Die neue Bundesregierung begreift den Rechtsextremismus offenbar als
bloßes Randgruppenphänomen. Ihre Gleichsetzung desselben mit
Linksradikalismus und Islamismus bedeutet zugleich einen Paradigma- und
Strategiewechsel. Denn laut Koalitionsvertrag sollen die bestehenden
Bundesprogramme gegen den Rechtsextremismus
mit einem
Jahresbudget von zusammen 24 Mio. Euro „unter Berücksichtigung der
Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen“ in
allgemeine Projekte gegen Extremismus umgewandelt werden. Dadurch
werden die Gefahren des Rechtsextremismus für die Demokratie
relativiert – und bei stabilem Mittelaufkommen weniger Aktivitäten
dagegen finanziert.
Zurück in die 50er Jahre?
Ins Bild passt dabei, dass der Koalitionsvertrag die „Aufarbeitung
des NS-Terrors und der SED-Diktatur“ im selben Atemzug nennt. Diese
tendenzielle Gleichsetzung erinnert an die Totalitarismustheorie aus
der Zeit des Kalten Krieges. Während der 50er und frühen 60er Jahre
wurden in der Bundesrepublik alle geistig-politischen Kräfte im Kampf
gegen den Kommunismus mobilisiert. Was lag da näher, als diesen unter
dem Oberbegriff „Totalitarismus“ mit dem Nationalsozialismus mehr oder
weniger explizit gleichzusetzen? Zudem gab es für das deutsche
Bürgertum keine geeignetere Konzeption, um die eigene kampflose
Preisgabe der Weimarer Republik als das Resultat einer „doppelten
Frontstellung“ gegenüber Rechts- und Linksextremisten zu entschuldigen,
die geistigen Berührungspunkte mit dem Nationalsozialismus zu
verschleiern und die selbstkritische Aufarbeitung der NS-Zeit
überflüssig zu machen. Außerdem bot die Totalitarismustheorie eine
Möglichkeit, die Mitschuld einflussreicher Gesellschaftskreise an der
„Machtergreifung“ des Hitlerfaschismus, genauer: der Machtübergabe an
die Nazis, zu relativieren. Die Weimarer Republik sei, so hieß es, am
Zusammenspiel der Verfassungsfeinde links- und rechtsaußen zugrunde
gegangen.
Vor
allem aber diente das Interpretationsmodell während der
Ost-West-Konfrontation zugleich als innenpolitische Waffe gegen die
demokratische Linke. Konservative unterstellten ihr, eine dem
Nationalsozialismus und dem Stalinismus wesensverwandte Herrschaft
errichten zu wollen. „Alle Wege des Marxismus führen nach Moskau“ – so
ein gegen die (wahrlich alles andere als „totalitäre“) SPD gerichtetes
Wahlplakat der CDU aus dem Jahr 1953.
Die Totalitarismustheorie – und die aktuellere Variante der
Extremismustheorie – eskamotieren, um partielle Gemeinsamkeiten
zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus herauszustellen, deren
grundlegende Wesensunterschiede.
Sicher: Gemeinsamkeiten zwischen beiden Regimen sind vorhanden;
erinnert sei nur an die Praxis von Massenaufmärschen und
Militärparaden, die Insignien des Führerkults, Machtrituale oder
Uniformen paramilitärischer Verbände. Von zumindest gleichrangiger
Bedeutung sind allerdings die Unterschiede zwischen beiden
Herrschaftssystemen: „Der Rechtsextremismus strebt die Beseitigung der
Demokratie, der Sozialismus jedoch die Abschaffung des Kapitalismus
an“, betont Richard Stöss zu Recht. 2 Er schlussfolgert,
dass der Rechtsextremismus prinzipiell antidemokratisch, der
Sozialismus aber nur dann gegen die Demokratie gerichtet sei, wenn er
(im Sinne einer „Diktatur des Proletariats“ oder des Politbüros einer
Kommunistischen Partei) missbraucht oder pervertiert werde.
