Die InnenministerInnen von Bund und Ländern übertreffen sich gegenseitig mit neuen Ideen in Sachen "innere Sicherheit", bei denen die Bürgerrechte auf der Strecke bleiben.
Am 03.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht den so genannten "großen Lauschangriff", für den 1998 das Grundgesetz geändert wurde, für "teilweise" verfassungswidrig erklärt.