Grundsicherung: Ein vergessenes PDS-Konzept

In den letzten Monaten hat die Diskussion zur Zukunftsfähigkeit sozialer Sicherung vor allem durch die Hartz-IV-Gesetze einen starken Aufschwung genommen. Die neue Bundesregierung setzt den Weg, ...

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der mit der Agenda 2010 markiert wurde, mit Konsequenz fort. Es geht um einen völligen Umbau der sozialen Beziehungen, um Veränderungen der politischen Kultur, der Modalitäten der Herstellung gesellschaftlicher Kompromisse und der Machtausübung - keinesfalls nur um eine Änderung von Modalitäten der Leistungsgewährung. Stellt man die Wirkungen der Privatisierungsprozesse der letzten Jahre in Rechnung, werden Tiefe und Breite des Umbruchs umso deutlicher.

Spätestens seit den achtziger Jahren spielen als Gegengewicht zu der seit Ende der siebziger Jahre einsetzenden Erosion des klassischen sozialstaatlichen Kompromisses Modelle eines Grundeinkommens, eines Existenzgeldes bzw. einer sozialen Grundsicherung eine große Rolle.

Vor allem seit Mitte der neunziger Jahre haben sich allerdings die Rahmenbedingungen dieser Debatten verändert. Auf der begrifflichen Ebene ist die Grundsicherung durch die entsprechenden Gesetze der Bundesregierung diskreditiert; mit den Konzepten eines Bürgergeldes oder der negativen Einkommensteuer existieren konkurrierende, neoliberal intendierte Modelle, die auf den ersten Blick den Forderungen nach Grundeinkommen oder Grundsicherung zu entsprechen scheinen. Vor diesem Hintergrund hängt die Entscheidung über eine Alternative zum neoliberal bestimmten Kurs im Bereich des Sozialen untrennbarer denn je mit grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Positionsbestimmungen zusammen.

Sozialpolitische Debatten sind immer ausgesprochen eng mit gesellschaftskonzeptionellen Debatten verzahnt. Sozialpolitik unterstellt immer ein bestimmtes Menschen- und Gesellschaftsbild. So müssen auch Gegenkonzepte zu den gegenwärtig bestimmenden Tendenzen im Umbau sozialer Sicherheit an Anforderungen und Kriterien gemessen werden, die ihre Wurzel in einem eigenen Gesellschaftsbild haben bzw. haben sollten.

Auf der einen Seite stehen Auffassungen, die einen armutsverhindernden Leistungsumfang und die Auflösung jeder Beziehung von Leistungsanspruch und Lohnarbeit in den Mittelpunkt stellen; auf der anderen Seite wird die Neujustierung des Verhältnisses von Arbeit, Lohnarbeit und sozialer Sicherung unter Einschluss eines armutverhindernden Leistungssockels als Ausgangspunkt gewählt.

Auf der einen Seite wird der repressive und zerstörerische Charakter von Lohnarbeit und Sozialsystemen hervorgehoben und jegliche emanzipatorische Wirkung eher verneint; auf der anderen Seite wird insbesondere die Einheit von Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen und in der Arbeitswelt als zentrale Frage betrachtet.

Dahinter stehen vor allem zwei unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich

1. Rolle und Bewertung der Lohnarbeit und
2. Charakter der bestehenden sozialen Sicherungssysteme.

Diese unterschiedlichen Blickwinkel haben weitgehende Folgen auf theoretischer wie auch praktisch-politischer Ebene, weshalb an dieser Stelle die Frage "Grundeinkommen vs. Grundsicherung" nicht ausgehend von den vertretenen Modellen, sondern ausgehend von der Funktion sozialer Sicherung in der Gesellschaft entwickelt werden soll.

Bei diesen Diskussionen werden oft drei Ebenen nicht deutlich voneinander abgegrenzt:

  • die Denkmöglichkeit anderer Wege sozialer Sicherung;
  • die materielle(wirtschaftliche) Möglichkeit anderer Wege sozialer Sicherung;
  • die politische und kulturelle Möglichkeit der Durchsetzung und sowie Akzeptanz anderer Wege sozialer Sicherung.

Vernachlässigt man die in Diskussionen immer präsente subjektive Seite (also die Beurteilung von Konzepten nicht nach Inhalt, sondern nach den sie vertretenden Personen), ist dabei die Unterschiedlichkeit in der Bewertung der Bedingungen, unter denen Veränderungen sozialer Sicherung ablaufen bzw. ablaufen könnten, oft eng mit der Vermischung dieser Ebenen verbunden. Die praktische Durchsetzbarkeit neuer Wege sozialer Sicherung hängt aber eben vom gemeinsamen zielgerichteten Handeln verschiedener gesellschaftlicher Gruppen ab, die diese ihre Gemeinsamkeit auf allen drei genannten Ebenen ausmachen müssen. Daher soll an dieser Stelle die Frage nach den Bedingungen in den Mittelpunkt gestellt werden.

