Tarifeinheit im Betrieb?!
Ja, aber wo, für wen, mit wem? Zum Urteil des BAG
Das
Bundesarbeitsgericht hat seine jahrzehntelange, 1957 freihändig, d.h. ohne
rechtliche und gesetzliche Grundlage, geschöpfte Rechtsprechung zur
Tarifeinheit in Betrieben und Unternehmen aufgegeben. Ab sofort können demnach
mehrere Tarifverträge in einem Betrieb gelten. Geklagt hatte ein Arzt. Er
begehrte 2005 als Mitglied des Marburger Bundes Leistungen aus einem mit diesem
abgeschlossenen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber wendete jedoch einen für den Arzt
ungünstigeren und den Arbeitgeber günstigeren ver.di-Tarifvertrag an. Nach fünf
Jahren bekam der Kläger nun Recht. Die Begründung ist einfach und gerade dadurch
erstaunlich: Nach 50 Jahren anderslautender Rechtsprechung erklärte das BAG, es
gebe im Tarifvertragsgesetz keine Hinweise oder gar Regelungen, dass eine
Tarifeinheit im Betrieb geboten sei. Auch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes
– aus dem Jahre 1949 – stehe der bisherigen Rechtsprechung entgegen. Das
Grundgesetz garantiert ausdrücklich auch für alle Berufe die
Koalitionsfreiheit, d.h. die Möglichkeit, sich nach Berufsgruppen
gewerkschaftlich zu organisieren und zu engagieren.
Krokodilstränen und Beschwörungen
Die
Reaktionen bei Arbeitgebern und Gewerkschaften, in den Parteien und der Presse
überschlugen sich. Die eigentlich größtunmögliche Koalition nahm Fahrt auf. Die
Lager waren gut vorbereitet, auch durch das BAG selbst: Seit Monaten hatte es
eine Revision der bisherigen (Un-)Rechtsprechung angekündigt. Hinter den
Kulissen wurde seit über einem Jahr eine jetzt veröffentlichte gemeinsame
Erklärung von DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) vorbereitet – gewerkschaftlicherseits voll an den Mitgliedern und auch an
den Delegierten des diesjährigen DGB-Bundeskongresses vorbei. Ein bemerkenswertes
Stück in Sachen innergewerkschaftlicher Demokratie!
Gemeinsam
fordern DGB und BDA in diesem Papier nunmehr eine gesetzliche Regelung zur
Tarifeinheit im Betrieb. Es gehe darum, »die Regelungslücke im
Tarifvertragsgesetz schnellstmöglich zu schließen und die Tarifeinheit
gesetzlich zu regeln.« Dahinter steht bei den Arbeitgebern die Sorge um den
»Betriebsfrieden«, bei den Gewerkschaftsspitzen sind es eindeutig
organisationspolitische Interessen und Vorteile. Offensichtlich unbeeindruckt
vom Grundgesetz und den Grundrechten arbeitender Menschen unterstreichen der
DGB und seine Gewerkschaften ihre Rolle als Ordnungsfaktor statt Gegenmacht!
Diese
Koalition der »Tarifpartner« erfuhr breitestmögliche Unterstützung im Lager der
Parteien und Politiker: Arbeitsministerin von der Leyen zeigte sich
aufgeschlossen, die Partei »Die Linke« wurde ergänzt von SPD, CDU und FDP. Die
SPD-Regierung von Rheinland-Pfalz will über den Bundesrat ran. Tarifchaos,
unkontrollierbare und ausufernde Streiks von egoistischen Berufs- und
Spartengewerkschaften, der Verlust der Sozialpartnerschaft als Standortvorteil
in der internationalen Konkurrenz, Gefährdung der Arbeitsplätze – außer
Klimakatastrophe und Aids gab es kaum ein »Übel«, das nicht beschworen wurde.
Eine gesetzliche Neuregelung zur Verhinderung einer grundgesetzlich basierten
Rechtsprechung! Der nationale Notstand muss groß sein.
Die betriebliche Realität und andere Fragen
Beschworen
wird eine Tarifeinheit im Betrieb, die es seit Jahren so nicht mehr gibt. Die
Arbeitgeber und ihre Verbände hatten diese zum eigenen Vorteil aufgekündigt.
Die Gewerkschaften reagierten teils hilflos, teils mit
Gewerkschaftskannibalismus, d.h. Konkurrenz gegeneinander. Es waren die
Unternehmen, die out- und ingesourct haben. Dadurch konnten sie in für sie
günstigere Tarifverträge einer bis dahin meist betriebsfrem-den Gewerkschaft flüchten.
Auch die Schaffung tarifloser Zonen gelang so. Es waren die Arbeitgeberverbände,
die ihren Mitgliedsfirmen eine »Mitgliedschaft ohne Tarifbindung« (OT) anboten.
