Die Überwachung und Ausforschung von
Beschäftigten sorgte in letzter Zeit wiederholt für Negativschlagzeilen.
Tatsächlich besteht in Sachen Arbeitnehmer/innendatenschutz, wie ein kritischer
Blick auf die aktuelle Rechtslage zeigt, dringender juristischer
Handlungsbedarf. Gesetzesänderungen allein reichen allerdings bei weitem nicht
aus, um das Persönlichkeitsrecht in Betrieben effektiv zu schützen.
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