Das
Bundesjustizministerium hat im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag
eingebracht, der zukünftig Absprachen in Strafverfahren erlauben soll. Eine
Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im März 2005, der damals
den „Deal" nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärte und
eine gesetzliche Regelung für die schon längst gängige Praxis einforderte.
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