Recht Kurz: Zu Gast bei Freunden

Die Mannschaft des Bundesübungsleiters Wolfgang Schäuble mühte sich redlich, am Ende reichte es jedoch nicht für das Ziel, die Bundeswehr zur Fußballweltmeisterschaft auch für Aufgaben im Inland einzusetzen. Von einer geschwächten Abwehr kann indes nicht die Rede sein. Trotz Ausfalls des Luftsicherheitsgesetzes soll die NATO den Luftraum während der WM mit AWACS-Maschinen überwachen und die deutsche Luftwaffe ständig Kampfjets auf Abruf haben, um verdächtige Flugzeuge abzufangen. Am Boden wird ein Rekord-Aufgebot an Polizei und privaten Sicherheitsdiensten dafür Sorge tragen, dass die Spiele und Events ungestört verlaufen können.

Im Umfeld der Fußball-WM wollen Polizei und Verfassungsschutz außerdem mindestens 250 000 Menschen in einem "Akkreditierungsverfahren" auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Betroffen sind alle Personen, die Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen der Stadien erhalten, u.a. JournalistInnnen oder Servicebedienstete. DatenschützerInnen sehen in dieser bisher wohl einmaligen Massenüberprüfung einen in mehrerer Hinsicht unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, in die Freiheit der Presse und in die Berufsfreiheit, weil einigen dadurch der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht.

Während viele Begeisterte trotz dieser Hürden den FunktionärInnen der schwerreichen FIFA unentgeltlich als Volunteers über vier Wochen zur Seite stehen wollen, sichert der internationale Fußballverband seinen Umsatz von über 2 Milliarden Euro aus Sponsorengeldern und Fanartikelverkauf durch mit der Bundesrepublik vereinbarte Befreiungen von Steuer-, Zoll- und Arbeitsrechtsbestimmungen. An den Ausgaben des Staates für die Stadien, die Infrastruktur und vor allem die Sicherheit will man die FIFA nicht beteiligen. Da bieten sich andere Quellen: Wer AnhängerIn außergewöhnlicher Fanchoreographien oder der dritten Halbzeit ist, muss damit rechnen, als Hooligan im Rahmen eines Schnellverfahrens verurteilt zu werden. Ein ausländischer Fan, der "sein Gastrecht missbraucht" und eines der "15 fußballtypischen Delikte" begeht, hat "angemessene Sicherheitsleistungen" in Höhe von bis zu 1200 Euro zu hinterlegen.

Die Veranstaltung trägt den markenrechtlich geschützten Untertitel "Die Welt zu Gast bei Freunden". So mancher Gast wird sich fragen, wie sich das Ausrichterland erst benehmen wird, wenn sein Team leistungsgerecht in der Vorrunde ausscheidet. Der englische Fußballverband hat bereits eine böse Vorahnung: Er wies seine Supporter eindringlich an, keine Lieder aus dem Zweiten Weltkrieg zu singen. Insbesondere der Song "Ten German Bombers", der den Abschuss der deutschen Luftwaffe vor England thematisiert, soll nicht angestimmt werden.