Waren es nicht auch bedeutende Unternehmen, die quasi eigene, gelbe
Schein-Gewerkschaften sponserten und »ihren« Betriebsräten zur Unterstützung
anboten? Sind es nicht Unternehmen, die mit für sie preisgünstigen Tarifabschlüssen
DGB-Gewerkschaften, z.T. erfolgreich, unter Druck setzen? Letzteres vor allem,
wenn es der zuständigen Gewerkschaft an Tarifmacht im Betrieb bzw. der Branche
fehlt. Alles vergessen?
Zur
Erinnerung nur wenige Beispiele: In den Kauf- und Warenhäusern wurden seit den
1980er-Jahren die bis dahin allgemein gültigen Tarifverträge des Einzelhandels
außer Kraft gesetzt, indem z.B. die Restaurants ausgegliedert und in die
Gaststättentarifverträge eingegliedert wurden. In den Blumenabteilungen gelten
seitdem, sofern vorhanden, die Gartenbautarifverträge, in den
Parfümerieabteilungen die Tarifverträge der Parfümhersteller mit der IG Chemie
(heute BCE), in verschiedenen Servicebereichen wären, gewerkschaftliche Präsenz
vorausgesetzt, die IGM (etwa für Mister Minit) oder die NGG (für die Backshops)
zuständig, im Reinigungsdienst die IG BAU, bei Sicherheitsdiensten war die ÖTV
im Gespräch. In den kleinen Bereichen entstanden durch diese
Arbeitgebermaßnahmen häufig tariflose Arbeitverhältnisse. Mitte der 1990er –
vor den Gewerkschaftsfusionen – waren in den Kaufhäusern aufgrund der
DGB-Satzung zehn DGB-Gewerkschaften zuständig, hinzu kamen DAG, DHV und CGB.
Diese bewusste Vorgehensweise der Arbeitgeber schwächte die Tarifmacht der
Gewerkschaft HBV beträchtlich, auch weil die betroffenen DGB-Gewerkschaften
unfähig waren, diese durch Out- und Insourcing entstandenen neuen Zuständigkeiten
an die »Herkunftsgewerkschaft« zurückzugeben.
Schon
vergessen auch das Folgende? In ziemlich jedem Betrieb gibt es
LeiharbeitnehmerInnen, die in der Regel gerade nicht unter die Tarifverträge
der Kernbelegschaften fallen. Bei der Regelung der Leiharbeit unter Rot-Grün
war von Tarifeinheit im Betrieb und gemeinsamer Erklärung nichts zu sehen. Das
Prinzip »gleicher Lohn bei gleicher Arbeit« wurde bewusst fallen gelassen
zugunsten der Möglichkeit, Tarifverträge zur Leiharbeit abzuschließen. Der
neuere Skandal um die Drogeriekette Schlecker und die von ihr gegründete
Verleihfirma Meniar (s. express 1/2010) verdeutlichte nochmals die Situation.
Schlecker war nur das Beispiel am Pranger für unternehmenseigene Verleihfirmen.
Und in wie
vielen Großbetrieben gibt es eine ähnliche Lage wie bei VW, nämlich
unterschiedliche Tarifverträge für Kern- und Randbelegschaften? Die »Post
expandiert mit Billigtochter« in Deutschland, titelte die Financial Times
Deutschland am 25. Juni 2010.
Was also
ist der Betrieb, für den jetzt eine Tarifeinheit beschworen wird? Der Betrieb,
durchlöchert mit Fremdfirmen in der Kantine, EDV usw., also das gesamte
betriebliche Netzwerk? Oder das Netzwerk des Unternehmens, des Konzerns, der
Unternehmensgruppe, gar in der gesamten Wertschöpfungskette? Oder doch nur das,
was die Kapitalstrategen »ihren« Betriebsräten und deren Gewerkschaften bereit
stellen? Die Antworten, die der DGB und seine Gewerkschaften auf die mit diesen
Fragen aufgeworfenen Probleme ge-funden haben, sind unbefriedigend – und die
gemeinsame Erklärung mit den Arbeitgebern ist grundsätzlich falsch!
Was tun!
Statt der
versuchten gesetzlichen Neuregelung wäre es für die DGB-Gewerkschaften
sicherlich aufwändiger, aber auch gewerkschafts- und organisationspolitisch produktiver,
die neue rechtliche Situation und die reale Realität in den Betrieben und der
Gesellschaft aufzuarbeiten und dafür Handlungskonzepte zu erarbeiten. Ein
Betrieb – ein Tarifvertrag? Oh, ja! Für den realen Betrieb, das reale
Unternehmen (s.o). Warum nicht Aktivitäten für den Grundsatz »ein Betrieb – ein
Tarifvertrag – eine Belegschaft – ein Betriebsrat« entwickeln, um gegen
Spaltung, Untergliederung und Deregulierung der Belegschaften vorzugehen?
