Zum anderen würde dadurch lebenslange Bildung auch unabhängig vom Erwerbszweck gefördert.


Der Vorschlag sieht den Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Grundeinkommensjahren in einer jeweils alternierenden Form vor. Paralleler Bezug von Grundeinkommen und Teilzeit-Erwerbstätigkeit soll nicht ausgeschlossen sein, aber eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Ausnahme darstellen. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens vermeidet der wechselseitige Ausschluß von Grundeinkommen und Erwerbsarbeit unmittelbare Wirkungen auf das Lohnniveau (mittelbare sind natürlich vorhanden, denn das Grundeinkommen muß durch Umlagen oder Steuern finanziert werden, genau wie die heutigen Sozialeinkommen, die es ablösen soll). Paralleler Bezug von Grundeinkommen und Teilzeiterwerbsarbeit könnte – zumindest, wenn dies in größerer Zahl praktiziert würde – die Gefahr mit sich bringen, wie ein Kombilohnmodell negativ auf das Lohnniveau zu wirken. Zweitens müßte in den Fällen der Kombination von Grundeinkommen und Erwerbsarbeit eine Kontrolle installiert werden, die überprüft, ob Bezieher eines halben Grundeinkommens tatsächlich nur die halbe Zeit erwerbstätig sind und das Grundeinkommen nicht als eine versteckte Lohnsubvention mißbraucht wird. Eine diskriminierende Praxis der Kontrolle aber sollte vermieden werden. Eine alternierende Nutzung (entweder Grundeinkommen oder Erwerbseinkommen; Grundeinkommen kann nur bezogen werden, wenn in dieser Zeit kein Erwerbseinkommen erzielt wird), kommt ohne Kontrolle aus. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, daß Einzelne Grundeinkommensbezug mit Schwarzarbeit kombinieren. Aber Schwarzarbeit gibt es auch im heutigen Sozialsystem, und sie kann und wird eben als Schwarzarbeit zu bekämpfen sein.


 


Überwindung der sozialen Segregation


Überwindung der sozialen Segregation bedeutet, den „sekundären Integrationsmodus“ selbst aufzulösen und Langzeitarbeitslosigkeit als soziales Problem zu beseitigen. Eine künftige Arbeitsmarktpolitik muß auf dem Grundsatz aufbauen, daß jede und jeder das Recht auf Partizipation an Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen hat. Da die Menge der Erwerbsarbeit begrenzt ist, sich verändert und Schwankungen unterworfen ist, kann dieses Recht durch die einzelnen Menschen nicht unbegrenzt wahrgenommen werden, sondern nur so weit, wie es das gleiche Recht anderer Menschen zuläßt. Das bedeutet: Das Recht auf Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen des einen Menschen begrenzt das der anderen.


Eine moderne Form des sozialen Rechts auf Arbeit wäre daher: Jede und jeder hat das Recht auf einen fairen Anteil an bezahlter Erwerbsarbeit, jede und jeder hat das Recht auf einen fairen Anteil an der disponiblen Zeit. Erwerbs- und Transfereinkommen müssen so gestaltet sein, daß sie den Lebensunterhalt sicherstellen, die Teilhabe an der materiellen und kulturellen Entwicklung und politische Partizipation ermöglichen und jedem Menschen den Aufbau einer selbst bestimmten Lebensperspektive ermöglichen. Der Staat hat die Pflicht, dieses Recht auf Arbeit und selbst bestimmte disponible Zeit durch die Gestaltung geeigneter Institutionen und Verfahren zu gewährleisten.


Was könnten die Instrumente sein, mit denen Langzeitarbeitslosigkeit beseitigt werden kann? Wie könnte die institutionelle Umsetzung eines Rechts auf einen fairen Anteil an der Erwerbsarbeit und an der disponiblen Zeit aussehen – eine Umsetzung, die zugleich mit den Prinzipien eines auf individueller Handlungsfreiheit gegründeten Rechtsstaats und einer kapitalistischen Marktwirtschaft vereinbar wäre? Im allgemeinen wird behauptet, daß dies grundsätzlich nicht möglich ist, wobei regelmäßig unterstellt wird, ein Recht auf Arbeit impliziere ein staatliches Zwangssystem der Arbeitszuteilung, eine planwirtschaftliche Verwaltung des Arbeitskräftepotentials. Das ist aber falsch. Es sind sehr wohl mit einer Marktwirtschaft kompatible Verfahren zur Umsetzung eines Rechts auf Arbeit denkbar.


