Die
Wissenschaftsfreiheit gilt als unabkömmliches Grundrecht einer demokratischen
Gesellschaft. Und doch stehen Demokratisierungsforderungen im
Spannungsverhältnis zum Schutzbereich des Art. 5 Abs 3 Grundgesetz
(GG). Am Beispiel der Gruppenhochschule wird aufgezeigt, wie schwierig eine
eindeutige Abwägung dieser Ziele in der Praxis der Hochschulpolitik ist.
» mehr