Warum
nicht offensiv und handlungsorientiert über die Entstehungsgründe der allseits
so bedrohlich erscheinenden Spartengewerkschaften diskutieren! Reicht die
beschämende Diskussion im Zusammenhang mit dem letztjährigen Lokführerstreik
noch nicht für neue Ideen? Der Umgang mit Konkurrenz ist eigentlich ein urgewerkschaftliches
Thema. »Konkurrenz belebt das Geschäft« – auch das existiert in den Köpfen
vieler Menschen, nicht zuletzt von Gewerkschaftsvorständen. Wer die Einheit
will, muss sich auf die Vielfalt und damit auch auf die Konkurrenz beziehen.
Wann und wie wollen die DGB-Gewerkschaften ihre, z.T. durch die wirtschaftliche
Entwicklung überholten, Zuständigkeiten klären? In diesem Jahr sind bei der
SAP-Betriebsratswahl erstmals IGM und ver.di mit eigenen Listen gegeneinander
angetreten. Wird es jetzt Ausschlussverfahren aus dem DGB geben analog zu denen
in Metallbetrieben gegen eigensinnige IGM-Mit-glieder?
Wann
werden die Geltungsbereiche in »großen« Tarifverträgen als Forderungs- und
Konfliktpotential – weil gegen die Out- und Insourcingprozesse gerichtet – in
Angriff genommen? Das könnte ein produktiver Beitrag zur Tarifeinheit in den
Betrieben und Unternehmen sein.
Ein neues Gesetz?
Das
angestrebte Gesetz zur betrieblichen Tarifeinheit und vor allem der vielseitige
Beifall und die Unterstützung sollten allein deshalb neben dem Verstoß gegen
Grundrechte nochmals zum Nachdenken anregen. Ist denn vergessen, dass die FDP
seit über 30 Jahren nach einem Verbändegesetz giert, nach einem Gesetz, das die
Gewerkschaften regelt und reguliert? Die FDP ist auch hier nur pars pro toto,
sie steht für viele in der CDU/CSU, unter den Arbeitgebern und ihren Verbänden.
Wollen nicht konservative, gewerkschaftsun-freundliche Kräfte seit Jahren ein
deutsches Arbeitskampfrecht – ein ganz anderes als die Gewerkschaften und die Linken?
Vorschläge
zu diesem neuen Gesetz sprießen aus vielen Federn. So ist in dem DGB/BDA-Papier
die Rede von Mindestgrößen für tariffähige Gewerkschaften. Frage: Worauf wird
diese Größe bezogen: auf den Betrieb, das Unternehmen, die Branche? Thomas Griebe
fordert in der Financial Times Deutschland vom 25. Juni eine Mindestanzahl von
Berufsgruppen, die in einer Gewerkschaft vertreten sein müssen. Also nicht nur
Lokführer, Fluglotsen, Ärzte? Das würde bedeuten, dass diese Gewerkschaften in
der bisherigen Form aufgelöst werden müssten.
Ernst zu
nehmen sind zudem Vorschläge, mit diesem Gesetz auch Arbeitskämpfe und vor
allem Streiks und Aussperrung neu zu regeln. Konkret: »Daher sollten die
Arbeitgeber im Tarifkonflikt die Wahl haben können, einen bestreikten Betrieb
im Extremfall gänzlich stillzulegen oder eine Prämie für Streikbrecher auszuloben.«
(Thomas Griebe, FTD vom 25. Juni 2010) Demzufolge sollten nicht nur die
streikenden und nicht-organisierten, sondern auch die nicht-streikenden, weil
durch gültige Tarifverträge friedenspflichtigen ArbeitnehmerInnen ausgesperrt
werden können.
Soviel zur
Einheit im Tarifkonflikt: Einheit in der Aussperrung.
Vielfältige
Ein- und Aussichten sind zu erwarten. Manche Aussichten können auch zu
unerwarteten Ergebnissen führen. So manche »große« Gewerkschaft beabsichtigt
jetzt, kleine, unliebsame Konkurrenten per Gesetz ausschalten zu können. Bei
genauerem Nachdenken werden diese »Großen« leicht feststellen, dass auch sie in
zahlreichen Tarifbereichen, d.h. in bestimmten Branchen, Unternehmen oder
Betrieben, »klein« sind, also ohne Tarifmacht, ohne Chance, eventuelle
gesetzliche Voraussetzungen an Mindestgröße bzw. Mindestmitgliederzahl erfüllen
zu können. Wie sonst wären die ständig wachsenden tarifvertragsfreien Zonen zu
erklären? Es ist schon so mancher Schnellschuss nach hinten losgegangen.
anton
kobel
erschienen im express, Zeitung
für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 7/10
express im Netz unter: www.express-afp.info, www.labournet.de/express


