Mein Geschlecht gehört mir!?

Interview mit Adrian de Silva und Konstanze Plett

Was selbstverständlich sein sollte, ist es leider manchmal ganz und gar nicht. Manche Menschen machen die Erfahrung, in extremer Weise fremder Verfügungsgewalt zu unterliegen: Das betrifft vor allem intergeschlechtliche/intersexuelle Menschen (kurz: Inter*), die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche aus medizinischer Sicht nicht der männlichen beziehungsweise weiblichen Norm entsprechen; und es betrifft transgeschlechtliche/transsexuelle Menschen (kurz: Trans*), die nicht in dem Geschlecht leben können oder wollen, welchem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.

Welches sind derzeit die dringendsten Probleme von Inter* und Trans*?

de Silva: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn Trans* und Inter* sind Bezeichnungen für sehr verschiedene Menschen, die gängigen Geschlechternormen und -erwartungen nicht entsprechen können oder wollen. Diese Unterschiedlichkeit trifft sowohl innerhalb der jeweiligen Gruppe zu als auch zwischen ihnen. Entsprechend unterschiedlich sind auch ihre Situationen.

Unter diesem Vorbehalt halte ich gegenwärtig mindestens drei Probleme für besonders dringlich. An erster Stelle steht die Pathologisierung von Trans* und Inter*. Die Klassifizierung des Geschlechts eines Menschen als krank kann die körperliche und seelische Gesundheit sowie die soziale Existenz mitunter schwer beeinträchtigen. Ich denke hier zum Beispiel an kosmetische Genitalchirurgie an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Menschen zum Zwecke der Angleichung des Geschlechts an Idealvorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit. Oder an die menschenunwürdigen und langwierigen diagnostischen und Begutachtungsverfahren, denen Trans* unterzogen werden, die auf geschlechtsangleichende Operationen oder Hormongaben angewiesen sind und eine rechtliche Anerkennung in ihrem erlebten Geschlecht wünschen. Zweitens müssen die diversen Sondergesetze und -regelungen weg, weil sie eine stigmatisierende, ausgrenzende und bevormundende Wirkung haben. Also vor allem das Transsexuellengesetz und die Neuregelung im Personenstandsgesetz von 2013, wonach der amtliche Geschlechtseintrag offenbleiben muss, wenn es sich um ein intersexuelles Neugeborenes handelt.(1) Wenn schon das Merkmal „Geschlecht“ nicht einfach gestrichen werden kann, was doch viel sinnvoller wäre, dann müsste wenigstens der offene Eintrag auf alle Neugeborenen ausgeweitet werden. Auch müsste allen Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag in einen individuell passenden (oder gar keinen) ändern zu lassen. Des Weiteren sollten Vorkehrungen getroffen werden, die geschlechtliche Erwartungen an alle Menschen vermeiden helfen. Gesellschaftlich weit verbreitete Unwissenheit und Vorurteile gegenüber Menschen, deren Körper, Verhalten und Identität von der propagierten Geschlechter-Normalität abweichen, sind ein weiteres Problem. Daraus resultiert Gewalt und Diskriminierung, vom erschwerten Zugang zu Erwerbsarbeit, Mobbing am Arbeitsplatz, Rauswurf aus öffentlichen Toiletten und Umkleidekabinen, abwertenden Äußerungen bis hin zu physischer Gewalt. Um solche Probleme aufzufangen und die Bevölkerung besser aufzuklären, bedarf es unbedingt einer verstärkten Förderung der Organisationen und Selbsthilfegruppen von Trans* und Inter*.

Plett: Am wichtigsten ist aus meiner Sicht die Anerkennung einer je eigenen, individuellen Geschlechtlichkeit und dass dies zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen und Maßnahmen genommen wird. Die Reform - besser: Abschaffung - des Transsexuellengesetzes steht an. Die Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom letzten Jahr zur Beurkundung der Geburt von Inter*-Kindern ohne Geschlechtseintrag halte ich zwar insofern für gut, als damit erstmals durch Gesetz anerkannt wird, dass nicht jeder Mensch entweder männlichen oder weiblichen Geschlechts ist. Aber die Durchführung dieser neuen Bestimmung bringt etliche weitere Fragen mit sich. Außerdem ist damit das aus Sicht der beteiligten Verbände viel größere Problem der irreversiblen Genitaloperationen und sonstigen medizinischen Behandlung von Inter*-Kindern nicht gelöst. Der neue Bundestag sollte sich dieses Problems schnellstmöglich annehmen (laut Koalitionsvertrag will die Regierung „die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen“). Was die Probleme von Trans* und Inter* unterscheidet, ist, dass die unmittelbar betroffenen intergeschlechtlichen Säuglinge und Kleinkinder nicht selbst mitteilen können, was sie wollen oder nicht wollen, also andere für sie reden und entscheiden; demgegenüber äußern sich Trans* selbst zu ihrem Geschlecht, meist als Erwachsene, manche auch schon früher. In diesem Zusammenhang komme ich über einen Widerspruch in der rechtlichen Bewertung der medizinischen Maßnahmen bei Trans* und Inter* nicht hinweg: Trans* äußern sich selbst, gleichwohl wird ihnen ein hürdenreiches Verfahren abverlangt, bevor sie in ihrem Geschlecht ankommen können; Inter* können sich nicht äußern, aber hier unterliegen die Maßnahmen keiner verfahrensrechtlichen Kontrolle. Sicher lässt sich (derzeit) nicht alles zu Inter* und Trans* einheitlich regeln, aber solche eklatanten Widersprüche sollten schon einmal zu einer übergreifenden Diskussion auch in der Politik führen.

