Okkupation(en): Wie regiert, verändert, hinterlässt ein Staat ein fremdes Land?

Date: 04.06.2009 (All day)
Street: Stephanweg 24
Postcode: 48155
City: Münster
Organizer: PERIPHERIE

Okkupation(en): Wie regiert, verändert, hinterlässt ein Staat ein fremdes Land?

Call for Papers

Okkupationen, externe, von einem Staat in einem fremden Land unterhaltene, Statthalterregimes, bilden eine Form der Herrschaft, die in ihren verschiedenen Ausprägungen auch in postkolonialen Zeiten und einer Ära "neuer Kriege", die nicht zwischen nationalstaatlichen Kriegsparteien ausgetragen werden, bei weitem nicht "der Geschichte angehört". Wir erleben Okkupationen wie im Irak, in Afghanistan, in Palästina und in Teilen Ex-Jugoslawiens derzeitig mit. Auch in Zukunft werden uns diese spezifischen, intensiven, länger andauernden Akte der Intervention wohl weiterhin begegnen. Es wird sie selbst dann geben, wenn es - heute noch utopisch anmutend - einen Weltstaat(sapparat) geben sollte, in dessen Rahmen aus externen Statthalterschaften, eben Okkupationen, dann möglicherweise interne Statthalterschaften werden könnten. Auch diese lassen sich in der Geschichte lange zurückverfolgen.

Bei Okkupationen stehen sehr unterschiedliche Ziele im Mittelpunkt, wobei es nicht leicht ist, trennscharfe Kategorien zu entwickeln, zumal häufig verschiedene Ziele einander überlagern bzw. aus legitimatorischen Gründen völkerrechtlich akzeptable Gründe genannt werden. Der verbreiteten Vorstellung von Okkupation entsprechen expansionistische oder imperialistische Okkupationen, die dazu dienen, den Einflussbereich eines Staates auszudehnen - sei es zum Zwecke der Annexion, der Kontrolle von Ressourcen oder zur Verhinderung der Ausdehnung einer konkurrierenden Macht. Die "koloniale" Okkupation fällt weitgehend in diese Kategorie, auch wenn sie z.T. etwa mit euphemistischen Begriffen wie "Protektorat", auf Deutsch "Schutzgebiet", legitimiert wurde. Im Falle disziplinierender Okkupationen geht es darum, Schaden, der vom okkupierten Land oder Landesteil ausgehen könnte, abzuwenden - dies kann die Folge einer vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Intervention sein, es kann sich aber auch um die einseitige Aktion eines Staates handeln, der einen anderen beschuldigt, durch Verletzung von internationalem Recht zu einem Bedrohungsfaktor zu werden. Drittens ist die Form einer Unterstützungs- oder Hilfsokkupation möglich, etwa um einen Völkermord zu verhindern, Hilfsmaßnahmen bei extremer Hungersnot in einer Bürgerkriegssituation sicherzustellen, einen Wiederaufbau von failed states zu ermöglichen oder um einen Neuaufbau in einem Land nach der Befreiung von einem repressiven Regime zu gewährleisten. Deutschland nach dem 2.Weltkrieg wäre ein Beispiel des Übergangs vom zweiten zum dritten Typus, wobei der Kontext des beginnenden Kalten Krieges wichtige Hinweise auf die Rolle der Interessen- und Zieldefinitionen der Okkupanten gibt. Die Typologie verweist bereits auf die Möglichkeiten des ideologischen Einsatzes der ihr zugrundeliegenden Anlässe zur Okkupation, um Interventionen zu legitimieren. Im Fall des Irakkrieges etwa wurde der Anlass zwischen Disziplinierung (vorgeblich vorhandene Massenvernichtungswaffen), Unterstützung und Hilfe (Menschenrechtsdiskurs) und Disziplinierung (regionale Bedrohung bei Beendigung der Besatzung) hin- und hergeschoben. Einem ähnlichen Ideologieverdacht unterliegt, wie in PERIPHERIE 96 schon deutlich wurde, die Rede von den failed states.

Während im Falle imperialistischer Intervention primär die Frage ihrer Verhinderung interessant ist, ist die Situation in den beiden anderen Fällen komplexer. Aus einer weltgesellschaftlichen Sicht ist es einerseits die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die völkerrechtlich legitimierten Ziele tatsächlich das Handeln bestimmen, andererseits, wie unter Berücksichtigung der spezifischen, historisch bedingten Charakteristika der betroffenen Gesellschaft diese Ziele möglichst effektiv erreicht werden können. Ein weiterer analytischer Fluchtpunkt kann der mit der Rede von einer "Weltinnenpolitik" auch ohne Weltstaat implizierte Anspruch sein, solche Situationen gerade durch Polizeiaktionen zu ersetzen. Hier ist einerseits zu fragen, ob damit substantielle Unterschiede impliziert werden, auch im Sinne einer Verregelung oder Zivilisierung der internationalen Politik im Rahmen eines Elias'schen Prozesses. Andererseits kann dies nun gerade auch als Tendenz der Herausbildung eines globalen Empires gelesen werden, das gerade über polizeiliche Maßnahmen Biomacht ausübt. Dabei könnten besetzte Gebiete, die unter der souveränen Macht der Besatzer und in einem permanenten Ausnahmezustand stehen, durchaus als Lager begriffen werden. Damit wäre die Besatzung gerade keine Ausnahmesituation, sondern geradezu ein Paradigma für Weltpolitik im neuen Millennium.