 


Regulierung eines gleichgewichtigen Arbeitsmarktes


Die wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung eines Rechts auf Arbeit in einer Marktwirtschaft ist die Sicherstellung eines gleichgewichtigen Arbeitsmarkts, und zwar nicht nur in Zeiten längerer Prosperität, sondern auch in mehrere Konjunkturzyklen umfassenden Rezessionslagen. Nur in einem gleichgewichtigen Arbeitsmarkt kann der oben vorgeschlagene Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Grundeinkommensjahren funktionieren, kann eine negative Lohnentwicklung verhindert oder zumindest begrenzt werden und haben auch Arbeitnehmer die Chance, auf unzumutbare oder sich verschlechternde Arbeits- und Lohn-bedingungen mit Kündigung zu reagieren, weil sie keine großen Probleme hätten, einen anderen Arbeitsplatz zu finden.


M.E. sind die folgenden vier Instrumente als Rahmen geeignet, ein solches Recht auf Arbeit sicherzustellen, und als Mittel geeignet, mit denen die Gesellschaft vermittels des Staates einen gleichgewichtigen Arbeitsmarkt gewährleisten kann:


1. Absicherung, Gestaltung und auch Begrenzung von Sucharbeitslosigkeit (bis zu vier Monaten, im Ausnahmefall bis zu sechs Monaten);


2. Einführung eines bedingten Grundeinkommens zur Finanzierung von Grundeinkommensjahren, Anpassung des Verhältnisses von Erwerbs- und Grundeinkommensjahren an langfristige Schwankungen durch Kontraktion der Nutzung von Ansprüchen auf Grundeinkommensjahre in Prosperitätszeiten, Expansion in Rezessionszeiten;


3. Aufbau einer Infrastruktur zur sinnvollen Nutzung disponibler Zeit für Bildung, Qualifizierung, Kinderbetreuung und unbezahlte Eigenarbeit in sozialen, ökologischen und kulturellen Projekten;


4. Nutzung eines klein zu haltenden Ausgleichssystems öffentlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Tarifbedingungen, das als letzte Sicherung Mismatch kurzfristig ausgleicht.


Mit diesen Instrumenten könnten kurzfristige und langfristige Schwankungen des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage nach Arbeitsplätzen ausgeglichen und ein Gleichgewicht erreicht werden. Die kurzfristige Flexibilität des Systems würde im Kern auf einer Sucharbeitslosigkeit beruhen, die in den Größenordnungen von bis zu drei Prozent der Erwerbstätigen liegen kann und die auf eine Dauer von weniger als vier Monaten, nur in Ausnahmefällen sechs Monate begrenzt werden sollte. Damit wäre die Mobilität am Arbeitsmarkt sichergestellt, kurzfristige temporäre Schwankungen könnten ausgeglichen werden. In einigen Konjunkturzyklen würde dies schon ausreichen, um eine kurze und nicht tiefe Rezession durchzustehen. In Rezessionen, die länger als ein Jahr dauern und mehr als drei Prozent der Erwerbstätigen betreffen, müßte zusätzlich die Nutzung von Grundeinkommensjahren ausgeweitet werden.


Für eine lange Rezession, die mehrere Konjunkturzyklen umfaßt, wie wir sie seit 1975 beobachten, reichen diese Instrumente vielleicht noch nicht aus. Hier wäre es erforderlich, das Verhältnis von Grundeinkommens- zu Erwerbsjahren zugunsten von Grundeinkommensjahren durch den Gesetzgeber zu verändern und auf diese Weise einen größeren Teil des Arbeitsangebots befristet vom Markt zu nehmen. Dabei werden Finanzierungsprobleme in der Grundeinkommenskasse zu erwarten sein, die nur dann gelöst werden, wenn in den Jahren anhaltender Konjunktur Reserven angelegt und Rezessionsjahre gegebenenfalls mittelfristig mit Kreditaufnahme überbrückt werden. Eine Grundeinkommenskasse würde also nicht nur einen antizyklischen Einfluß auf den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die Einkommensströme und die Konsumnachfrage ausüben.


Zudem kann man davon ausgehen, daß die verstärkte Nutzung disponibler Zeit für Bildung und Qualifikation, aber auch für gesellschaftlich nützliche Projekte außerhalb der Erwerbsarbeit einen sachlich positiven Einfluß auf die Milderung und ggf. die Überwindung einer rezessiven Wirtschaftslage haben könnte.


