Es geschieht nicht häufig, daß Gerichte ein Urteil dazu nutzen, eine für rechtswidrig erachtete Behördenpraxis zu rügen, die nicht unmittelbar Gegenstand des jeweiligen Gerichtsverfahrens ist.
Am 22.12.2000 begann ein neues Zeitalter für den internationalen Schutz von Frauenrechten: das am 6.10.1999 verabschiedete Zusatzprotokoll zur CEDAW ist in Kraft getreten.