Kriegsverbrechertreffen
Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. hat
unserem Autor Ulrich Sander vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter Androhung von 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft verbieten lassen, das
alljährlich vom Kameradenkreis auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald
veranstaltete Gebirgsjägertreffen als größtes Kriegsverbrechertreffen zu
bezeichnen und den Verein mit der NS-Gebirgstruppe in Verbindung zu bringen.
Sander, einer der Bundessprecher der Vereinigungen der Verfolgten des
Naziregimes – Bund der Antifaschisten, hat seit Jahren die Massaker der
Gebirgsjägertruppe in Italien und Griechenland erforscht und darüber
publiziert. Die deutsche Justiz dagegen hat es bis heute vermieden, diese
Verbrechen aufzuklären. Ein im Juni in Rom ergangenes höchstrichterliches
Urteil zugunsten der Opfer hätte Staatsanwaltschaften, Gerichte, Politiker und
Medien in Deutschland endlich aufrütteln müssen. Stattdessen wird dem Aufklärer
und Mahner der Mund verboten. Die Ossietzky-Redaktion
hat Ulrich Sander gebeten, den Skandal zu schildern. Red.
Dem
Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. gehören Veteranen der Wehrmachts- und der
Bundeswehr-Gebirgsjäger an; Präsident ist der Bundeswehr-Oberst a. D. Manfred
Benkel. Gemeinsam »pflegen« sie ihre Tradition: Sie stellen die Vergangenheit
der Truppe so dar, als wären die Gebirgsjäger im 2. Weltkrieg die Elite
deutschen Soldatentums gewesen und hätten nicht nur tapfer, sondern auch
ritterlich unter strenger Beachtung des Kriegsvölkerrechts gekämpft.
Selbstverständlich wissen sie, wie weit sie sich damit von der Wahrheit
entfernen.
Eine der Haupttätigkeiten des Kameradenkreises bestand lange
Zeit darin, die gegenseitige Reinwaschung zu organisieren – zum Beispiel bei
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren. Zwar hatte der
erste Kanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, die Hitler-Generäle und
-Obristen, die er mit der Aufstellung der Bundeswehr beauftragte, faktisch
amnestiert. Dennoch kam es damals und bis in die siebziger Jahre zu rund
eintausend Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, die schwerster
Kriegsverbrechen verdächtig waren. Aber kein einziger dieser Soldaten wurde
verurteilt. Ein Kamerad entlastete den anderen, und das genügte der Justiz, um
die den Einzelnen angelasteten Taten für unbewiesen zu erklären – ganz anders
als in Prozessen gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren
Verurteilung es genügte, daß sie dieser Tätergruppe angehörten. Bis 1975 wurden
die meisten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt; häufig hatten
die Ermittler den Mord zum Totschlag heruntergestuft, der inzwischen verjährt
war. Immerhin trafen einzelne Staatsanwaltschaften in den
Einstellungsbescheiden Feststellungen wie: In Kommeno sei es 1943 »zu einem
fürchterlichen Gemetzel« gekommen (Staatsanwaltschaft München), und bei dem
Massenmord an entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen 1943 auf Kephallonia
handele es sich um eines der größten deutschen Kriegsverbrechen überhaupt (Staatsanwaltschaft
Dortmund).
Einer der Helfer bei der Strafvereitelung war Max Joseph
Pemsel, General der Gebirgstruppe der Wehrmacht wie der Bundeswehr, der als
Entlastungszeuge für alte Kameraden zur Verfügung stand, aber bitteschön nicht
in öffentlicher Verhandlung. Er selber hatte 1941 an dem Befehl mitgewirkt, als
Sühne für zehn tote und 24 verwundete deutsche Soldaten 1.600 Serben, möglichst
»Juden und Zigeuner«, zu erschießen. Aus einem Aktenvermerk der
Staatsanwaltschaft Konstanz 1963: »Der Zeuge (Pemsel) bat darum, daß im
Hinblick auf seine bis vor wenigen Jahren in der Bundeswehr bekleidete Stellung
als Kommandierender General nach Möglichkeit von einer Vorladung als Zeuge in
öffentlichen Verhandlungen abgesehen werde.«
Nach
alledem konstatierte der Kameradenkreis Gebirgstruppe, daß niemand schuldig
sei, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, und so blieben sie alle
Ehrenmänner. Der Kameradenkreis selber hat nicht einen einzigen ausgeschlossen
– auch nicht nachdem in den beiden letzten Jahren in Italien 25 Mörder aus der
Gebirgstruppe zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind.