Die Anhänger von Totalitarismus- und Extremismustheorie
unterschlagen noch einen weiteren gewichtigen Aspekt, nämlich dass die
Regime des Kommunismus und des Faschismus nicht nur ganz
unterschiedlich an die Macht gelangten, sondern auch auf ganz
verschiedene, ja regelrecht gegensätzliche Weise zu Grunde gingen.
Während die „rechte Spielart des Totalitarismus“ 1945 nach ihrem
barbarischen Angriffs-, Eroberungs- und Vernichtungskrieg militärisch
gestürzt wurde, trat die „linke Variante des Totalitarismus“ 1989/90
trotz der Verfügung über ein riesiges Gewaltpotential ab, ohne den
geringsten militärischen Widerstand zu leisten (wenn man von Rumänien
absieht).
Eine fatale Gleichsetzung
All diese wichtigen Unterschiede verwischt nun die schwarz-gelbe
Koalition bis zur Unkenntlichkeit. Dass sich die neue Bundesregierung
erneut auf die ausgetretenen Pfade der Totalitarismus- und, aktueller:
der Extremismustheorie begibt, hat primär politisch-strategische
Gründe. Denn auf diese Weise maßt sich eine fiktive „politische Mitte“
an, konkurrierende Positionen links und rechts von ihr als
„undemokratisch“ zu stigmatisieren und so vom demokratischen Diskurs
auszugrenzen.
Christoph Kopke und Lars Rensmann weisen darauf hin, dass Vertreter
der Extremismustheorie die „Mitte“ normalerweise dort verorteten, wo
sie selbst stehen – obgleich sie oft selbst fest im rechten,
nationalkonservativen Milieu verwurzelt seien: „Die Extremismus-Theorie
läuft [...] im Kern auf nichts anderes hinaus als auf die
Rehabilitation eines undemokratisch verselbstständigten Staates, dem
praktisch jedes Mittel recht ist und der jenseits der selbst
definierten ‚politischen Mitte‘ niemanden duldet.“ 3
Und in der Tat weisen die Arbeiten beispielsweise des Chemnitzer
Politikprofessors Eckhard Jesse entsprechende analytische
Schwachstellen auf. So lehnt es Jesse ab, die geistigen Hinter- und
Beweggründe für Unterdrückungsmaßnahmen eines totalitären Regimes auch
nur zu erörtern: „Das Opfer totalitärer Mechanismen muss eine solche
Differenzierung – Kommunismus als Deformation einer an sich guten Idee
– als sophistisch, wenn nicht zynisch empfinden, ganz abgesehen davon,
dass Ziele und Mittel vielfach ineinander übergehen.“ 4
Freilich ist die von Jesse verabsolutierte Opferperspektive wenig
geeignet, ein sachliches und fachlich qualifiziertes Urteil zu fällen.
Aus guten Gründen sitzen unabhängige Richter und eben nicht unmittelbar
Betroffene über mutmaßliche Straftäter zu Gericht. Was aber im
Strafprozess selbstverständlich ist, nämlich die Herkunft und Motive
eines Angeklagten zu würdigen und nicht nur das Resultat der
inkriminierten Handlung, sollte auch eine Grundvoraussetzung für die
wissenschaftliche Bewertung von Parteien, Bewegungen und
Herrschaftssystemen sein.
Folglich versucht Jesse auch, eine Konvergenz zwischen der
Linkspartei, die er als „weiche Spielart des Extremismus“, und der NPD,
die er als „harte Variante des Extremismus“ charakterisiert,
nachzuweisen. Sein Argument lautet, dass beide Parteien die Systemfrage
stellten. 5 Ausgerechnet der schon zu DDR-Zeiten aufmüpfige
Linkspartei-Vorsitzende Lothar Bisky muss mit dem Ausspruch „Wir
stellen die Systemfrage“ als Bürgerschreck herhalten, damit Jesse seine
„Argumentation“ zu „belegen“ vermag. Dabei übersieht er freilich, dass
Linke und Rechte unter „System“ etwas völlig Verschiedenes verstehen:
nämlich einerseits den Kapitalismus und andererseits die Demokratie.
