Strafverfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Strafgesetzbuch) genießen einen zweifelhaften Ruf. Sie dauern in der Regel nicht besonders lange und enden fast nie mit einer Verurteilung. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Während die Medien groß und breit über die
miserable Menschenrechtssituation in China berichten, tritt der
deutsche Staat die Versammlungs- und Pressefreiheit mit Füßen - zuletzt
während des Klima- und Antirassismuscamps in Hamburg. » mehr