Hier sollen nicht die Grundsicherungs- und -einkommenskonzepte in ihrer Breite zum Ausgangspunkt gewählt werden, sondern die Überlegungen, die Anfang der neunziger Jahre zur Entstehung des PDS-Grundsicherungskonzeptes geführt haben.

Zur Geschichte einer Fragestellung

Die Diskussion um die Zukunft sozialer Sicherung und um den politischen Stellenwert eines Grundsicherungskonzeptes stand am Anfang der sozialpolitischen Diskussionen in der PDS. Sie fand ihren konzentrierten Ausdruck in dem Antrag der Gruppe der PDS im Deutschen Bundestag zu einer sozialen Grundsicherung im Jahr 1993.1 Sie war das Ergebnis der Auseinandersetzungen um den Charakter der Deutschen Einheit, um die Frage der Bewahrung von Elementen des Sozialsystems der DDR und um deren Verbindung mit Forderungen der sozialen Bewegungen in der Alt-BRD. Insoweit unterschied sich der Ausgangspunkt der PDS-nahen Diskussion von der der alt-bundesdeutschen. Das PDS-Konzept verstand sich weitgehend gesellschaftskonzeptionell und war am Anfang der neunziger Jahre mit einer konsequenten Orientierung auf die Bewahrung und Weiterentwicklung einer ausgebauten sozialen Infrastruktur verbunden, inspiriert auch durch die Sozialstaatscharta der Volkskammer vom März 1990. Das Konzept versuchte, das Prinzip des Rechts auf Arbeit mit dem Recht auf Muße und auf Selbstentfaltung zu verbinden, wobei diese Verbindung vor allem auf der Demokratisierung von Sozial-, Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik beruhen sollte. Die Bemühungen um eine weitgehend "ruhige" Bewältigung des Vereinigungsprozesses ließ einen breiten Sektor aktiver Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik entstehen, der durchaus Ansätze aktiver arbeitsplatzschaffender und wirtschaftsgestaltender Politik hätte bieten können. Die sozialen Sicherungssysteme standen zwar bereits unter Beschuss, schienen aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Sie sollten Ausgangspunkte für die Durchsetzung einer sozialen Grundsicherung wie auch ein Bezugspunkt für die Schaffung der dafür erforderlichen Bündnisse sein. Vor allem ging es darum, Ansatzpunkte für die Überwindung der Trennung von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen einzuschließen. Es wurde eine Balance zwischen den Erfordernissen der materiellen, geistigen und strukturellen Reproduktion der Gesellschaft und den individuellen Lebensansprüchen angestrebt. Eingeschlossen waren daher Forderungen nach einem Mindestlohn und nach Arbeitszeitverkürzung. Insofern trug es einen sehr weitgehenden strategischen Charakter und bot durch die Bezugnahme auf die Entwicklung von Elementen sozialer Grundsicherung in den bestehenden Sicherungssystemen Ansatzpunkte für die unmittelbare gesellschaftliche Aktion.

Dieses Konzept entstand in einer spezifischen politischen Situation des Umbruchs und der Neuorientierung der verschiedenen politischen Kräfte in der Bundesrepublik, die durchaus angesichts der allseitigen Verunsicherung Optionen der Umsteuerung hätte bieten können.

Das wichtigste Merkmal des damaligen Antrages bestand in seiner Komplexität. Es ging nicht nur darum, einen Leistungskatalog notwendiger finanzieller Absicherungen aufzustellen. Es ging auch darum zu zeigen, wie durch Veränderungen in der Wirtschafts-, Finanz- und Beschäftigungspolitik wesentliche Voraussetzungen für die Realisierung eines solchen Konzeptes geschaffen werden können. Gleichzeitig sollte gezeigt werden, dass eine neue Qualität sozialer Sicherung auf der Grundlage der vorhandenen sozialen Sicherungssysteme durch ihre Weiterentwicklung möglich sein könnte.

Im Kern ging es in dem erwähnten Konzept um folgende Punkte:

