Seit
dem völkerrechtswidrigen Krieg der North-Atlantic Treaty Organisation (NATO) gegen
die Bundesrepublik Jugoslawien (24.
März bis 10. Juni 1999) stehen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen weiter aus.
Ein juristisches Nachspiel gab es dagegen für Menschen, die öffentlich zur
Befehlsverweigerung aufgefordert hatten.
» mehr