Sackgasse EU-Verfassung

Der Sieg der Sozialisten bei den spanischen Wahlen wie das Scheitern der polnischen Sozialdemokratie haben ein Nachspiel: Die im vergangenen De¬zember scheinbar auf unabsehbare Zeit ...

... gescheiterte EU-Verfassung steht wieder auf der Tagesordnung. Im Zuge der endlosen Diskussionen um die Frage der Macht- und Mehrheitsverhältnisse ist jedoch die entscheidende Frage nach ihrer inhaltlichen Substanz vollkommen ins Hintertreffen geraten. Eines steht aber schon heute fest: Diese Verfassung wird die Europäische Union ihren Bürgern und Bürgerinnen nicht näher bringen. Sie wird den Prozess der Entfremdung festschreiben, der sich unter anderem in der ständig sinkenden Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament niederschlägt - eine Tendenz, die am 13. Juni wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde. Auch die angekündigte Demokratisierung europäischer Strukturen und Verfahren durch die Verfassung ist im Wesentlichen ausgeblieben. Vielmehr würde bei Verabschiedung des Entwurfes die Demontage sozialstaatlicher Substanz durch die neoliberalen Gegenreformen Verfassungsrang erhalten, obgleich der Widerstand hiergegen seit Jahren wächst. Zugleich werden stärkere Aufrüstung und Militarisierung der Außenpolitik zum Verfassungsgebot erhoben. Von den grundlegenden Rechten des Parlamentes als Vertretung des Volkes - Ernennung der Regierung, Einbrin-gung und Verabschiedung von Gesetzen und Verabschiedung des Haushaltes - obliegt dem Europäischen Parlament (EP) lediglich das Haushaltsrecht - allerdings nur unterhalb einer vom Ministerrat festgelegten Obergrenze (Art. I-53,3). Diese ist gegenwärtig mit 1,24 Prozent des gesamten Sozialproduktes der EU so niedrig angesetzt, dass damit keine in europäischen Dimensionen relevante Haushaltspolitik möglich ist. Bei der Festsetzung der Obergrenze wird das EP angehört, verfügt aber über kein Mitentscheidungsrecht, ebenso wenig wie ein eigenes Steuererhebungsrecht. Bei der Gesetzgebung bleiben seine Rechte weiterhin beschränkt, obgleich im Verfassungsentwurf die Anzahl der Bereiche, in denen europäische Gesetze im "normalen Gesetzgebungsverfahren" (Art. III-302,1) beschlossen werden sollen, gegenüber dem geltenden EU-Vertrag mehr als verdoppelt worden sind. Dieser unzweifelhafte Fortschritt relativiert sich jedoch dadurch massiv, dass dieses Verfahren dem Parlament zwar eine Verhinderungs-, aber weder eine Gestaltungsmacht noch ein Initiativrecht gibt. Zwar kann das EP Gesetzentwürfe letztlich durch ein Veto zu Fall bringen, nach wie vor können aber weder das Parlament noch der Ministerrat (letzterer mit einigen Ausnahmen) eigene Gesetzesentwürfe formulieren und in die Beratungen einbringen. Auch nach dem Verfassungsentwurf bleibt allein die Europäische Kommission dafür zuständig. Schließlich ist es auch bei der Wahl der "Regierung" - der Europäischen Kommission - durch das Parlament nicht weit her mit dem demokratischen Forschritt: Zwar soll der Kommissionspräsident künftig vom EP gewählt und nicht nur - wie bisher - bestätigt werden. Allerdings: Das Parlament darf nur den Kandidaten oder die Kandidatin wählen, der oder die ihm vom Ministerrat vorgeschlagen wurde. Auch hier kann das Parlament lediglich verhindern und nicht gestalten. Das ist aber jetzt auch schon so, materieller Fortschritt findet nicht statt. Im Verfassungsentwurf des Konvents bleibt das EP ein demokratischer Torso.