Das vorgesehene Ausgleichssystem öffentlicher Beschäftigung als letzte Auffanglinie sollte sehr klein bleiben. Es dient weniger der Herstellung des Gleichgewichts am Arbeitsmarkt, es hat andere Funktionen. Der erste Grund ist rechtlicher Natur. Wenn jemand arbeitslos ist und die maximale Sucharbeitslosigkeit von vier, in Ausnahmefällen sechs Monaten ausgeschöpft ist, dann muß der Rechtsanspruch auf Erwerbsarbeit praktisch eingelöst werden, indem eine angemessene, der Qualifikation und dem Beruf entsprechende Erwerbsarbeit verbindlich vermittelt wird. Dies sollte vorzugsweise eine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt sein – und unter den Bedingungen eines ausgeglichenen Arbeitsmarkts wird dies in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle auch möglich sein. In einer kleinen Zahl von Fällen könnte es sein, daß temporär keine angemessenen Angebote vorliegen. Dann muß eine Qualifikation oder eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu Tarifbedingungen angeboten werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll also nicht die grundlegende Proportion von Arbeitsplätzen und Arbeitskräften regulieren, sondern notfalls ein lokales und qualitatives Mismatch überbrücken.


Unter solchen Bedingungen hätten die Individuen also immer die Möglichkeit, im Laufe der Sucharbeitslosigkeit zwischen einer selbst gesuchten Beschäftigung auf einem offenen Arbeitsmarkt, mehreren von der Arbeitsver-mittlung vorgeschlagenen angemessenen Arbeitsplätzen (darunter notfalls öffentlich geförderter Beschäftigung) zu wählen oder auch Grundeinkommensjahre zu nutzen, sofern Ansprüche bestehen.


Die Sicherung eines ausgeglichenen Arbeitsmarkts ist m.E. die zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des Rechts auf Arbeit und für die Begrenzung der Arbeitslosigkeit auf Sucharbeitslosigkeit. Sie sollte in Zukunft als Bestandteil der Sicherung eines dynamischen wirtschaftlichen Gleichgewichts behandelt werden, das den gleichen staatsrechtlichen Rang hat wie die Begrenzung von Inflation und die Förderung wirtschaftlicher Entwicklung.


Ein ausgeglichener Arbeitsmarkt ist die Voraussetzung dafür, daß im Rahmen von Sucharbeitslosigkeit in den meisten Fällen ein neuer Arbeitsplatz gefunden werden kann. Das bestehende Ungleichgewicht am Arbeitsmarkt dagegen ist die Ursache für das Zurückbleiben der Löhne hinter der Produktivitätsentwicklung und die negativen Wirkungen auf die Binnennachfrage. Sie ist die Ursache für die zunehmende Ungleichheit von Löhnen, die Entstehung eines Segments von Niedriglöhnen und die wachsende Ungleichheit zwischen oberem und unterem Lohnniveau. Und es bedingt auch die Erpreßbarkeit der Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ohne das dramatische Defizit an Arbeitsplätzen gäbe es keine Segregation des Arbeitsmarkts in einen primären und einen sekundären Integrationsmodus.


Schließlich ist ein ausgeglichener Arbeitsmarkt auch die Voraussetzung dafür, daß Möglichkeiten zur Unterbrechung der Erwerbsarbeit im Laufe des Erwerbslebens tatsächlich von der Mehrheit genutzt werden könnten, denn auf einem offenen Arbeitsmarkt ist es relativ leicht, nach einer Unterbrechung wieder Arbeit zu finden, weil Arbeitskräfte knapp und begehrt sind. Zudem würden Arbeitgeber dann in vielen Fällen auch interessiert sein, mit Arbeitnehmern, die ihr Grundeinkommensjahr nutzen wollen, eine Vereinbarung über die anschließende Wiederaufnahme der Beschäftigung zu schließen.


In dem hier vorgeschlagenen Konzept wird ein ausgeglichener Arbeitsmarkt fast ausschließlich dadurch gewährleistet, daß überschüssige Arbeitspotentiale temporär vom Markt genommen werden, und zwar dadurch, daß den Individuen über Grundeinkommensjahre disponible Zeit zur Verfügung gestellt wird, die sie innerhalb weiterer Spielregeln selbstbestimmt einsetzen können.


