„Schwerstkriminelle müssen mit körperlichen
Nachteilen rechnen." Mit diesen Worten kommentierte der ehemalige Bremer
Innensenator Röwekamp den zum Tod führenden Brechmitteleinsatz gegen einen
35-jährigen mutmaßlichen Drogendealer im Jahr 2004 in der Hansestadt. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Jahr 2006, dass
der Brechmitteleinsatz eine menschenrechtswidrige erniedrigende Behandlung
darstelle. Wer erwartet hatte, dass die Verantwortlichen nun für ihr Handeln
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden würden, hatte sich getäuscht.
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