Kinderwunsch-Ökonomie

Die Legalisierung reproduktionstechnologischer Verfahren und ihre moralische Legitimität werden zur Zeit heiß diskutiert. Wer argumentiert hier wie und warum? Was spricht gegen, was für bestehende Verbote?

NEU ERSCHIENEN: GID 227   www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/227

Beim Blick auf die aktuelle Diskussion um eine Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin in der Bundesrepublik kann mensch sich des Eindrucks der Einseitigkeit nicht ganz erwehren: In der Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die seit einem guten Jahr „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ diskutiert, arbeiten nahezu ausschließlich Reproduktionsmediziner und damit Befürworter einer Liberalisierung der bestehenden Regelungen mit. Und die Juristen, die 2013 einen Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorlegten, um die Diskussion zu eröffnen, wollen nicht nur alle bisher verbotenen Verfahren erlauben, sondern statten sie darüber hinaus mit Verfassungsrang aus, und zwar mit der Begründung, dass sie die Ausübung eines Grundrechts auf Fortpflanzung ermöglichten. Selbst auf der öffentlichen Jahrestagung des Ethikrates zur „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland“ kritisierten nahezu alle ReferentInnen das derzeit noch geltende Embryonenschutzgesetz mit seinen Verboten reproduktionsmedizinischer Verfahren als veraltet.(1)

Dass LobbyistInnen der Reproduktionsmedizin möglichst viele der reproduktionsmedizinischen Verfahren erlauben wollen, hat - man ahnt es schon - ökonomische Hintergründe. Noch wird der europäische Markt durch Regulierungen begrenzt, und damit sind reproduktionsmedizinische Dienstleisterinnen in Staaten im Hintertreffen, in denen sie nicht anbieten dürfen, was anderswo erlaubt ist. Insbesondere das Verbot der Eizellspende steht in ihrem Fokus: Während es Anbietern in Spanien oder Tschechien zusätzliche Kundschaft verschafft, entzieht dieses Verbot ReproduktionsmedizinerInnen hierzulande die Teilhabe an einem wachsenden Markt.

Wachstumsmarkt Eizelltransfer

Denn das Geschäft mit Eizellen boomt. Seit es technisch möglich ist, Eizellen über längere Zeiträume einzufrieren, sind nicht nur Praktiken wie das so genannte social freezing entstanden. Dieses Einfrieren von Eizellen für den Eigengebrauch ist hierzulande erlaubt. Verboten ist die künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF) einer Frau mit den Eizellen einer anderen, die so genannte Eizellspende, und die ist durch die neuen Lagerungsmöglichkeiten deutlich einfacher geworden.(2) Auch können Eizellen nun ähnlich wie Sperma in einer Bank gelagert werden. Erste Eizellbanken sind in Europa entstanden, so etwa im niederländischen Leiderdorp, wo seit Anfang dieses Jahres Frauen unter 40 zum Preis von 2.400 Euro vier Eizellen erwerben können, um sie für eine IVF zu verwenden.

An Verdienstmöglichkeiten dieser Art sehen sich ReproduktionsmedizinerInnen überall dort gehindert, wo der Eizelltransfer verboten ist. In Österreich wird dieses Verbot denn auch gerade aufgehoben. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der regierenden Koalition aus SozialdemokratInnen und Volkspartei soll das rund 20 Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz der Alpenrepublik „an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden“.(3)

Ebenen der Wunschkind-Ökonomie …

Nun ist es sicherlich nicht schwer, diese im Wortsinne ökonomischen Bedingungen und Interessen rund um den Kinderwunsch als Ausbeutung zu kritisieren. Schließlich setzen sich bei der so genannten Eizellspende Frauen für eine im Verhältnis geringfügige finanzielle Aufwandsentschädigung einem nicht unerheblichen Gesundheitsrisiko aus. Auch für die Leihmutterschaft stellen Frauen ihren Körper gegen eine Bezahlung zur Verfügung, die den Vermittlern dieser Dienstleistung Gewinne garantiert.

Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn da ist ein zweiter Aspekt der Wunschkind-Ökonomie, um den es uns in dieser GID-Ausgabe geht: die biopolitische Konjunktur, die von den Praktiken assistierter Fortpflanzung ihren Ausgang nimmt. Da sind zum Beispiel die mediale Skandalisierung von Fällen globaler Leihmutterschaft oder die öffentliche Debatte zum so genannten social freezing. Immer wieder werden in diesen Diskussionen zwar ökonomische Bedingungen thematisiert und kritisiert. Dem liegt jedoch nicht selten ein naturalisierendes Frauenbild zugrunde, das Mutterschaft nicht nur als letzte Bastion gegen das Diktat kapitalistischer Effektivierung auffasst, sondern auch als biologische Bestimmung von Menschen weiblichen Geschlechts und damit als selbstverständlichen Bestandteil der Lebensplanung von Frauen. Auch wird in Feuilletons und Features oftmals ausgerechnet die biologisch verwandte Kleinfamilie in Stellung gebracht, um Verwandtschaftskonstellationen abzuwerten, die mithilfe reproduktionsmedizinischer Verfahren und Praktiken entstanden sind.