Die regierungsoffiziell wiederbelebte Gleichsetzung von Links- und
Rechtsextremismus ist noch aus einem anderen Grund absurd: Denn während
Personen aus freiem Willen aufhören können, Mitglieder der
„herrschenden Klasse“ zu sein, muss jemand, der aus Sicht der
Rechtsextremen einer „falschen“ Rasse angehört, tagtäglich befürchten,
tätlich angegriffen oder gar getötet zu werden.
Sogar das Bundesverfassungsgericht widersprach jüngst implizit einer
platten Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus, als es am 17.
November 2009 in seinem Urteil zu den Gedenkmärschen für den
„Hitler-Stellvertreter“ Rudolf Heß die Strafvorschrift der
Volksverhetzung rechtfertigte, welche die konkrete Meinungsfreiheit
jener einschränkt, die die NSGewaltherrschaft rechtfertigen und
verherrlichen.
Letztlich kaschieren Extremismus- und Totalitarismustheorien, dass
die parlamentarische Demokratie weniger von den politischen Rändern als
von den Eliten selbst bedroht wird, die ihre Privilegien durch
Massenproteste gefährdet sehen und ihre Gegner als „Extremisten“
brandmarken, um sie bei unentschiedenen Dritten in Misskredit zu
bringen. Diese Theorien erklären wenig und vernebeln zudem das, was
wichtig ist, um die genannten Phänomene mit Erfolg bekämpfen zu können:
die sozialökonomischen Entstehungsursachen sowie das Wesen und die
Wurzeln von Rechtsextremismus, Faschismus und gewalttätigem
Neonazismus. Selbst politische Ziele und Motive der Personen, die als
„Extremisten“ (oder „Fundamentalisten“) etikettiert werden, bleiben auf
diese Weise nebulös. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, warum eine
politische Strömung entsteht, wogegen sie aufbegehrt, welche Interessen
sie vertritt und welcher Mittel sie sich dabei bedient.
Die Bundesregierung begibt sich mit ihrer Referenz an die These der
„Extremisten von links und rechts“ schnurstracks zurück in die
ideologischen Schützengräben des Kalten Krieges. Das ist besonders
deshalb bedauerlich, weil dem Kampf gegen Rechtsextremismus und
Neofaschismus auf diese Weise entscheidende finanzielle Ressourcen
entzogen werden und seine Legitimation systematisch untergraben wird.
1„Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ sowie „Kompetent für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen
Rechtsextremismus“.
2 Richard Stöss, Die extreme Rechte in der Bundesrepublik. Entwicklung – Ursachen – Gegenmaßnahmen, Opladen 1989, S. 18.
3 Christoph Kopke und Lars Rensmann, Die Extremismus-Formel. Zur
politischen Karriere einer wissenschaftlichen Ideologie, in: „Blätter“,
12/2000, S. 1455.
4 Eckhard Jesse, Der Totalitarismus-Ansatz nach dem Zusammenbruch
des real-existierenden Sozialismus, in: „Neue Gesellschaft/Frankfurter
Hefte“, 11/1991, S. 984.
5 Vgl. ders., „Extremistische Parteien“ – Worin besteht der
Erkenntnisgewinn? In: APuZ, 47/2008, S. 9; vgl. auch Eckhard Jesse und
Jürgen P. Lang, Die Linke – der smarte Extremismus einer deutschen
Partei, München 2008. Eine weitere Spielart markiert in diesem Kontext
die Populismusthese; vgl. Christoph Butterwegge, Definitionen,
Einfallstore und Handlungsfelder des Rechtspopulismus, in: ders. und
Gudrun Hentges (Hg.), Rechtspopulismus, Arbeitswelt und Armut. Befunde
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, Opladen und Farmington
Hills 2008, S. 51 ff.