  • die Sockelung der existierenden sozialen Leistungen auf einem Niveau, das Armut verhindert; dieses Element wäre einfach einzuführen und wäre im bestehenden System der Einstieg in Veränderungen; es wäre die Möglichkeit gegeben, die Sozialhilfe auf ihre ursprüngliche Funktion, zeitweilige extreme Notlagen zu lindern, zurückzuführen;
  • die Verallgemeinerung des Rechtsanspruches auf soziale Leistungen;
  • die Durchsetzung eines Mindestlohns und von Arbeitszeitverkürzungen;
  • die Durchsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik, die ein allgemeines Recht auf Arbeitsförderung einschließt und Beschäftigungspolitik mit Struktur- und Wirtschaftspolitik verbindet und eine prinzipielle Reform der Bundesanstalt für Arbeit einschließt; ein Ausläufer dieser Diskussion ist das Konzept eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors;
  • die gesellschaftliche Kontrolle der Strukturpolitik und ihre Orientierung an beschäftigungspolitischen Zielen; diese Sichtweise war vor allem auch durch die Erfahrungen mit den strukturpolitisch bedeutsamen Potenzialen von Beschäftigungsgesellschaften in den ostdeutschen Bundesländern und den wirtschaftsdemokratischen Debatten verknüpft;
  • die durchgreifende Demokratisierung der sozialen Sicherungssysteme sowie aller Entscheidungsprozesse, die unmittelbare Wirkungen für die sozialen Sicherungssysteme haben - insoweit ergaben sich hier auch Ansätze zu Diskussionen zur betriebs- und unternehmensverfassungsrechtlichen Debatte. Entscheidende Argumente, mit denen die Demontage der bestehenden Sozialversicherungssysteme begründet wird, sind die Vorwürfe der Verbürokratisierung, Ineffizienz und mangelnder Qualität. Die Lösung wird in der Einführung "marktkonformer " Instrumente und Prinzipien gesehen - "Kundenorientierung", Teilprivatisierung von Leistungen, kostenorientierte Maßstäbe in der Leistungsbewertung und Regionalisierung von Beiträgen und Leistungsprofilen. Die Probleme, die diesen Wertungen zugrunde liegen, sind real und offensichtlich - allerdings lassen sich die Ursachen nicht darauf reduzieren, dass es sich bei den Sozialversicherungen um selbstverwaltete Organisationen handelt. Im Gegenteil - die Stärkung des Charakters dieser Strukturen als selbstverwaltete sollte ein enormes inneres Veränderungspotenzial freisetzen können. Gleiches gilt auch für eine sinnvolle Gestaltung von Qualitätsstandards.

Die Hauptlinie in der Diskussion über Grundsicherungs- bzw. Grundeinkommensmodelle, die naturgemäß in einer westdeutschen Tradition stand und steht, speiste sich allerdings aus einer anderen Quelle. Hier stand sehr stark der Aspekt der Armutsverhinderung (so das Modell des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) bzw. die Lösung aus dem Zwang zur Lohnarbeit im Mittelpunkt. Die Überlegungen stützten sich auf die Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände, dass Sozialhilfe eben nicht armutverhindernd wirkt, und in anderen Bereichen darüber hinaus auf die Vereins- und Selbsthilfe-Infrastruktur, die sich nicht nur oder nicht vordergründig in politischer, sondern auch oder vorrangig in kultureller Opposition zum herrschenden System befand. Die Gewerkschaften standen dem letztgenannten Spektrum neutral oder ablehnend gegenüber, da dort Forderungen nach aktiver Beschäftigungspolitik etc. auf wenig Gegenliebe stießen.

Während die vorrangig westdeutschen Traditionslinien sich erhalten und reproduziert haben, ist der eher synthetische Ansatz, den das PDSKonzept von 1993 vertrat, weitgehend zurückgedrängt worden. Warum dies so gekommen ist, soll an dieser Stelle nicht untersucht werden. Klar ist, dass dabei auf der einen Seite politische Gründe, auf der anderen Seite Wirkungen der unverarbeiteten kulturellen Brüche innerhalb der Linken (nicht zuletzt zwischen der west- und der ostdeutschen Linken) maßgeblich sein dürften.2

Einige Ausgangspunkte

Sozialstaat und das System sozialer Sicherung können nicht als Institutionen verstanden werden, die aus irgendwelchen Gründen ein bestimmtes Lebensniveau aufrecht erhalten wollen, sondern als die Fixierung eines bestimmten gesellschaftlichen Kompromisses, der eine relative Stabilität gesellschaftlicher Beziehungen anstrebt und sich auf einen gewissen sozialen Ausgleich gründet.

Es geht also um Macht und um die Organisation von Machtausübung. Soziale Sicherheit und soziale Leistungen sollen befriedend wirken, aber auch repressiv gegenüber all denen, die nicht den Erfordernissen, wie sie durch die Arbeit in kapitalistischen Unternehmen gesetzt werden, entsprechen können oder wollen. Dieser Kompromiss umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturell-ideologische Komponenten und schließt nicht nur einen bestimmten Typ der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit, sondern zwischen und in allen sozialen Schichten der Gesellschaft ein. Die Verschiebung der damit verbundenen Relationen zwischen konsensualen und repressiven Momenten macht einen Gutteil der Auseinandersetzungen um die Zukunft des Sozialstaates aus und charakterisiert vor allem die Hartz-Gesetze als Systembruch "von oben" (mehr noch als etwa das Aufbrechen der formalen Parität von Beschäftigten und Unternehmen bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme).

Zumindest für Deutschland ist dabei der Ausgangspunkt der Veränderungen des Bedingungsgefüges ein sehr stark mit der "deutschen Einheit" verbundener ideologischer Umbruch.