Eine Alternative wäre, nicht das Angebot an Arbeit zu reduzieren, sondern die Nachfrage nach Arbeit zu erhöhen. Dabei wird zumeist an öffentliche Investitionen und Arbeitsbeschaffung gedacht. Dieser Weg ist aus der Sicht des Autors ungeeignet, was wenigstens im Ansatz begründet werden soll. Zunächst muß man feststellen, daß Arbeitsbeschaffung durch speziell dafür aufgelegte Investitionsprogramme fast immer gescheitert ist oder zumindest nur unter Bedingungen gelungen ist, die heute weder gegeben noch wünschenswert sind (Autobahnbau der 1930er Jahre, Aufbau einer Kriegswirtschaft usw.). Zudem sind die damit verbundenen Kosten so hoch, daß man bestenfalls eine milde zyklische Krise (wie die von 1967 z.B.) durchstehen kann, aber keine über drei Konjunkturzyklen andauernde lange Rezession. Dann aber laufen solche Programme häufig darauf hinaus, überlebte Strukturen, die in der Rezession eigentlich aufgelöst, reorganisiert oder durch neue Entwicklungen ersetzt werden sollten, künstlich am Leben zu erhalten (Beispiel Steinkohlebergbau). Natürlich ist es gerade in Depressionszeiten sinnvoll, Innovationen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Qualifizierung, Kultur und Wissenschaften überproportional zu fördern. Aber hier geht es darum, Suchprozesse zu unterstützen, die den für die Überwindung einer langen Rezession erforderlichen Struktur- und Institutionenwandel voranbringen; und diesem Zweck soll-ten sie verpflichtet sein. Der zusätzliche Beschäftigungseffekt ist eine wünschenswerte Nebengabe. Wenn man aber Investitions- und Förderprogramme auflegt, deren erster Zweck darin besteht, Beschäftigung um der Beschäftigung willen zu organisieren, werden Strukturen entstehen, die den erforderlichen gesellschaftlichen Wandel eher behindern und Altes konservieren.


Mein wichtigstes Argument aber folgt aus einer anderen Sicht auf disponible Zeit. Die Sicherung des Gleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt durch Ausweitung der Arbeits-nachfrage mit Arbeitsbeschaffungs- und Investitionsprogrammen würde bedeuten, daß die gesellschaftlich produzierte disponible Zeit in zusätzliche Arbeitszeit verwandelt wird, das potentielle Reich der Freiheit zugunsten des Reichs der Notwendigkeit eingeschränkt wird. Der andere, mit der Reduzierung des Arbeitsangebots durch Ausweitung der Nutzung von Grundeinkommensjahren verbundene Weg aber bedeutet, die gewonnene Zeit nicht dem Staat und auch nicht über Subventionen den Unternehmen, sondern den Individuen in ihre Disposition zu geben. Dies würde die Kraft des lebensweltlichen Eigensinns der Menschen gegenüber der Welt des Wirtschafts- und Politiksystems in der Substanz stärken.


 


Anmerkungen


1 Segregation gab es auch in der Nachkriegsmoderne, aber sie war im wesentlichen Modernisierungsrückständen (z.B. im traditionellen Sektor, bezogen auf die Stellung der Frau, die Lage der Umsiedler oder der Ausländer) geschuldet, die durch Modernisierung tendenziell mehr oder weniger abgebaut oder reduziert wurden. Die Segregation der letzten zwei Jahrzehnte ist dagegen eine direkte Folge der neoliberalen Modernisierung, die unter den Rezessionsbedingungen der 1980er und 1990er Jahre durchgesetzt werden konnte.


2 In diesem Text wird von lang anhaltenden Prosperitätsphasen bzw. Rezessionsphasen gesprochen, die jeweils 25 bis 30 Jahre dauern und auch als lange Welle wirtschaftlicher Entwicklung interpretiert werden können. Mit Konjunkturzyklen sind in diesem Text immer so genannte Juglarzyklen, also Zyklen mittlerer Länge gemeint, die etwa sieben bis elf Jahre dauern. Dies ist ein Zugeständnis an den heute üblichen Sprachgebrauch. Inhaltlich lehnt sich meine Vorstellung weitgehend an Schumpeter (1961) an, der allerdings alle langen, mittleren oder kurzfristigen Schwankungen „Konjunkturzyklen“ nennt.


3 Hier wird der Unterschied zwischen sozialer Differenzierung und sozialer Ungleichheit deutlich. Soziale Differenzierung setzt qualitative Gleichheit, bezogen auf die Gestaltung der gesellschaftlichen Angelegenheiten und die Teilhabechancen, voraus, sie schließt funktionale Differenzierung und differente Einkommen nicht aus, ist aber an die Möglichkeit sozialer Perspektiven für jede und jeden, an soziale Transparenz und Aufwärtsmobilität zwischen sozialen Milieus gebunden.


 


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Dr. sc.oec. Rainer Land, Philosoph und Wirtschaftswissenschaftler, Thuenen-Institut Bollewick


 


aus: Berliner Debatte INITIAL 18 (2007) 2, S. 73-84