Gentechnik ist Gentechnik

Neue Gentechnik-Verfahren in der Landwirtschaft

Die Einordnung und Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren, vor allem der Genome Editing -Verfahren in der Landwirtschaft, ist weiterhin hoch umstritten. Dieser Schwerpunkt soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Debatten liefern. Dabei beleuchten wir auch Aspekte, die in der Diskussion zu häufig untergehen.

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Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Übernahme des US-Konzerns Monsanto durch Bayer sieht unsere Autorin Eva Gelinsky eine Reihe von Themen, die für die Züchtungsbranche von immenser Bedeutung sind. Und doch beherrscht nur ein Thema die aktuellen Debatten: die neuen Gentechnik-Verfahren. Zwar sind die Diskussionen über den zukünftigen Umgang mit diesen Techniken nicht unwichtig. Gelinsky, die für die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit die politische Arbeit koordiniert, befürchtet aber, dass diese Prominenz von den anderen wichtigen Themen ablenkt.

Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) betont die Vorteile, die die europäischen Bäuerinnen und Bauern durch ihren Widerstand gegen die Verbreitung der klassischen Gentechnik errungen haben. Davon profitiere die Landwirtschaft gerade heute, wo gentechnikfreie Waren auch international nachgefragt werden. Auch in Deutschland hat sich der Markt für zertifiziert gentechnikfrei rasant entwickelt, seitdem die großen Ketten des Lebensmitteleinzelhandels dieses Segment bedienen wollen. Für die AbL ist auch wichtig, dass mit dem Verzicht auf gentechnisch veränderte Pflanzen ein Weg für die Landwirtschaft aufgezeigt wird, der von der Gesellschaft akzeptiert wird.

Um Akzeptanz geht es in gewisser Weise auch in dem Text der MitarbeiterInnen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Dieser ist eine gekürzte und überarbeitete Version des Hintergrundpapiers „Neue Verfahren in der Gentechnik: Chancen und Risiken aus Sicht des Naturschutzes“ des BfN. In dem Beitrag werden auch die Potentiale der neuen Gentechnik-Verfahren - hier Neue Techniken - ins Spiel gebracht. Sollten diese sich technisch realisieren, könnten sie in der Lesart des BfN nur dann zum Tragen kommen, wenn es einen sicheren Rechtsrahmen gibt. Den sehen die AutorInnen nur unter dem Dach der Gentechnik-Regulierung. Eine Untersuchung, inwieweit andere Rechtsrahmen wie zum Beispiel das Saatgutrecht vergleichbar wirksam sein könnten, ergab, dass sich erhebliche Regelungslücken auftun, wenn die neuen Techniken nicht als Gentechnik reguliert werden.

Die Rolle des Bundesamtes für Naturschutz, als eine der in Deutschland zuständigen Behörden in Gentechnikfragen, ist vor allem deshalb interessant, weil das BfN in der gerade abgelaufenen Legislaturperiode die inhaltliche Position von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ausgearbeitet hat. Sie bildete ein Gegengewicht zu Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Die Position des BVL spielt eine wichtige Rolle in dem Beitrag von Katrin Brockmann, die als Anwältin ein Bündnis vertritt, das gegen eine Entscheidung der Behörde geklagt hatte. Das BVL hatte entschieden, dass ein Raps des US-Unternehmens Cibus nicht als gentechisch veränderter Organismus eingestuft werden muss. Brockmann zeigt in ihrem Artikel auch die Beziehung dieses Prozesses zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof auf.

GID-Redakteur Christof Potthof gibt einen kurzen Einblick in aktuelle Überlegungen zu der Frage, wie durch die Nutzung neuer Gentechnik-Verfahren Risiken für Umwelt und Gesundheit entstehen können.  Viel ist bisher nicht bekannt, aber die Annahme, dass zum Beispiel das CRISPR-Cas-Werkzeug keine unbeabsichtigten Veränderungen im Genom verursacht, hat sich mittlerweile als nicht haltbar erwiesen.

Es steht die Frage im Raum, ob Produkte, die mit den neuen Gentechnik-Verfahren manipuliert worden sind, als solche erkennbar sein werden. In diesem Zusammenhang wird viel über „naturidentisch”, „gleich” und ähnliches spekuliert. Das hat uns zu der Zusammenstellung der Bebilderung des Schwerpunktes inspiriert.

 

Fußnote:

(1)                  Wir schreiben Genome Editing kursiv, weil wir die Assoziationen, die der Editierungs-Begriff hervorruft, fatal finden. Der Begriff suggeiert, dass es sich um eine saubere Technik handelt, bei der nur genau das weggeschnitten oder hinzugefügt wird was fehlt oder zu viel ist; dies ist jedoch nicht der Fall.