Präventivkrieg gegen Grundrechte
Seit bald
vier Jahren arbeitet in Berlin-Treptow auf dem großen Gelände des
Bundeskriminalamts (BKA) das Gemeinsame Terror-Abwehr-Zentrum (GTAZ) des Bundes
und der Länder. Unter Mitwirkung aller Verfassungsschutzämter ist dort
institutionalisiert, was die Verfassung eindeutig verbietet: die enge
Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten.
Der von der NATO ausgerufene »Krieg gegen den Terror« ist
grenzenlos. Er hebt die Trennung zwischen Innen- und Außenpolitik auf,
desgleichen die Trennung zwischen staatlicher und privater
»Sicherheitspolitik«. Und auf der Strecke bleibt auch eine der grundlegenden Lehren,
die aus der Nazi-Vergangenheit gezogen wurden: die Trennung von Polizei und
Geheimdiensten.
Dieses Gebot hat Verfassungsrang, was die Bundesregierung
nicht bestreitet. Polizei und Geheimdienste haben unterschiedliche Befugnisse
und Kompetenzen und sind organisatorisch voneinander getrennt zu halten. Die
Polizei muß, ehe sie tätig wird, einen konkreten Verdacht haben. Für Eingriffe
in die Grundrechte ist sie rechenschaftspflichtig. Durchsuchungen,
Abhöraktionen, Untersuchungshaft setzen prinzipiell einen richterlichen
Beschluß voraus und sind juristisch nachprüfbar. Zudem arbeitet die Polizei
gewöhnlich mit offenem Visier – jedenfalls in der Theorie. Im Gegensatz dazu
agieren die Geheimdienste im Verborgenen. Sie benötigen, um Einzelne oder
Gruppen observieren zu dürfen, weit weniger tatsächliche Verdachtsmerkmale; und
von Nachprüfbarkeit ihres Handelns kann nicht die Rede sein. Andererseits ist
ihnen vieles nicht erlaubt, was die Polizei darf: Sie dürfen niemanden
festnehmen, Strafverfolgung ist nicht ihre Sache. Selbstverständlich dürfen sie
aber, wenn sie von unmittelbar bevorstehenden Anschlägen Kenntnis erhalten, die
Polizei benachrichtigen – schon nach den alten Gesetzen.
Entgegen diesem Trennungsgebot läuft seit Jahren ein Prozeß
der Zusammenführung von Polizeibehörden und Geheimdiensten. Der wichtigste
Schritt war im Herbst 2004 die Gründung des GTAZ, für das sich die
Öffentlichkeit bislang erstaunlich wenig interessiert. Nach dem Motto »Alle
unter einem Dach« arbeiten dort 40 »Sicherheits«-Behörden des Bundes und der
Länder: das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, das Zollkriminalamt,
die aus dem Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei, das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, der Generalbundesanwalt sowie auf Seite der Geheimdiente
der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, das Bundesamt und
sämtliche Landesämter für Verfassungsschutz. Diese Behörden versammeln sich
nicht anlaßbezogen, sondern sind ständig im GTAZ vertreten und pflegen dort
rund um die Uhr einen regen Informationsaustausch. Als Ziel des GTAZ nennt die
Bundesregierung immer wieder »Bündelung von Information« und »Abkürzung von
Meldewegen«.
Wie muß man sich die Arbeit des GTAZ vorstellen? Bei einem
Besuch von Innenpolitikern der Fraktion Die Linke erklärte BKA-Präsident Jörg
Ziercke, jeden Morgen um 10 Uhr träfen sich Vertreter aller 40 Behörden zur
»Lagebesprechung«, um sich über aktuelle Entwicklungen weltweit, aber
beispielsweise auch über anstehende Abschiebungen sogenannter »Gefährder« auszutauschen.
Weil, wie uns nicht ganz ohne Grinsen erzählt wurde, nicht alle Behörden alle
Informationen erhalten dürfen oder können, habe man unterschiedlich
zusammengesetzte Arbeitsgruppen für einzelne Themengebiete gebildet.
Dazu zählt die AG »Gefährdungsbewertungen«, in der das BKA,
das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst den
»Austausch aktueller Lageerkenntnisse« vornehmen und Gefährdungsanalysen
fortschreiben. In der AG »Strukturanalysen« nehmen die gleichen Behörden (also
BKA, BfV, BND) »Strukturen und Funktionsweisen terroristischer Netzwerke« unter
die Lupe. Hier wird auch erforscht und ausgetauscht, welche in Deutschland
lebenden Personen Ausbildungen in sogenannten »Terrorcamps« absolviert haben
sollen. Ergänzend hat die AG »Islamistisch-terroristisches Personenpotential«
die Aufgabe, polizeiliche und geheimdienstliche Bewertungen »abzugleichen«.