Eine Achse dieses Prozesses bildet die grundlegende Veränderung des herrschenden Menschenbildes und - hinter dieser Fassade - der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Erstmalig für die Bundesrepublik (neu) wurde durch die Freistaatenkommission Bayern/Sachsen Mitte der neunziger Jahre mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik dieser Bruch umfassend skizziert und wird seitdem mit vielfältigen ideologischen und gesetzgeberischen Instrumenten vorangetrieben. Den Bürgern soll die Illusion vermittelt werden, aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang aussteigen und nur für sich selbst durch optimale Kombination aller Marktangebote das private Lebensglück schneidern zu können. Dabei soll alles erlaubt sein, was die gegebene Gesellschaft, d. h. das Primat der Kapitalverwertung (gekleidet in einen bestimmten Wertehaushalt), nicht in Frage stellt. Um einem solchen Gesellschaftsbild Durchschlagskraft zu verschaffen, soll der Status des Lohnabhängigen verunsichert werden, er soll aus den solidarischen Bindungen endgültig gelöst werden, die der Ware Arbeitskraft historisch das Gewicht verliehen haben, das sie in der Bundesrepublik (alt) hatte. Diese Verunsicherung diskreditiert natürlich gleichzeitig die öffentlichen Sozialversicherungssysteme (die übrigens entgegen der vorherrschenden Propaganda keine staatlichen sind), und das ist wohl auch gewollt oder wird mindestens billigend in Kauf genommen. Der damit verbundene Verlust der einzigen Ressource, die den Lohnabhängigen bedingungslos zur Verfügung steht, ihrer Solidarität, ist es, worum es geht. In einer Gesellschaft privat ausgehandelter Versicherungen und deregulierter Tarifsysteme ist diese Ressource nur schwer zu rekonstruieren. Der Unternehmer scheint immer das Marktargument für sich zu haben, der Anbieter von Arbeitskraft wird kaum in der Lage sein, seine ökonomische Potenz als Besitzer einer Versicherungspolice, eines Bausparvertrages oder etwas ähnlichem in den Verhandlungen um einen Arbeitsplatz eindrucksvoll zur Geltung zu bringen. Diese Verschiebung eines die Gesellschaft prägenden Kräfteverhältnisses wird durch die Privatisierung weiterer Elemente öffentlicher Daseinvorsorge noch verstärkt. Die Einschränkung öffentlicher, d. h. für alle Menschen gleichermaßen zugänglicher Räume (materieller wie geistiger), entfremdet von der Gesellschaft, entzieht der Solidarität die Grundlage des gemeinsamen Erlebens sozialer Unterschiede, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten und verschiebt damit zwangsläufig das Verhältnis zur Ausgestaltung sozialer Sicherung.

Erst diese primär ideologisch und kulturell vermittelte Verunsicherung und Angst der Beschäftigten und die damit verbundene organisatorische Schwächung der Gewerkschaften macht den umfassenden Angriff auf die Arbeitslosen, wie er sich in den Hartz-Gesetzen (nicht nur in Hartz IV) manifestiert, möglich. Andererseits ist die nachhaltige Verunsicherung der Beschäftigten das letztendliche Ziel der Vorstöße.

Verunsicherung, Angst und fortschreitende Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge haben ihre Grundlagen in entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Prozessen, in veränderten politischen Strukturen und Verhältnissen in den Unternehmen sowie in Wechselwirkungen zwischen technologischen und arbeitsteiligen Beziehungen in nationalem und globalem Maßstab.

Die angesichts des gesellschaftlichen Reichtums durchaus gegebene Denkmöglichkeit grundsätzlicher Brüche in der Qualität sozialer Sicherung steht vor diesem Hintergrund in deutlichem Gegensatz zur Akzeptanz eines solchen Bruches im praktischen Verhalten (auch im Wählerverhalten). Letzteres mag im Widerspruch zu der verbreiteten Einsicht, grundsätzliche Alternativen seien nötig, stehen, ist aber eine entscheidende Bedingung, wenn es um die Durchsetzung von Alternativvorstellungen geht. Die erwähnte Diskreditierung und Degradierung bestehender sozialer Sicherungssysteme lässt entscheidende Vermittlungsglieder zwischen der konkreten, handgreiflichen, gesellschaftlichen Organisation sozialer Sicherung und dem individuellen Erleben sozialen Ausgleichs verschwinden. Auf die Frage, ob bzw. wie die Rekonstruktion einer derartigen Vermittlung möglich, wünschenswert, nötig ist, werden mit den verschiedenen Modellen sozialer Grundsicherung bzw. eines Grundeinkommens unterschiedliche Antworten gegeben. Dahinter steht wiederum die Frage nach dem Verhältnis von Gesellschaftlichkeit und Individualität bzw. individuellem Anspruch auf Existenzsicherung.