Um diese Fragen besser in den Griff zu bekommen, kann die Rekonstruktion und Analyse vollständig oder zu Teilen vergangener Statthalterregimes eine Hilfe sein, aber auch eine theoretisch angeleitete Beschäftigung mit aktuellen Beispielen von Besatzungsregimen. Hier ist auch die Frage von Interesse, inwieweit der Globalisierungsprozess und die Strukturen von Global Governance den Charakter von Okkupationsregimen beeinflussen, etwa in Form der Überlagerung territorial bestimmter Beziehungen durch transnationale/globale Strukturen und Akteurskonstellationen. Auch die Grenzziehung zwischen Polizei- und Militäraktion sowie die Bestimmung der daraus resultierenden Kontrollregime ist hier von Bedeutung - ein aktuelles Beispiel ist Tschetschenien, ein historisches die Reichsexekution gegen Sachsen und Thüringen 1923.

Darüber hinaus sind auch Beiträge von Interesse, die an die langgeführte Debatte über den Zusammenhang von Kolonialismus/Imperialismus und Okkupation anschließen, und solche, die von älteren Imperialismustheorien vielleicht bis hin zu David Harveys Konzept der "Spatio-temporal fixes" und der Akkumulation durch Enteignung reichen.

Für ein PERIPHERIE-Heft unter dem Arbeitsthema "Okkupationen" sind wir einerseits an Beiträgen interessiert, die anhand historischer Analysen dazu beitragen, so etwas wie vergangene Modelloriginale zu rekonstruieren (vorzugsweise 19./20. Jh., vorzugsweise im Bereich der "Dritten Welt"), aber natürlich auch an solchen, die anhand von aktuellen Bespiele von Besatzungsregimen oder multilateralen Protektoraten auf die angesprochenen und im folgenden differenzierten Fragen eingehen. Darüber hinaus sind auch theoretische Beiträge zur Okkupationsproblematik von Interesse.

- Welche Bedeutung haben Okkupationen in der aktuellen Phase der Globalisierung?
- Unter welchen Bedingungen kann eine Okkupation als legitim, konstruktiv, bzw. unvermeidlich angesehen werden? Wie werden hegemoniale Legitimierungsdiskurse, die Okkupationen als ethisch notwendig und politisch unvermeidlich darstellen, gesellschaftlich konstruiert?
- Wie können Okkupationen verhindert werden, die entweder einen imperialistischen Hintergrund haben oder aber, selbst wenn völkerrechtlich legitimierbar, ihre Ziele wahrscheinlich nicht erreichen?
- Gibt es Formen der Okkupationspolitik, die eine gewisse Tradition aufweisen und sich ansatzweise bewährt oder - im Gegenteil - ausgesprochen nicht bewährt haben? Welche gesellschaftlichen Gruppen - sowohl in den besetzten Gebieten als auch der Besatzer - akkumulieren welche politischen, ökonomischen und kulturellen Ressourcen durch die Okkupation?
- Durch welche "Dienstleistungen" gegenüber den Okkupierten können die Okkupanten bei jenen, ferner im eigenen Land und schließlich in der Weltöffentlichkeit Legitimation erlangen?
- Was sind unter Bezug auf aktuelle Erfahrungen - die sozialpsychologischen Folgen von Okkupationen, sowohl für die Okkupanten als auch für die Okkupierten?
- Ließe sich eine zwischenstaatliche, supranationale Okkupationskontrolle installieren, ein Organ, das auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Normenkatalogs arbeitet und die Möglichkeit hat, exekutive Mittel einzusetzen, und - wenn ja - wie? Gibt es in diesem Zusammenhang nützliche Erfahrungen aus der Arbeit der Permanent Mandates Commission des Völkerbundes und des Treuhandrats der Vereinten Nationen? Wäre eine Wiederbelebung des Treuhandrats zur Unterstützung der Entwicklung in sog. failed states sinnvoll? Können in diesem Zusammenhang Lehren aus der Mandatspolitik des Völkerbundes gezogen werden?

Redaktionsschluss: 4. 6. 2009