Die Bundesrepublik Deutschland weigert sich, die Opfer der
Massaker zu entschädigen, so wie sie sich faktisch weigert, die Täter zu
bestrafen. Doch diese von der Wehrmacht begangenen Verbrechen waren
Völkerrechtsverbrechen, die nach dem IV. Haager Abkommen und der zu seiner
Umsetzung geschaffenen Haager Landkriegsordnung von 1907 zwingend Entschädigung
und Bestrafung hätten nach sich ziehen müssen.
Willi Dreeßen, Leiter der Zentralstelle der
Landesjustizverwaltungen für die Ermittlungen gegen NS-Verbrecher in Ludwigsburg,
schrieb im Jahre 2001: »Als Ergebnis bleibt, daß Zehntausende griechische
Zivilisten in Hunderten von Ortschaften erschossen, verbrannt, erschlagen oder
grausam zu Tode gefoltert wurden. Zur Verantwortung gezogen wurde dafür
niemand. Vor allem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, aber
auch die Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofes haben durch ihre
Entscheidungen zu diesem Ergebnis nicht unmaßgeblich beigetragen.«
Allein im besetzten Griechenland haben die Gebirgstruppen
von Wehrmacht und SS – das Edelweiß an der Uniform setzte die Bevölkerung in
Entsetzen wie die SS-Rune – mindestens 325 Dörfer zerstört; meist wurden die
Bewohner umgebracht. Die Befehle – begründet mit der Absicht, jeden Widerstand
der Bevölkerung auszuschalten – waren verbrecherisch, verbrecherisch war auch
ihre Befolgung.
In einem Befehl vom 7. Juli 1943 gab der Kommandeur der 1.
Gebirgsdivision, General Walter von Stettner, folgende Richtlinien für die
»Kampfführung«: »Alle Ortschaften, die den Banden als Zuflucht dienen können,
sind zu zerstören, die männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen
Verdachts der Teilnahme am Kampf oder Unterstützung der Banden erschossen wird,
restlos zu erfassen und als Gefangene abzuschieben. ... Jede Weichheit in der
Behandlung der Bevölkerung wird der Truppe als Schwäche ausgelegt…« Der
»Verdacht« reichte aus, um die gesamte männliche Bevölkerung einer Ortschaft zu
erschießen. Ob Erschießung oder Abschiebung zur Zwangsarbeit – das lag im
Ermessen des jeweiligen Einheitsführers der Gebirgsjäger.
Führende Bundeswehroffiziere haben immer wieder die
Gebirgsjäger-Tradition verherrlicht – bis heute. So ließ General Klaus Reinhardt,
der vor allem als NATO-Kommandeur auf dem Balkan bekannt wurde, in der
Zeitschrift Gebirgstruppe die Rede
veröffentlichen, die er zu Pfingsten 2000 beim Gebirgsjägertreffen auf dem
Hohen Brendten bei Mittenwald gehalten hatte. Reinhardt, selber Gebirgsjäger,
rühmte: »Die Gebirgstruppe der Bundeswehr ist von Männern aufgebaut und geistig
ausgerichtet worden, die als Kommandeure, als Kompaniechefs und
Kompaniefeldwebel die schreckliche Erfahrung des Krieges und der Diktatur am
eigenen Leib erlebt und durchlitten haben. Sie haben die Uniform wieder
angezogen, um uns, der nachfolgenden Generation, das Koordinatensystem ihrer
Werteordnung« weiterzugeben. Reinhardt: »Diese Männer waren unsere Vorbilder,
und sie repräsentieren eine ganze Generation von Wehrmachtssoldaten. Sie
verdienen unseren Respekt genauso wie die vielen anderen Soldaten, die aus
ihrer damals begrenzten Kenntnis der Vorgänge heraus im guten Glauben ehrenhaft
gehandelt und gekämpft haben. Bei der Pflege dieser Tradition und ihrer Weitergabe
an die nächste Generation hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe sein ganz
besonderes Verdienst.«
Begrenzte Kenntnis! Sie sollen nicht gewußt haben, daß es nicht erlaubt ist, die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete zu ermorden? Sie sollen ehrenhaft gehandelt haben, als sie entwaffnete Kriegsgefangene tausendfach erschossen? Und diese Tradition soll auch noch weitergegeben werden!
Ich dagegen soll, wie Kameradenkreis-Präsident Benkel fordert, meine
Äußerungen nicht nur nicht wiederholen, sondern auch widerrufen. Da ich nicht
widerrufe, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sollte das Gericht
weiterhin den Anträgen des Kameradenkreises und nicht der Vernunft folgen.