 

Wie sollte denn die geschlechtliche Selbstbestimmung von Inter* und Trans* idealerweise verwirklicht werden?

Plett: Wenn Trans* wirklich schon gesellschaftlich anerkannt wäre, würde die neue Bestimmung im Personenstandsgesetz bereits meine Idealvorstellung realisieren. Die Voraussetzung für die Beurkundung ohne Geschlechtseintrag lautet: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, …“ Unter Berücksichtigung von Trans* hieße das, dass bei keinem einzigen Neugeborenen eine Geschlechtszuordnung vorgenommen werden könnte; denn welches psychische Geschlecht ein Kind entwickeln wird, kann kein Mensch vorhersagen.

Der Deutsche Ethikrat hatte ja am Ende seiner Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vom Februar 2012 (2) empfohlen, es „sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist“. Demgegenüber fordert das 3. Intersex-Forum, das Ende letzten Jahres in Malta stattgefunden hat, dass Neugeborene als weiblich oder männlich registriert werden sollten, eingedenk dessen, dass sie sich, wie alle Menschen im Laufe ihres Heranwachsens mit einem anderen Geschlecht identifizieren könnten.(3) Im Hinblick darauf, dass eine Änderung einer einmal erfolgten staatlichen Registrierung des Geschlechts schwerer zu erreichen ist als eine nachgetragene Geschlechtseintragung, sehe ich eine größere Chance für die Verwirklichung der geschlechtlichen Selbstbestimmung darin, dass bei allen Menschen zunächst die Rubrik „Geschlecht“ unausgefüllt bleibt. Wenn die Kategorie Geschlecht zur Identifizierung von Menschen überhaupt erhalten bleibt (und ich denke, für mindestens eine Zwischenzeit wird das der Fall sein, schon im Hinblick auf das noch geltende Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht), sollte es wenigstens verschiedene Optionen für einen späteren Nachtrag geben: männlich, weiblich, beides, keins von beiden - oder eine andere selbstgewählte Bezeichnung.

de Silva: Geschlechtliche Selbstbestimmung sollte für alle Menschen gelten, nicht nur für Trans* und Inter*. Damit meine ich, dass vielfältige geschlechtliche Selbstverständnisse und Lebensentwürfe unabhängig von den jeweiligen körperlichen Gegebenheiten uneingeschränkt rechtlich anerkannt und sozial akzeptiert werden und niemand Diskriminierung oder psychische und physische Gewalt befürchten muss. Speziell für Trans* und Inter* muss allerdings angesichts der aktuellen Lage sichergestellt werden, dass sie - lebensbedrohliche somatische Zustände ausgenommen - mit oder ohne therapeutische Begleitung selbst entscheiden, ob und wenn ja, wie sie ihren Körper medikamentös und/oder chirurgisch verändern lassen, um ein lebbares Leben zu gestalten. Dabei muss Voraussetzung für somatische Entscheidungen sein, dass sie auf einer informierten Einwilligung basieren. Ebenso gilt es, dass sie in allen Bereichen des Lebens bedingungslos so anerkannt werden, wie sie sich selbst verstehen.

 

Was heißt eigentlich geschlechtliche Selbstbestimmung, wenn wir einräumen, dass die geschlechtliche Selbstwahrnehmung von familiären, sozialen beziehungsweise kulturellen Prägungen und körperlichen Gegebenheiten abhängig ist?

de Silva: Ich kann keine verallgemeinerbaren Aussagen darüber treffen, wie genau sich diese Faktoren auf die individuelle geschlechtliche Selbstbestimmung auswirken. Ich stelle mir aber vor, dass in einer zukünftigen Gesellschaft, in der der Druck, ein bestimmtes (oder überhaupt) ein Geschlecht körperlich und im Verhalten darzustellen, gering ist und Familien offen für verschiedene geschlechtliche Selbstverständnisse und Körper sind, gute Chancen bestehen, um geschlechtlich selbstbestimmt zu leben.

Plett: Für mich persönlich bedeutet geschlechtliche Selbstbestimmung vor allem, dass mein Geschlecht insgesamt nur dort eine Rolle spielt, wo ich es möchte, das heißt in individuell-persönlichen, dem Privatleben zugehörigen Beziehungen. Um zu verdeutlichen, was ich damit meine: Ich bin ja in den 1950/60er Jahren aufgewachsen. Von den körperlichen Gegebenheiten hatte ich keine Zweifel an meinem Geschlecht. Aber dass von mir deshalb bestimmte Verhaltensweisen erwartet wurden, konnte ich schon damals nicht einsehen (dank einem auch in Geschlechtsdingen sehr liberalen familiären Umfeld).