Dagegen können wir immer wieder nur einwenden, was die Berliner Sängerin und Songwriterin Dota Kehr in einem Lied so schön auf den Punkt bringt: „Die Welt ist was Gemachtes“ - Reproduktionstechnologien befriedigen Nachfragen, die entstehen, weil es bestimmte Frauenbilder und Familienvorstellungen gibt. Sie zu naturalisieren und zu biologisieren, kann schon allein deshalb kein Ansatzpunkt für eine Kritik der Reproduktionsmedizin sein.

... und Ansatzpunkte der Kritik

Wir beschäftigen uns in diesem Schwerpunkt deshalb mit der Frage, wie eine emanzipatorische Kritik der Reproduktionsmedizin aussehen kann. Vorangestellt ist den Beiträgen ein kurzes Glossar, in dem wir die wichtigsten reproduktionsmedizinischen Begriffe erklären. Zum Einstieg untersucht Ulrike Baureithel dann die social-freezing-Debatte und stellt fest, dass die in den Medien geführte Diskussion um weibliche Selbstbestimmung überhaupt nicht neu ist. Neu ist dagegen, dass der „Kinderwunsch“ auch in emanzipatorischen Debatten zu einem zentralen Bezugspunkt geworden ist. Darum geht es auch in der hier dokumentierten Diskussion zwischen Rebecca Maskos, Ulrike Klöppel und Sarah Diehl. Und obwohl sich unsere Diskutantinnen darüber streiten, was Kinderwunsch- und Wunschkind-Diskurs mit Kapitalismus zu tun haben und auch sonst oft unterschiedliche Auffassungen vertreten, sind sie sich in einem einig: Reproduktionsmedizinische Verfahren machen das Kinderkriegen noch mehr zu einem bis ins Detail zu planenden „Projekt”, stützen damit die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle der Fortpflanzung und begünstigen vorgeburtliche Selektion. Ein anderes Argument machen Susanne Schultz und Uta Wagenmann geltend: Sie untersuchen den bürgerlichen Diskurs rund um die Reproduktionsmedizin und stellen fest, dass darin Wesentliches - wie etwa die Frage, ob Leihmutterschaft oder Eizellspende Arbeit sind - nicht vorkommt und eine biologistische Vorstellung von Familie und Verwandtschaft am Werke ist. Hier, so ihr Plädoyer, muss eine herrschaftskritische Perspektive auf die neuen Technologien  ansetzen. Felicita Reuschling geht in ihrem Beitrag dann der Frage nach, ob Leihmutterschaft und Eizellspende als Arbeitsverhältnisse gefasst werden sollten und welche Forderungen daraus folgen würden. Sie bejaht zwar vorsichtig, dass es hier um Arbeit geht, warnt aber davor, sie rechtlich wie Lohnarbeit zu fassen, weil damit der dem Kapitalismus immanente Zwangscharakter dieser Arbeiten unsichtbar gemacht würde. Andere Leerstellen der Diskussion um den Eizelltransfer, die gegen dessen Legalisierung sprechen, macht Sigrid Graumann aus: die Gesundheitsrisiken des Verfahrens und das Machtgefälle zwischen Eizellproduzentin, Anbieter und Empfängerin der Dienstleistung. Abschließend nimmt Sven Bergmann die Praxis des Matching in spanischen und tschechischen Kliniken unter die Lupe. Er kritisiert nicht so sehr den Eizelltransfer selbst, sondern die ihm zugrunde liegenden Vorstellungen von Familie, Ähnlichkeit und Verwandtschaft und damit verbundene Kategorien wie Rasse und ethnische Herkunft.

Keinesfalls eine geschlossene, widerspruchsfreie Kritik der Reproduktionsmedizin finden geneigte LeserInnen also in diesem Heft, sondern Stoff zum Nachdenken und für die Diskussion - aber lesen Sie selbst! Widersprüche spornen an, deshalb können Sie sich drauf verlassen: Wir bleiben dran an den Reproduktionstechnologien!

 

Fußnoten

(1)            Vgl. zu Ethikratstagung und Gesetzentwurf Uta Wagenmann, Reproduktionsmedizinische Feldbestellung, in: GID 224, S. 29 ff.

(2)            So muss zum Beispiel der Zyklus der Eizellproduzentin nicht mehr mit dem der Empfängerin synchronisiert werden.

(3)            Kurier Online, 13.11.14, im Netz unter www.kurzlink.de/gid227_i.