Vom Problem her Modelle entwickeln

Soziale Sicherungssysteme konstituieren sich also nicht aus einem individuell entwickelten Anspruch heraus, sondern im Kontext eines gesellschaftlichen Ganzen und eines Menschenbildes. In diesem Sinne sind sie nicht pure Ableitung aus der Ökonomie, sie existieren aber auch nicht losgelöst von ihr. Soziale Sicherungssysteme setzen Notwendigkeiten von wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Entwicklung um. Sie sind "Mittel" - sie reproduzieren einen bestimmten Typ von Persönlichkeit und ein bestimmtes Kräfteverhältnis in der Gesellschaft, "Ziel" - sie geben den Persönlichkeiten die Möglichkeit, sich zu verändern. Sie schaffen Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten gegenüber Ansprüchen der jeweils anderen gesellschaftlichen Interessengruppen (repräsentieren insoweit durchaus das "Reich der Freiheit"), bringen aber auch Notwendigkeiten und Forderungen der Gesellschaft gegenüber den Leistungsberechtigten zur Geltung - und dies sowohl in Umfang wie auch Organisationsform der Sicherung. Damit verwandelt sich jede als bedingungslos deklarierte Leistung, wie eben das bedingungslose Grundeinkommen, unter der Hand notwendig in eine bedingte - die bewusste Thematisierung und Diskussion der Bedingtheiten gehört also immer mit in einen sozialpolitischen Ansatz.

Unter diesem Gesichtspunkt liegt eines der Kernprobleme der Debatten um ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass versucht wird, einen archimedischen Punkt zu finden, von dem aus das System aus den Angeln zu heben wäre. Die einseitige Fixierung auf die individuelle Leistung zieht das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens aus dem gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang, der erst wieder über die These, diese Form der Absicherung würde dann zu einer spontanen Erweiterung von solidarischer Selbstorganisation führen, hergestellt werden muss. Die Forderung bleibt so, trotz der nun hergestellten Verbindung von Grundeinkommen, Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung, eine Ein-Punkt-Forderung, die zwar weitere Konsequenzen für die soziale Sicherung und die Politik überhaupt hat, diese aber nicht explizit zum Gegenstand der Diskussion macht. Damit lässt das Konzept zu viel Raum für zu viele gegensätzliche Interpretationen und Wege - genannt seien negative Einkommensteuer oder Bürgergeld. Die Breite der Ausdeutung einer Forderung, die vorteilhaft sein kann, erweist sich hier als ungünstig, weil die konzeptionelle Entkopplung von sozialer Sicherung und Arbeit (nicht nur Lohnarbeit!) sofort in eine Trennung, wenn nicht gar Entgegensetzung von Lohnarbeitenden und Nicht-Lohnarbeitenden umschlägt. Die sich im zunehmenden Druck auf die Lohnarbeitenden und in der Hypertrophierung der Finanzmarkt-Einkommen (auch durch Privatisierung von sozialer Sicherung, vor allem der Altersvorsorge!) manifestierende Diskreditierung der gesellschaftlich organisierten Arbeit wird so, sei es gewollt oder nicht, fortgeführt. Die inzwischen allseits präsente Philosophie, "Wer arbeitet, ist zu blöd, sein Geld ordentlich anzulegen ", ist so nicht positiv zu brechen.

Vor diesem Hintergrund scheint mir der entscheidende Mangel der Grundeinkommenskonzeption darin zu bestehen, dass sie keinen Raum für die zentrale Frage der Demokratisierung (verstanden als solidarische Gestaltung) sozialer Sicherung lässt.

Dies hängt mit einer Reihe von Faktoren zusammen, die z. T. aus Entwicklungen der jüngeren Zeit, z. T. aus gesellschaftskonzeptionellen Grundpositionen resultieren.

Erstens wäre anzumerken, dass das Konzepte des bedingungslosen Grundeinkommens ausgehend von der konkreten Interessenlage einer prekarisierten gesellschaftlichen Schicht entstanden ist. So wie dies auch z. B. gewerkschaftliche Konzepte tun, reflektiert es wirkliche Lebensbedingungen und Lebensperspektiven, Erfahrungen mit den bisherigen Systemen sozialer Sicherung und den Möglichkeiten, gesellschaftliche Bündnisse gegen deren repressive Tendenzen zu schaffen oder eben nicht schaffen zu können. Es versucht, eine Norm zu formulieren, die zum Kriterium für "gut" oder "schlecht" anderer Interessenlagen und Konzepte erklärt wird, kurz gesagt, das eigene Interesse als allgemeines Interesse zu setzen. Wie gewerkschaftliche Konzepte etwa das kollektive Subjekt setzen, in diesem Sinne kollektive und solidarische Formen sozialer Sicherung großen Stils als normal betrachten können, müssen die Grundeinkommenskonzepte das Individuum, den individuellen Rechtsanspruch, dessen Befestigung und Verteidigung zum Bezugspunkt nehmen. Tatsächlich liegt hier ein Berührungspunkt zu Konzepten, wie etwa dem Bürgergeld oder der negativen Einkommensteuer. Konsequent spricht die KAB bei "ihrem" Grundeinkommensmodell entsprechend von einem Instrument zur Schaffung einer "solidarischen Marktwirtschaft".3 Dies scheint eine durchaus realistische Charakteristik der Reichweite von Grundeinkommenskonzepten zu sein, sofern Marktwirtschaften solidarisch sein können.