 

Welcher Schritte bedarf es, um das Ziel der geschlechtlichen Selbstbestimmung zu verwirklichen?

Plett: Im Rückblick denke ich, wir sind auf dem Weg ein ganz gutes Stück vorangekommen. Es lässt sich aber nicht alles steuern, und es sind auch immer wieder Rückschritte zu verzeichnen. Es bedarf weiterhin des Mutes Einzelner, gegebenenfalls auch unter Anrufung der Gerichte, gegen Ausgrenzungen, Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte und ihres Rechts auf diskriminierungsfreie Behandlung vorzugehen. Aber, wie die Entstehungsgeschichte des Transsexuellengesetzes zeigt, erleiden manche auch zunächst Niederlagen, bevor andere dann Gehör finden. Vor allem aber bedarf es ständiger Wachsamkeit aller, dass Erreichtes erhalten bleibt.

 

Sehen Sie Überschneidungen der Kämpfe von Inter* und Trans* mit anderen politischen Bewegungen und Möglichkeiten für ein gemeinsames Engagement?

Plett: Ich sehe Kämpfe um Selbstbestimmung im Zusammenhang mit Kämpfen gegen Diskriminierung. Gemeinsames Engagement kann hilfreich sein, ist aber nicht immer möglich. Voraussetzung ist, dass Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Diskriminierungen erkannt werden. Schwierig ist ein gemeinsames Engagement dann, wenn eine diskriminierte Gruppe schon etwas anerkannt ist, die andere hingegen noch komplett tabuisiert ist, wie es in den Anfängen der Inter*-Bewegung der Fall war. Aktuell sehe ich am meisten Möglichkeiten für Trans* und Inter* im Rahmen einer Zusammenarbeit mit den Bewegungen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzen - bei aller Problematik der Zusammenfassung von sexueller Orientierung und Geschlechtervielfalt und der Problematik von Minderheiten innerhalb von Minderheiten. Aber dass zum Beispiel ILGA, die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association, ihren ursprünglichen Namen um Trans* und Inter* erweitert hat und ILGA Europe den weltweiten Austausch von Inter*-Aktivist_innen unterstützt, halte ich für eine gute Sache. Keineswegs erübrigen sich damit jedoch gruppen-, länder- oder nach anderen Kriterien spezifische Zusammenschlüsse und deren Aktivitäten.

de Silva: Es gibt bereits auf verschiedenen Ebenen Überschneidungen von Teilen der in sich recht heterogenen Inter*- und Trans*-Bewegungen sowie Überschneidungen der genannten Bewegungen mit anderen sozialen Bewegungen. Als Beispiel auf lokaler Ebene wäre etwa der Berliner Verein TransInterQueer e.V. (TrIQ e.V.) zu nennen, der beratend und politisch für die Belange von Trans*, Inter* und Queers eintritt, auf supranationaler Ebene die Kooperation von Transgender Europe (TGEU) und ILGA Europe. Ob politische Bündnisse letztlich zustande kommen, hängt davon ab, ob Offenheit und Interesse für die Situation und Belange des jeweiligen potentiellen Koalitionspartners sowie ein respektvoller Umgang mit ihm besteht. Ebenso, was ja auch Frau Plett betont, ein ähnlicher Entwicklungsstand zumindest von Teilen der jeweiligen Bewegungen. Des Weiteren hängt es ab von einer ähnlichen Gesellschaftsanalyse, der Entwicklung gemeinsamer Ziele und der Verständigung über die politischen Strategien, und dies kann allein innerhalb einer sozialen Bewegung eine Herausforderung sein. Und schließlich ist ein Verständnis von Geschlecht, Sexualität et cetera als intersektionale Kategorien wichtig, damit nicht nur die Belange der privilegierteren Subjekte innerhalb einer Bewegung berücksichtigt werden. Vielmehr ist dies die Grundlage für eine Politik, die gesellschaftlich Marginalisiertere, etwa Trans*, Inter* und Queers mit Behinderungen, einschließt, zum Beispiel diejenigen, die in wirtschaftlich prekären Situationen leben, die von Rassismus bedroht sind, keinen Aufenthaltsstatus besitzen oder sich in Asylverfahren befinden. Eine solche Sensibilität ist im TransgenderNetzwerk Berlin (TGNB) und TrIQ e.V. durchaus erkennbar.

Das Interview führte Ulrike Klöppel.

 

Fußnoten:

(1) §22(3) Personenstandsgesetz, in Kraft seit 01.11.13: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

(2) Abrufbar unter www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/intersexualitaet.

(3)  3rd International Intersex Forum, Malta, 29.11.-1.12.2013; zu den Forderungen siehe: http://oiieurope.org/de/oeffentliche-erklaerung-des-dritten-internationalen-intersex-forum.