Sozialpolitisches Trauerspiel

Eine Tragödie sind die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik - trotz einiger Formulierungen im ersten Teil des Verfassungsentwurfes, die hoffnungsfroh stimmen, wenn beispielsweise der Begriff der Solidarität neu auftaucht und zudem mehrfach bekräftigt wird, dass die EU eine Union der Solidarität sein soll. Der dritte Teil des Verfassungsentwurfes - in dem es um "die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union" geht - lässt von dieser Absichtsbekundung aber nichts übrig. Er erteilt vielmehr allen Hoffnungen auf einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel oder zumindest eine gewisse Offenheit für neue Ideen und Konzepte eine Absage. Die ideologische "Standfestigkeit" der EU-Kommission gegenüber empirischen Widerlegungen und theoretischen Zweifeln, die das reale Scheitern der neoliberalen Wirtschaftsund Sozialpolitik begründen und prognostiziert haben, ist geradezu phänomenal. Beispielsweise ist die Konzeption der europäischen Geldpolitik eine theoretische Absurdität mit allerdings gravierenden Konsequenzen: Niemand bestreitet, dass Geldpolitik das Wachstum und die Beschäftigung einer Wirtschaft wirksam beeinflussen, zumindest abwürgen kann. Dennoch werden die verhängnisvollen Bestimmungen des Vertrags von Maastricht, dass Geldpolitik sich vorrangig um Preisstabilität zu sorgen hat und weder eine Verantwortung für andere gesamtwirtschaftliche Entwicklungen trägt, noch sich mit den anderen Trägern der Wirtschaftspolitik abstimmen muss, unverändert übernommen.1 Ebenso absurd ist es, die Qualität von Finanzpolitik nicht danach zu beurteilen, was sie zur Bereitstellung öffentlicher Güter, zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und zum sozialen Ausgleich beiträgt, sondern nur daran zu messen, ob die öffentlichen Haushalte ausgeglichen sind oder nicht. Die EU propagiert gegenüber den Mitgliedsländern seit Jahren eine Politik der sozialen "Modernisierung", die sich vor allem durch mehr Druck auf Arbeitslose und Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme auszeichnet. Diese neoliberale Politik vertieft die soziale Polarisierung, schafft mehr Unsicherheit in der Gesellschaft und schwächt das Wachstum der Binnenwirtschaft. Sie hat die EU mittlerweile in einen Teufelskreis von Wachstumsschwäche, anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und zunehmender Ungleichheit getrieben. Die auf dem Gipfel von Lissabon im März 2000 abgegebene vollmundige Erklärung, dass die Union bis zum Jahre 2010 zur "wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsregion der Welt" werden und Vollbeschäftigung erreicht haben solle, war nichts als heiße Luft. Ihr Hintergrund ist eine anscheinend unerschütterliche neoliberale Ideologie, nicht aber eine realistische wirtschaftspolitische Konzeption. Freilich beruht die Unerschütterlichkeit dieser Ideologie nicht auf der Überzeugungskraft ihrer Argumente, sondern auf der Macht der Konzerne, die von der gesamtwirtschaftlich kontraproduktiven Politik dennoch profitieren. Dass dieser Kurs zu einer Zeit, in der Millionen von Menschen gegen seine Folgen auf den Straßen demonstrieren, in der Verfassung festgeschrieben werden soll, kann wohl nur als Versuch verstanden werden, Kritiker zu entmutigen und von Veränderungen abzuhalten, die auf eine andere Wirtschaftsund Sozialpolitik abzielen. Das europäische Sozialmodell jedenfalls, dass die EU in offiziellen Dokumenten immer mal wieder beschwört, wird durch eine solche Politik diskreditiert und demontiert. Eine europäische Identität lässt sich auf diese Weise nicht begründen. Diese europäische Identität, die wegen des polarisierenden und schwächenden Kurses der Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht als sozialer Zusammenhalt herzustellen ist, soll nun anscheinend über die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen werden, die ganz wesentlich durch eine gemeinsame Militärpolitik gestützt wird. Dass in Verfassungen die Existenz eines Militärapparates verankert wird, ist normal. Ein Gebot jedoch, die "militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", wie es in Artikel I-40,3 des Verfassungsentwurfes steht, dürfte einzigartig sein. In dem Fehlen eines militärischen Arms der EU sah der Konvent offensichtlich einen solch eklatanten Mangel, dass er besonderen Wert darauf gelegt hat, die Lücke möglichst schnell zu schließen. Solange die Verfassung explizit fordert, die militärischen Fähigkeiten zu verbessern, ist ein derart fixiertes Aufrüstungsgebot tendenziell grenzenlos. Sollte die EU eines Tages zur militärischen Großmacht aufgestiegen und eine weitere militärische Verbesserung nicht erforderlich sein, dann müsste die Verfassung wohl geändert werden. Anders als die kontraproduktive Geld- und Finanzpolitik, die bereits im Vertrag von Maastricht weitestgehend kodifiziert und im Verfassungsentwurf unverändert übernommen wurde, enthalten die Abschnitte über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik viele neue Formulierungen und Konzepte. Sie stellen den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung dar, die mit der Petersberger Erklärung von 1991 begann und darin besteht, eine neue Rolle für das Militär zu finden, nachdem die alte Ausrichtung auf Territorialverteidigung durch den Zusammenbruch des einzig möglichen Angreifers hinfällig geworden war. Im Verfassungsentwurf wird die Rolle des Militärs jetzt "normalisiert": Sein Einsatz wird zum regulären, wenn auch besonders gewichtigen und daher mit besonderer Vorsicht zu handhabenden Instrument, mit dem die Politik die Werte der EU verwirklicht und ihre Interessen in aller Welt durchsetzt. Der Einsatz des Militärs ist nicht an ein Mandat der UNO gebunden, und im Rahmen der so genannten "Strukturierten Zusammenarbeit" zwischen einzelnen Mitgliedsländern, "deren militärische Fähigkeiten höheren Kriterien gerecht werden", setzt er auch keinen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedsländer voraus. Bei Entscheidungen über Militäreinsätze soll das EP zwar angehört und "auf dem Laufenden gehalten" werden, Entscheidungs- oder auch nur Mitentscheidungsrechte hat es nicht.