Dazu gehören Angaben über »Gefährder«, Werber, Spendensammler und sonstige
mutmaßliche Unterstützer. In der AG »Statusrechtliche Begleitmaßnahmen« wird
unter Geschäftsführung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
erörtert, ob in konkreten Einzelfällen »ausländer- oder asylrechtliche
Maßnahmen angezeigt sind«, sprich Abschiebungen oder Einreiseverweigerungen. Das
BAMF tauscht dabei mit den Polizeibehörden und Geheimdiensten auch
Informationen aus Anhörungen von Asylbewerbern aus. Die AG »Operativer
Informationsaustausch« schließlich dient dem Austausch von Erkenntnissen »zur
Abstimmung operativer Maßnahmen«.
Festzuhalten ist, daß Mitarbeiter von Geheimdiensten und
Polizeibehörden permanent gemeinsam tagen und sich gegenseitig informieren.
Nach Darstellung der Bundesregierung wird das Trennungsgebot davon nicht
berührt, weil doch die einzelnen Institutionen auf jeweils eigener
Rechtsgrundlage erhalten blieben. Das Trennungsgebot sehe zwar »eine
funktionale, organisatorische und kompetenzielle Trennung zwischen der Polizei
und den Diensten« vor, schließe aber »nicht aus, daß Polizei und Dienste
zusammenarbeiten und Informationen austauschen«. Das ist eine Verballhornung
des Trennungsgebotes.
Bei Hinweisen auf unmittelbar bevorstehende Terroranschläge
war Informationsaustausch selbstverständlich schon bisher gestattet. Dagegen
ist der institutionalisierte Austausch jeden Morgen in der »Frührunde« in
Berlin-Treptow sicher nicht im Sinne des Trennungsgebotes. Denn hier kann die
Polizei Informationen erhalten, die sie aus eigenem Recht nicht hätte gewinnen
dürfen, weil sie geheimdienstlich erhoben worden sind – und umgekehrt: Die
Geheimdienste können Informationen zum Beispiel aus Wohnungsdurchsuchungen
erhalten, die sie selbst nicht hätten vornehmen dürfen.
Man kann sich leicht vorstellen, wie dabei die jeweiligen
Rechtsgrundlagen verletzt werden. Mehrfach erklärten uns die BKA-Vertreter bei
unserem Besuch, daß gerade die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht
besonders hilfreich sei und hohen Effizienzgewinn gegenüber dem reinen
Datenaustausch biete. Das glaube ich gern, vor allem, weil beim mündlichen
Austausch von Informationen keine überprüfbaren Datenspuren zurückbleiben. Und
das gilt für die gesamte Struktur des GTAZ: Es ist keine Behörde, sondern
lediglich eine Art Informationsbörse und Kommunikationsplattform. Aus der Sicht
der Beteiligten hat das den großen Vorteil, daß es keinen präzise definierten
Ansprechpartner gibt, der rechenschaftspflichtig wäre. Öffentliche Kontrolle
wird unmöglich.
Knapp zweieinhalb Jahre nach Gründung des GTAZ wurde 2007
die Anti-Terror-Datei in Betrieb genommen. Hier werden »terrorismusrelevante«
Informationen aus den am GTAZ beteiligten Behörden zusammengeführt. Anders, als
der Name suggeriert, sind nicht nur terroristische Straftäter erfaßt, sondern
ausdrücklich auch »Kontaktpersonen«, die noch nicht einmal etwas davon wissen
müssen, daß sie Kontakt zu einem »Gefährder« haben. Keiner dieser Begriffe ist
präzise definiert. Gespeichert wird, wenn »nach nachrichtendienstlichen oder
polizeilichen Erfahrungswerten die Einschätzung« gerechtfertigt sei, »daß die
Erkenntnisse zu den betreffenden Personen zur Aufklärung oder Bekämpfung des
internationalen Terrorismus beitragen«, so die Bundesregierung kürzlich in
ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Welche Willkür dabei herrscht, wird
beispielsweise am Begriff des »Gefährders« deutlich, auf den die
Antiterrorgesetze immer wieder Bezug nehmen. Ein »Gefährder«, so das
Bundesinnenministerium, sei eine Person, »bei der bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, daß sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher
Bedeutung … begehen wird«. Das ist Präventivkrieg gegen die Grundrechte. Denn
niemand weiß, ob ihm die Behörden womöglich zutrauen, womöglich irgendwann
einen Anschlag zu begehen – oder ob er als »Kontaktperson« angesehen wird.
Auch hier gilt das Prinzip: Möglichst keine öffentliche
Kontrolle. Die Bundesregierung gibt an, sie führe kaum Statistiken über die
Zusammensetzung der Antiterrordatei. Immerhin teilte sie mit: Zum Stichtag 28.
Mai 2008 gab es 17.745 gespeicherte Personendatensätze. Daß mit ausufernder
Überwachung Anschläge verhindert werden, ist bisher nie plausibel gemacht
worden. Auf der Hand liegt jedoch, daß Recht und Freiheit massiv geschädigt
werden – von jenen, die sie angeblich schützen sollen.