Das zweite Problem ist eng damit verbunden. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird konzeptionell an (individuelles) Einkommen gebunden. Bei Werner Rätz u. a. heißt es im ersten Abschnitt zur Definition des Grundeinkommens: "Menschen brauchen ein Einkommen, damit sie ihre Bedürfnisse erfüllen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können."4 Dieser Satz scheint richtig, ist aber in der Tat falsch. Menschen brauchen in dieser Gesellschaft auch ein Einkommen, um Bedürfnisse erfüllen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können - sie brauchen aber in dieser Gesellschaft schon auf sozialem Gebiet noch viel mehr.5 Die Autoren greifen diesen Gesichtspunkt an anderer Stelle auf, finden aber keine Vermittlung zwischen der konstatierten Wertschätzung solidarischer Absicherung, den Konzepten einer sozialen Infrastruktur und dem eigenen Grundeinkommenskonzept.6 Diese Vermittlung könne die Diskussion um das rundeinkommen selbst sein 7 - wobei dann allerdings die (zutreffenden) Fragen grundsätzlicher Umverteilung und repressionsfreier sozialer Sicherung angesprochen werden. Nicht einsichtig bleibt, warum dazu das Grundeinkommen zwingend nötig ist. Es ließe sich mit gleichem Anspruch der Umbau der bestehende Sicherungssysteme als Aufgabe formulieren.

Das dritte und letztlich entscheidende Problem liegt in der Bewertung von Arbeit und Lohnarbeit, in der Beurteilung ihrer Rolle für die Herstellung von Gesellschaftlichkeit. In diesem Kontext wird bedingungsloses Grundeinkommen als Reflex eines realen Verlustes der Sozialisierungskraft der Arbeit bzw. der Lohnarbeit betrachtet, wobei nicht immer scharf zwischen beiden unterschieden wird. Gesellschaftlichkeit wurde und wird nie nur über Lohnarbeit hergestellt. Gesellschaftlichkeit wird auch über Hausarbeit, ehrenamtliche Arbeit, Nachbarschaftshilfe, freiberufliche Arbeit und in unendlich vielen anderen Formen hergestellt. Allerdings werden diese Formen, und insoweit ist der Ansatz nicht falsch, von Lohnarbeitsverhältnissen geprägt. Langzeit-Massenarbeitslosigkeit auf der einen, die Auflösung der klassischen Lohnarbeitermilieus, die Ausweitung von Schein- und prekären Selbstständigkeiten und die sinkende Bedeutung gewerkschaftlicher Organisationsformen auf der anderen Seite deuten darauf hin, dass die Sozialisierungskraft des Lohnarbeitsverhältnisses sinken könnte. Wir sehen hier davon ab, dass die beschriebenen Entwicklungen für weite Teile der Welt (noch?) nicht relevant sind, diese Tendenzen somit möglicherweise auch durch eine ungerechte internationale Arbeitsteilung induziert sein können. Betrachtet man die Wirklichkeit, zeigt sich jedoch, wie sehr Arbeit, auch Lohnarbeit, Gesellschaftlichkeit vermittelt - und sei es auch nur von ihren Resultaten her.

Die Lohnarbeit war bisher die dominierende Form, in der sich der gesellschaftliche Charakter der Arbeit unter kapitalistischen Verhältnissen manifestierte. Arbeit ist mehr denn je vergesellschaftete Arbeit - ihre Wirkungen hängen in nie gekanntem Maße von Kooperationsfähigkeit, Bildung und Verantwortungsfähigkeit ab. Damit erweitert sich der Kreis der notwendigen Arbeiten, gerade auch im sozialen Bereich, in der Kultur, in der Bildung. Es stellen sich neue Fragen nach Arbeitsbedingungen (vor allem nach Arbeitsintensität) oder nach der Verantwortung für die Resultate der Arbeit (z. B. die Problemfelder Atom- und Gentechnologie, Energietechnologien). Die Frage ist nun tatsächlich, ob angesichts der bekannten Probleme die Form der Lohnarbeit die ist, die diesem Grad von Vergesellschaftung entsprechen kann, oder ob andere Formen gesellschaftlicher Arbeit nötig sind. So oder so bedeutet die Dominanz bei der Gestaltung der Vergesellschaftung, das Kommando über vergesellschaftete Arbeit Macht über die Gesellschaft - unabhängig von der Zahl der tatsächlichen LohnarbeiterInnen.