Dogmatische Erstarrung

Trotz gelegentlicher fortschrittlicher Formulierungen im ersten Teil und trotz der begrüßenswerten Übernahme der Charta der Grundrechte als zweiten Teil des Verfassungsentwurfes ist dieser insgesamt ein Dokument dogmatischer Erstarrung. Der Europäische Konvent wies alle Vorstellungen zurück, die mit der fortschreitenden Integration Europas die schrittweise Ausbildung eines alternativen Gesellschaftsmodells verfolgen. Das Muster, in das sich die EU mit diesem Entwurf hineinbegibt, ist das des klassischen Imperialismus: Nicht Wohlstand und Gerechtigkeit für alle, sondern Disziplin nach innen und militärische Stärke nach außen sollen die Klammern bilden, die die Gesellschaft zusammenhalten. Damit begäbe sich die EU auf den ausgetretenen Pfad einer Großmacht, der in einer Sackgasse enden muss. Der Verfassungsentwurf des europäischen Konvents sollte deshalb nicht die "Verfassung für Europa" werden, selbst dann nicht, wenn sich die Regierungschefs der 25 EU-Mitglieder auf seine Annahme verständigen. Denn die letzte Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Danach beginnt der Prozess der parlamentarischen Ratifizierung, der lange dauern kann. Er bietet die Chance, eine größere europäische Öffentlichkeit doch noch für die Frage zu interessieren, wie es in Europa und mit Europa weitergehen soll. Es gibt Anzeichen dafür, dass diese Öffentlichkeit sich nicht mehr alles gefallen lässt und dass die Kritik an Neoliberalismus und Kriegspolitik zunimmt. Am 15. Februar 2003 ist eine große europäische Öffentlichkeit gegen die amerikanischen Kriegsabsichten auf die Straße gegangen. Die Regierungen, die diesen Kriegskurs wie Spanien und Polen aktiv unterstützt haben, sind seitdem entweder abgewählt worden oder stehen unter massivem Druck. Am 3. April dieses Jahres haben in 26 europäischen Städten Millionen Menschen gegen den Sozialabbau protestiert, der von ihren Regierungen betrieben und von der EU forciert wird. Die soziale Unzufriedenheit in der EU nimmt zu, Proteste werden von größeren Teilen der Bevölkerung unterstützt, der politische Druck für eine andere Politik wird spürbar und veranlasst allmählich sogar einige große Parteien und Regierungen in der EU, vorsichtig über Kurskorrekturen nachzudenken. Davon hat allerdings der europäische Konvent nichts mitbekommen. Seinen abgehoben-dogmatischen Entwurf jetzt zur Verfassung machen zu wollen, käme dem demokratiefeindlichen Versuch gleich, die gerade begonnene Diskussion abzuwürgen und schnell noch schwer zu überwindende Fakten zu schaffen, ehe die politische Stimmung kippt und diese Verfassung verhindert. Die Alternative dazu kann nicht sein, antieuropäische Stimmungen zu unterstützen oder zu verbreiten. Vielmehr sollte sie darin liegen, eine breite Diskussion über die Konzeption einer Europäischen Union zu initiieren, die weder Juniorpartner noch militärisch gerüsteter Großmachtrivale der USA ist, sondern eine echte Alternative zum Gesellschaftsmodell der USA darstellt. Eine solche Konzeption müsste sich auf drei Eckpfeiler stützen: Erstens eine voll entwickelte Demokratie, die dem europäischen Parlament die volle Souveränität über die europäische Gesetzgebung gibt und gleichzeitig die Rechte der Mitgliedsländer (etwa durch die Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Gesetzgebungskammer) wahrt. Zweitens eine wirtschafts- und sozialpolitische Konzeption, die sich nicht primär am Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausrichtet, sondern Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zu ihren Orientierungspunkten macht und zu diesem Zweck auch in Marktprozesse eingreift sowie ein vernünftiges Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Sektor etabliert. Drittens eine Konzeption von internationalen Beziehungen, die sehr viel mehr Energie und Geld für friedliche und kooperative Zusammenarbeit sowie Entwicklungshilfe als für Marktöffnung und Militäreinsätze aufwendet. Nur bei Erfüllung dieser drei Voraussetzungen würde sich eine europäische Verfassung tatsächlich als die Verfassung ihrer Bürger erweisen. aus: Blätter für deutsche und internationale Politik 6/2004