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AWACS-Einsatz verfassungswidrig
Rubrik Recht Kurz
Fünf Jahre nach dem Einsatz von NATO-Aufklärungsflugzeugen mit Bundeswehrsoldaten über der Türkei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt: Es fehlte die Zustimmung des Bundestags, der Einsatz war verfassungswidrig. Nach den gewonnenen Bundestagswahlen meinte rot-grün, Schröders „Nein“ zum Irak-Krieg getrost wieder aufweichen zu können. Bei dieser heiklen Frage ließ man allerdings ein so unberechenbares Organ wie das Parlament lieber außen vor. Die Regierung behauptete, der Einsatz sei „Routine“ und müsse daher nicht vom Parlament beschlossen werden. Im Mai 2008 folgte nun endlich die klärende verfassungsgerichtliche Grundsatzentscheidung. Immer wenn die Bundeswehr in bewaffnete Auseinandersetzungen geraten könnte, muss die Zustimmung des Parlaments her. Und: Im Zweifel wird parlamentsfreundlich ausgelegt. Bei Bundeswehreinsätzen im Ausland führt ab jetzt allenfalls vorläufig, nicht aber langfristig ein Weg am Parlament vorbei.
Soweit nicht schlecht. Was aber bringt dieses Urteil jetzt, nach fünf Jahren? Die alte Regierung wird sich wohl kaum noch den Kopf zerbrechen. Und seltsam, dass es dieser Klärung dank FDP-Klage überhaupt bedurfte: Neu ist die Idee des Parlamentsvorbehalts nicht; im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr urteilte das BVerfG bereits 1994 zu Gunsten des Parlaments. Die Bindung von Bundeswehreinsätzen an die Zustimmung des Bundestags müsste seitdem also jeder verstanden haben, wenn man von den jüngsten Plänen der Union mal absieht.
Die Entscheidung ist trotz allem zu begrüßen: Die Rechtsprechung zum Parlamentsvorbehalt wurde fortgeschrieben und dessen Kriterien sind konkretisiert. Das Zeichen ist eindeutig. Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt bereits bei Nähe von Waffengewalt und dem damit verbundenen Risiko einer Anwendung vonWaffengewalt vor – so wie es im Frühjahr 2003 zu Beginn des Irak-Kriegs der Fall war. Dass die Flugzeuge selbst gar nicht bewaffnet waren, spielt hierfür keine Rolle. Hat Karlsruhe also die Bundesregierung wieder in ihre Schranken gewiesen?
Vielleicht nicht ganz, denn leider wird man die Frage stellen müssen, welcher Bundestag einen Bundeswehreinsatz verweigern wird, der längst ohne ihn auf europäischer und globaler Ebene entschieden worden ist. Dies nämlich hat das BVerfG 2007 in der Tornado-Entscheidung erlaubt. Wo genau die Flieger kreisen dürfen, bestimmt zwar das Parlament. Aber allein die Regierung hat und behält die Kompetenz, internationale Bündnisse einzugehen, die eine wirkliche Entscheidungsmacht des Parlaments zumindest einschränken.