Die Alternative zur Realität der Lohnarbeit kann nicht der Ausstieg aus der "Arbeit" sein, wie auch nicht der Rückzug in subsistenzorientierte Eigenarbeit. Modelle alternativen Wirtschaftens werden gesellschaftliche Arbeit, d. h. in diesem Zusammenhang kooperative Arbeit leisten müssen, wenn die Gesellschaft schon von ihren materiellen Grundlagen her nicht ausein-anderfallen soll. Insoweit wird das entsprechende System sozialer Sicherung die Fähigkeit zur Kooperation und zu vergesellschafteter Arbeit stützen und insoweit also auch arbeitsorientiert sein müssen. Insofern wird das System auch Grenzen der Freiheit fixieren müssen - auf absehbare Zeit in allen denkbaren politischen Konstellationen, auch in einer egalitären Gesellschaft. Dies bedeutet natürlich einen impliziten Widerspruch Freiheit und Notwendigkeit - aber dieser Widerspruch wird letztlich die Gesellschaft immer voranbringen; er ist nicht wegzudefinieren, man muss einen Weg finden, auf dem die beiden Seiten - die wachsenden Ansprüche und die mit ihrer Befriedigung einhergehenden Notwendigkeiten - immer wieder in ein harmonisches Verhältnis gebracht werden können.

Wenn vor allem von gewerkschaftlicher Seite Grundeinkommenskonzepte kritisiert werden, so entspringt das oft dem Empfinden, dass die Vertreter von Grundeinkommenskonzepten diesem Widerspruch, wie er sich denen, die noch in relativ festen Lohnarbeitsverhältnissen stehen, tagtäglich zeigt, ausweichen. Bei allen katastrophalen Unzulänglichkeiten erschienen die bisherigen sozialen Sicherungssysteme immer noch als Ansatzpunkt, um die Vermittlung des genannten Widerspruchs wenigstens ansatzweise in Gang setzen zu können. Zutreffend stellen Rätz u. a. fest: "Wenn eine Gesellschaft weiter kommen will, wenn Menschen ihre Verhältnisse ändern wollen, dann müssen sie sich vielmehr in diese Veränderungsprozesse selbst hineinbegeben und kämpfen...Erst der Kampf um Veränderungen verändert die Kämpfenden selbst...Wer eine Gesellschaft aus freier Übereinkunft will, wird darum kämpfen müssen."8 Warum, so könnte man jetzt aber polemisch fragen, sind dann die Orte, an denen "freie Übereinkunft" möglich wird, nicht Gegenstand des Konzepts? Wo ist der Ort der "freien Übereinkunft", wenn in der Erklärung zur Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.PDS (BAG) die Rede davon ist, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme schrittweise ersetzt werden sollen? 9

Stellt man all dies in Rechnung, besteht ein Widerspruch zwischen dem Radikalitätsanspruch und der tatsächlichen Radikalität. Nüchtern betrachtet hat das Konzept so viele Schwächen und Lücken, wie die meisten anderen sozialpolitischen Konzepte auch. Nötig ist nicht gegenseitiges Missionieren, sondern ein ergebnisoffener Diskurs, der eine ehrliche Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen alternativer Sozialpolitik einschließt.

Schlussbemerkung

Wie man sicher bemerkt hat, steht der Autor den Existenzgeld- und Grundeinkommensmodellen aus verschiedenen Gründen skeptisch gegenüber. Dabei geht es nicht um eine durch andere Autoren vermutete Nichtfinanzierbarkeit, auch nicht vorrangig um die von weiteren vermutete Gefahr, dass bei Einführung dieser Sicherung niemand mehr arbeiten würde. Das Grundproblem besteht meines Erachtens, wie weiter oben bereits ausgeführt, darin, dass die Forderung nach einem Grundeinkommen zu eng ist. Als Ein-Punkt-Forderung mit Konzentration auf die Geldleistung als solche verdrängt sie andere entscheidende Probleme der sozialen Sicherung aus der Auseinandersetzung. Vor allem die Demokratisierung sozialer Sicherung, der Kampf um die Art und Weise, wie über Leistungen und Strukturen sozialer Sicherung insgesamt entschieden wird, erscheint mir als der viel wichtigere Zugang zu einer repressionsfreien Sozialpolitik. Erst ein solches Herangehen erlaubt es, Übergänge vom jetzigen Zustand zu einer neuen Qualität der Sozialpolitik zu sichern, die für breite Teile der Bevölkerung nachvollziehbar ist und eine nachhaltige Verschiebung der Machtverhältnisse in Bezug auf das Soziale absichert. Die eine Gleichgewichtigkeit von Veränderungen im Wirtschaftlichen und Sozialen konzeptionell einbindet und schließlich Antwort auf die mit einem derartigen Systemwechsel unvermeidlich verbundenen rechtlichen Fragen, insbesondere die Überleitung von mit Anwartschaften verbundenen Leistungsansprüchen, geben kann. Die Betonung des Ansatzpunktes Demokratisierung bedeutet aus meiner Sicht auch, den emanzipatorischen Anspruch ernst zu nehmen: Ein Systemwechsel in der sozialen Sicherung wird nur dann langfristig emanzipativ wirken, wenn der Wandel von denen, die von ihm betroffen sind, selbst eingeleitet und vollzogen wird und so in diesem Handeln neue Sichtweisen und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden. Insoweit bekennt sich der Autor als Konservativer und betrachtet die Philosophie des PDS-Antrages von 1993 immer noch als den am meisten tragfähigen Ansatz, der in seinen Konsequenzen und hinsichtlich der durch ihn intendierten Entwicklungspfade über die derzeit auch in der Linkspartei. PDS vertretenen Grundsicherungsmodelle hinausgeht.

