Während europabegeisterte ZeitgenossInnen eine schwerwiegende Integrationskrise des europäischen Projektes konstatieren, kommt die Abschottung des Kontinents vor unerwünschten Gästen schnell voran
Wenn es um das sonst so hochrangige Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz (GG) geht, ist zunächst entscheidend, welche Staatsangehörigkeit man besitzt.
Vor 50 Jahren, am 3. Mai 1957, verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.
Dass Polizei und Justiz aus politischen Gründen bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen gehen, kommt vor. Dass ein Oberlandesgericht (OLG) ihnen Nazimethoden unterstellt, ist eher ungewöhnlich.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) hat mit seiner Eilentscheidung zum Lokführerstreik am 2. November 2007 einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff korrigiert.
Im Mai und Juli verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland erneut wegen während der Tschetschenien-Kriege begangener schwerer Menschenrechtsverletzungen.
Das Urteil des aktuellen UN-Bildungsberichts über das deutsche Bildungssystem fällt deutlich aus: "Extrem selektiv". Diese Selektion setzt sich durch Studiengebühren fort
Es ist unzulässig, Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer "Rasse" bestimmten öffentlichen Schulen zuzuteilen, urteilte im Juni 2007 der Oberste Gerichtshof der USA.