Lutz Brangsch - Jg. 1957, Dr. oec., Wirtschaftswissenschaftler, Leiter des Bereiches Politische Bildung in der Rosa-Luxemburg- Stiftung; Autor zahlreicher Publikationen u. a. zum Thema Nachhaltigkeit, Demokratie und Haushaltspolitik.

1 Vgl. Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Deutscher Bundestag Drucksache 12/5044 vom 27. 5. 1993, Bonn 1993.

2 So findet das Konzept der PDS/Linke Liste von 1993 in einer später als Buch publizierten Studie von Richard Hauser für das Land Nordrhein-Westfalen "Ziele und Möglichkeiten einer Sozialen Grundsicherung " praktisch keine Erwähnung (vgl. Hauser, Richard: Ziele und Möglichkeiten einer Sozialen Grundsicherung, Baden- Baden 1996) Werner Rätz u. a. sparen in ihrem Plädoyer "Grundeinkommen: bedingungslos" eine Auseinandersetzung mit den in diesem Modell eingeschlossenen Argumentationen ebenfalls aus (Rätz, Werner u. a.: Grundeinkommen: bedingungslos, AttacBasisTexte 17, Hamburg 2005).

3 Vgl. Welter, Ralf (Hrsg.): Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Konzeption für eine nachhaltige Sozialpolitik, Aachen 2003.

4 Rätz, Werner u. a.: Grundeinkommen: bedingungslos. AttacBasisTexte 17, Hamburg 2005, S. 8.

5 Es sei nur angemerkt, dass individuelle Einkommen auch Grundlage für Vereinzelung und Konkurrenz sind, ein Sachverhalt, der in der konzeptionellen Grundlegung völlig unberücksichtigt bleibt.

6 Vgl. Rätz u. a., a. a. O., S. 71 ff.

7 Vgl. ebenda, S. 76.

8 Rätz u. a., a. a. O., S. 78 f.

9 vgl. PRESSEMITTEILUNG "ERFURTER WEG" Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.PDS am vergangenen Wochenende in Erfurt. Die neugewählten SprecherInnen der BAG, Ann-Christin Schomburg und Stefan Wolf, erklären...


in: UTOPIE kreativ, H. 187 (Mai 2006), S. 417-426


aus dem Inhalt:

VorSatz; Essay JÖRG ROESLER: "DDR" und DBR. Sprachpolitik im Kalten Krieg Zwischen allen Stühlen; UWE SONNENBERG: Lew Kopelew. West-östliche Spiegelungen; RICHARD HEIGL: Wolfgang Abendroths Parteitheorie; Debatte Grundsicherung LUTZ BRANGSCH: Grundsicherung: Ein vergessenes PDS-Konzept; JUDITH DELLHEIM: Zur Debatte um Grundsicherung oder Grundeinkommen; Gesellschaft - Analysen & Alternativen MORUS MARKARD: Wer braucht Erziehung?; TORSTEN FELTES: Nationale Bildungsstandards - ein neoliberales Projekt; HEIKO LANGNER: Kapitalistische Moderne - moderner Kapitalismus? Zur Grundsatzdebatte in der Linkspartei.PDS; Standorte GESINE LÖTZSCH: Aschermittwoch 2006; VADIM BELOCERKOVSKIJ: Die bundesdeutsche Politik und Russland; Festplatte WOLFGANG SABATH: Die Wochen im Rückstau; Bücher & Zeitschriften Manfred Behrend: Eine Geschichte der PDS. Von der zerbröckelnden Staatspartei zur Linkspartei (WOLFRAM ADOLPHI); Hans-Günter Funke: Reise nach Utopia. Studien zur literarischen Utopie vom XVI. bis zum XVIII. Jahrhundert; Jörn Tietgen: Die Idee des Ewigen Friedens in den politischen Utopien der Neuzeit. Analysen von Schrift und Film; Gruppe Gegenbilder (Hrsg.): Autonomie und Kooperation: Projektwerkstatt Reiskirchen-Saasen (ANDREAS HEYER); Stefan Meining: Kommunistische Judenpolitik. Die DDR, die Juden und Israel. Mit einem Vorwort von Michael Wolffsohn (PETER ULLRICH); Jeffrey Sachs: Das Ende der Armut. Ein ökonomisches Programm für eine gerechtere Welt (JÜRGEN MEIER); Summaries